Merkt der Arzt, dass ich gekifft habe?

5 Antworten

Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Wenn der Patient die Reife und Einsichtsfähigkeit zeigt, um Entscheidungen selbst zu treffen, dann spielt es auch keine Rolle wenn dieser minderjährig ist. 

Abgesehen davon solltest Du nicht zögern zum Arzt zu gehen, wenn Du Dich krank fühlst, Deine Beschwerden können zwar mit dem Kiffen im Zusammenhang stehen, müssen sie aber nicht. Ferner solltest Du Ihm auch von Deinem Drogenkonsum erzählen. Ohne dieses Wissen kann sich der Arzt nämlich kein vernünftiges Bild machen. 

Stell Dir mal vor, Dein Mathelehrer würde bei der nächsten Klassenarbeit einfach nur die Hälfte jeder Aufgabenstellung ausgeben, aber dennoch verlangen, dass Ihr die Aufgaben komplett löst. Das wäre vermultich fast unmöglich. In einer ähnlichen Lage befindet sich ein Artzt, der versucht einem Patienten zu helfen, der ihm nicht alles erzählt.

Du solltest es dem Arzt ersparen, ihn an der Nase herum zu führen.

Wenn du ihm nicht sagst, dass du gekifft hast, er dann eine Blutuntersuchung anordnet und veränderte Blutwerte feststellt, wird der arme Mann verzweifelt nach den Ursachen dafür suchen. Ihm dann die Ursache für die veränderten Blutwerte zu verschweigen, ist äusserst rücksichtslos. Denn die Ursache für deine Übelkeit ist doch zweifellos deine Kifferei.

Wenn dein Arzt den Verdacht hat, dass du Drogen nimmst und dein Blut oder Urin auf Drogen testet, wird er selbstverständlich feststellen, dass du gekifft hast.

Der Arzt hat Schweigepflicht, wenn du über 14 Jahre alt bist.
Im Prinzip lässt sich THC-Konsum durch einen Urin- oder Bluttest nachweisen. Den wird der Arzt aber nicht machen.
Wenn er erfahren ist und genügend aufmerksam, wird er auf den Gedanken kommen, dass Cannabis oder sonstiges eine Rolle spielen kann und dich danach fragen. Du kannst es ihm aber auch ersparen, Rätsel zu raten und es ihm sagen, was los war.

Dein Drogenkonsum kann nur dann festgestellt werden, wenn die entsprechenden Blutuntersuchungen gemacht werden.

Das wird der Arzt in deinem Fall aber nicht tun.

Durch die Urinprobe merkt der Arzt, dass du gekifft hast. Die Schule wird er sicher nicht informieren, das darf er nicht wegen der ärztlichen Schweigepflicht. Da du aber vermutlich noch minderjährig bist, wird er wahrscheinlich deine Eltern informieren.