Meinem Kumpel wurde das Geld beim Bezahlen gestohlen . Muss Burgerking haften?
Guten Abend,
eigentlich eine lustige Geschichte, wenn Sie nicht meinem Kumpel passiert wäre.
Mein Kumpel hat mich vor ca. ner Stunde angerufen. Er hat im Burgerking bei uns in der Stadt ein Menü bestellt, die Kassiererin hat dann gesagt 8,59 Euro. Mein Kumpel hat dann ein 50 Euro Schein hingelegt an die Kasse bei der Kassierin, diese hat sich umgedreht zum Cola-Automat und hat den Becher vollgefüllt.
In dem Moment greift der jenige von der Nachbarkasse den 50 Euro Schein und flitzt aus dem Laden. Mein Kumpel hat ihn nicht mehr bekommen.
Burger King will die 50 Euro nicht ersetzen, mein Kumpel ist der Auffassung, das Geld ist schon an Burger King übergegangen, in dem Moment wo Sie den Preis gesagt hat und er das Geld hinlegte.
Wer ist im Recht? Mein Kumpel hat Anzeige erstattet wegen Diebstahl. Die Filiale ist meines Wissens nicht Kamera überwacht.
Liebe Grüße Wissensdurst84
7 Antworten
Erst mal sollte einen klar sein, dass man nur Recht bekommt, wenn man es beweisen kann. Dein Freund wird es ziemlich schwer haben zu beweisen, dass er schon bezahlt hat.
Ich denke nicht dass er eine reale Chance hat. Die Kassirerin hat zu keinen Zeitpunkt den Schein in der Hand. Nur wenn dein Freund den Schein auf den Tresen liegt, wechselt der Schein nicht den Besitzer. Somit hat er dann ja nicht bezahlt. Er hätte wohl besser aufpassen müssen.
Also ich habe noch nie die Erfahrung gemacht, dass jemand das bezahlte Geld absichtlich erst mal auf dem Tresen hat liegen lassen. Egal in welchem Geschäft, Laden, Dienstleister oder Restaurant. Wenn Geld gegeben wird, dann wird es immer gleich entgegengenommen und im Anschluss das Wechselgeld herausgegeben. In vielen Fällen gibt man das Geld ja auch direkt in die Hände des anderen. Niemand lässt Scheine, schon gar keine 50er erstmal herumliegen. Es ist ja bei Bestellungen in fast-food-Lokalen so, dass man entweder gleich nach der Bestellung bezahlt oder aber am Ende, wenn alle bestellten Sachen zusammengetragen wurden. Zwischendurch hab ich noch nicht erlebt.
Daraus schließe ich, dass die 50 € erst dann hingelegt wurden, als die Mitarbeiterin sich umdrehte. Und in diesem Zeitraum ist das Geld noch eindeutig im Besitz des Bestellers. Wenn es da geklaut wird, dann ist das leider sein Pech.
Rein aus dem Bauch raus hat dein Kumpel die Besitzverhältnisse der 50 EUR durch das bloße Hinlegen auf den Tresen noch nicht übertragen. Hier wäre das Verhalten der Kassiererin noch wichtig: Hat sie bemerkt, dass die 50 EUR da lagen? Hat sich das Geld tatsächlich angenommen und sich dann umgedreht?
Ansonsten würde ich mich werktags mal an die Zentrale von Burger King wenden. Ich kann mir vorstellen, dass die 50 EUR zumindest in Form von Gutscheinen ersetzt werden.
Solange die 50€ noch auf den Tresen liegen, gab es noch keine Eigentumsübertragung. Also ist dein Kumpel noch Eigentümer. Somit bleibt er wohl auf den Schaden sitzen.
Ohne ihm das unterstellen zu wollen, nur ein Gedankenspiel: Wäre es anders, könnte ich ja in einem Laden für ein paar hundert Euro was kaufen, dann einen 500€ Schein auf die Tresen legen und ein Kumpel von mir "stiehlt" diesen und läuft raus... den ich dann leider nicht mehr einhole...
Nein.
Diebstahl ist im Strafrecht nahezu immer Eigenverantwortung
Deshalb auch bei den meisten Garderoben: Wir übernehmen keine Haftung
Das hat doch nichts mit Eigenverantwortung zu tun, sondern damit, wer im Besitz der 50 EUR gewesen ist.
Was für eine sinnfreie Antwort. Hier liegt ganz klar ein Diebstahl nach § 242 StGB vor.