Meine Mutter möchte mir das Erbe meines verstorbenen Vaters nicht zahlen?
Hallo liebe Community, ich bin leider sprachlos und benötige euren Rat welche Schritte ich einleiten sollte.
Mein Vater ist nun vor gut 4 Jahren verstorben und nachdem nun einige Zeit verstrichen ist und ich vor hatte nach dem Abschluss meiner Ausbildung auch auszuziehen und selbständiger zu werden, hatte ich den Mut meine Mutter nach meinem Erbe zu fragen und ob meine Eltern ein Testament geschrieben haben. Nachdem meine Mutter meinte sie hätten kein Testament, hab ich sie gebeten sich mit mir zusammenzusetzen und zu besprechen wie sie mir mein Erbe zukommen lässt.
Nachdem sie meinte, dass ich das Erbe erst kriegen würde wenn sie auch verstorben ist, hab ich mich direkt gewundert und ihr gesagt, dass ich gerne jetzt schon wenigstens einen Teil meines Erbes haben möchte. Sie meinte sie hätte das ganze Geld angelegt und ich soll froh sein wenn ich vom übrigen Geld 1/3 abbekomme.. ich hab mich mal belesen und gesehen, dass mir 50% des Erbes zustehen, da ich keine weiteren Geschwister habe.
Ich will nicht in der Familie als geldgeil bekannt werden, aber es ist doch mein gutes Recht mein Erbe zu erhalten.
Ich würde echt ungerne gegen meine Mutter klagen, aber sie scheint nicht willig zu sein mit mein Geld auszuzahlen.
Ich bin übrigens 21Jahre alt, als mein Vater verstorben ist war ich noch 17, also hatte ich damals natürlich noch kein Anrecht auf das Erbe.
Ich hoffe jemand kann mir helfen und hat einen guten Rat für mich.
Liebe Grüße
Max
7 Antworten
Richtig, wenn deine Eltern kein Testament hatten, hast du 50% vom Nachlassvermögen deines Vaters geerbt, sein positives und sein negatives Vermögen, welches deine Mutter bis zur Volljährigkeit für dich verwaltet hat.
Nur warum jetzt alles so ist, wie es ist: die Beweggründe deiner Mutter musst du selbst herausfinden. Hier hilft zunächst reden. Wenn deine Mutter dich bereits auf 1/3 reduzieren will: entweder hat sie hier tatsächlich Schulden getilgt, Belastungen der Erbengemeinschaft allein übernommen.. Oder ihr habt kein gutes Verhältnis..
Du solltest sie zumindest soweit bekommen, dass sie dir wenigstens Einsicht in die Unterlagen gewährt.
Um wirksam Ansprüche zu stellen, benötigst du einen Erbschein- dann bekommst du evtl. noch Auskunft von der Bank.
Und Tatsache ist, wenn deine Mutter dich enterben würde und noch 30 Jahre lebt: ist dein Anspruch am Erbe deines Vaters verjährt.
Du musst also den Spagat zwischen Vernunft, Familienfrieden und Gerechtigkeit hinbekommen.
Ihr solltet zumindest soweit kommen deinen Anspruch zu beziffern.
Zunächst solltest du in einrm Gespräch mit deiner Mutter hinterfragen, was dein Vater hinterlassen hat. Das musst du sowieso wissen, um ggf. -was du nicht willst- gegen sie vorgehen zu können.
Wenn sie dir das verweigert, dann hast du das Recht, dich an die Bank/en zu wenden, mit der Bitte die Auskunft über das Vermögen deines Vaters zum Todestag zu geben. Dazu benötigst du keinen Erbschein, obwohl einige Banken den verlangen. Dazu gibt es mittlerweile genug einschlägige Gerichtsurteile, daß sie nicht darauf bestehen dürfen. Deine Geburtsurkunde sollte ausreichen.
Da du mit deiner Mutter zusammen eine Erbengemeinschaft bildest, kann sie nicht einfach über den Nachlass verfügen, schon gar nicht mehr, seit du volljährig bist. Alle Entscheidungen bedürfen deiner Zustimmung.
Das kannst du gut nachlesen hier, er erklärt es super: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbengemeinschaft/
Wenn sie das nicht einsehen möchte, bleibt dir der Weg zu einem Anwalt für Erbrecht. Ohne eigenes Einkommen hats du Anspruch auf einen Beratungsschein, den du beim zuständigen Amtsgericht bekommen kannst. Dann hast du für eine Gebühr von um die 30,-- Euro eine erste Beratung und kannst mit dem Anwalt für Erbrecht, den du dir aussuchen solltest, überlegen, was du tun kannst.
Vlt. reicht auch der Hinweis, wenn du dich bei dem o.g. Link gut informiert hast, daß du, wenn ise nicht willens ist, dich umfassend zu informieren, daß du dich sonst anwaltlich beraten lassen möchtest.
Ich hoffe, ihr findet eine Lösung. Alles Gute, bleib gesund und zuversichtlich.
Also ohne ein Testament erbst du 50% und deine Mutter auch. Die Frage ist, was gibt es zu erben? Wie kann das so geteilt werden, daß keine Verluste für eine Seite entstehen?
Dabei hilft dir ein Notar, ein Rechtsanwalt oder auch das Nachlaßgericht.
Wenn es kein Testament gibt, steht Dir Dein Erbe erst nach dem Tod Deiner Mutter zu.
Deine Mutter muss Dir übrigens gar nichts hinterlassen. Wenn sie das Geld "verprasst", bekommst Du gar nichts.
Du verdienst Geld, also kannst Du auch ausziehen.
Nein. Der Sohn erbt erst nach dem Tod der Mutter.
Das stimmt natürlich nicht, dem Sohn stehen 50% vom Erbe zu. Ohne Testament.
Wenn es kein Testament gibt, steht Dir Dein Erbe erst nach dem Tod Deiner Mutter zu.
Das ist falsch, nur beim Vorhandensein eines Berliner Testaments ist das der Fall; sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, der Sohn erbt 50%.
Ich ergänze. Gäbe es ein "Berliner Testament" ist das so anzusehen als gäbe es ein "richtiges" Testament. Da würde der Sohn in der Tat nur den Pflichteil bekommen. Also 25 Prozent.
Danke lieber beangato für diesen hilfreichen Kommentar. Ich verdiene Geld, klar, was bin ich auch so unverschämt und frag meine Mutter nach meinem Erbe.. kann doch einfach ausziehen.. Ich hoffe du erhälst in keiner Weise unterstützung vom Staat, wenn du ja schon alleine Geld verdienst, dann schaffst du das bestimmt auch alles alleine..
Vielleicht haben die beiden ein Berliner Testament gemacht und Muttern wird als Erste abgesichert, erst nach ihrem Tod bist Du dran mit Erben.
So haben wir es bei meinem Dad gemacht, damit unsre Mutter abgesichert ist
Das Ganze ist immer ein sehr schwieriges Thema, versucht mal, wirklich in Ruhe darüber zu reden.
Und natürlich gibt es immer Verlust wenn man eine langfristige Anlage vorzeitig auflöst. Das bedeutet dann auch für Dich Verlust.
Trotz Berliner Testament kann er den Pflichtteil verlangen, da kommt niemand drum rum. Und wegen der Höhe des Pflichtteils:
Ich würde erstmal klären welche Vermögenswerte vor 4 Jahren eigentlich vorlagen. Eigentlich muss man im Erbfall immer eine Nachricht und grobe Auflistung ans Finanzamt schicken. Die entscheiden dann ob man eine spezielle Erbschaftssteuererklärung abgeben muss. Einfach zu sagen ich bin ja unter dem Freibetrag und brauche das nicht ist strafbar. Man hat das Amt binnen 3 Monate über den Erbfall zu informieren. Sollte dies gesetzestreu erfolgt sein, kann mir zumindest niemand erzählern er wüsste nicht wie hoch das Vermögen damals war und woraus es im groben Bestand.
Er schreibt doch, sie hätten KEIN Testament gemacht...
Das ist doch gerade falsch: Wenn es kein Testamenet des Vaters gibt, träte die gesetzliche Erbfolge ein, die der Ehefrau/Mutter 1/2 und dem Sohn ebenfalls 1/2 zuweist. Daher hätte der Fragesteller Anspruch auf 1/2 des väterlichen Nachlasses. Wenn die Eltern ein gemeinschafttl. Test. verfasst hätten, wäre vermutlich darin bestimmt, dass die Mutter den Vater allein bberbt und der Sohn erst nach dem Tod der Mutter erben wird.