Meine freundin hat mir damals geld geschenkt und jetzt will sie es zurück ich habe auf ein blatt unt
Schrieben und jetzt habe ich post vom anwalt bekommen von wegen privat darlehen ist das gültig??
9 Antworten
Wie lautet denn der korrekte Text, den Du unterschrieben hast. Ansonsten gilt: geschenkt ist geschenkt - und wiederholen ist gestohlen. Das ist zwar ein Kinderspruch, hat aber rechtliche Relevanz. Wenn Du allerdings einen Zettel unterschrieben hast, in dem Deine Freundin das geschenkte Geld als Darlehen darstellt, dann sind Deine Aussichten nicht so gut, und Du solltest künftig besser darauf achten, was Du unterschreibst.
Verrückte Geschichte
Sie hat dir Geld geschenkt also wieso verlangt Sie es wieder
Wenn ich dir ein Eis schenke kann ich ja auch nicht morgen kommen und sagen ich will mein Eis wieder.
Komische Freundin
Solange ihr nix unterschrieben habt
könntest du sogar sagen das Sie dir überhaupt nix gegeben hat.
Das wars dann schon.
Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass du damals eine gültigen Vertrag abgeschlossen hast. Viele Verträge schließt man ja noch nichtmal schriftlich, dein Bier in der Kneipe kriegst du ja auch so und musst trotzdem bezahlen.
Was wirklich interessant wäre, wäre zu wissen, was auf dem Blatt steht. Kannst du uns das mal umschreiben?
Wenn Sie Dir angeblich das Geld geschenkt hat, dann hättest Du doch keine Unterschrifte auf irgend ein Blatt Papier evtl. Schulschein, setzen müssen. Also war das Geld nicht geschenkt, sondern nur geliehen. Dann musst Du das Geld zurück zahlen, wahrscheinlich auch noch mit Zinseszins, dann wird es teuer.
Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, dann sieht deine Freundin blass aus
Nun, da man sehr selten ein Geschenk quittiert scheint es wohl weniger ein Geschenk gewesen zu sein....
Wenn schon ein Anwalt aktiv geworden ist, kann man auch davon ausgehen, dass die Freundin was in der Hand hat. In Kindereien ohne Hand und Fuß würde sich wohl kein Anwalt einmischen.