Meine Ex hat mit Ihrer Mutter, eine Einstweilige Verfügung gegen mich erhoben. Allerdings ruft mich ihre Mutter immer mal wieder an, was soll ich tun?

5 Antworten

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Zunächst blocken.

Sollte die dann dennoch anderweitig anrufen, mach genau das Gleiche wie deine Ex, Einstweilige Anordnung beantragen.

Zur Polizei brauchst Du damit nicht, die kümmert sich nicht darum, weil rein zivilrechtlich.

Wenn du mit deinem Anrufprotokoll nachweisen kannst, dass du direkt VOR deinem Anruf von dieser Nummer angerufen wurdest, dann sollte dir nichts passieren. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass man bei einem verpassten Anruf zurückruft.

Mach sicherheitshalber einen Screenshot von deinem Anrufprotokoll und lege diesen an sicherer Stelle ab. Und dass du hier diese Frage gestellt hast, würde einem Richter im Ernstfall auch zeigen, dass die Aktion nicht von dir ausging.

Franky1889 
Fragesteller
 12.11.2016, 15:22

Dankeschön, ich werd das mal so machen! :) 

Geh halt ran vielleicht will se dir sagen das die einstweilige Verfügung aufgehoben ist. Außerdem kann man im Handy System alles nach Uhrzeit rausbringen wann wer angerufen hat.

Generell solltest Du mal zum Anwalt gehen

Hallo,

du darfst überhaupt nicht "rangehen", vielleicht ist es ein Trick, um dir "eine auszuwischen"!

Wenn du kannst, wechsele den Chip deines Telefons, so daß du nicht mehr erreichbar bist..

Emmy

DocShamac  12.11.2016, 15:15

Natürlich darf er rangehen, wenn er angerufen wird. Der Anruf ging ja nicht von ihm aus.

Es wäre natürlich in so einem Fall in aller Regel besser, nicht dran zu gehen, aber mit der Annahme des Anrufs verletzt er keine Auflagen.

emily2001  12.11.2016, 15:20
@DocShamac

Na ja, ich würde trotzdem vorsichtig sein, weil es könnte auch sein, daß die einstweilige Verfügung ein Schmerzensgeld vorsieht, den er seiner Ex/Mutter der  Ex entrichten sollte...

Atoris  12.11.2016, 15:24
@emily2001

Wenn ein Telefon klingelt ist man nicht gezwungen auf den Absender auf dem Display zu schauen. Hat also vor Gericht kein bestand.

DocShamac  12.11.2016, 15:25
@emily2001

Erstens habe ich ja geschriebenm, dass es besser wäre, es nicht zu tun.

Und zweitens wiederhole ich mich einfach mal: wenn die Ex-Freundin oder die Mutter nach einer einstweiligen Verfügung auf dich zukommen, dann grenzt das schon an Belästigung und daher halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass ein Richter dir daraus einen Strick drehen würde, denn der Anruf ging ja nicht von dir aus.

Dasselbe wenn die Ex-Freundin vor der Tür steht: du musst dich in deinem eigenen Haus nicht vor ihr verstecken. Das wäre ja absurd.

emily2001  12.11.2016, 15:32
@DocShamac

Dann kann er den Spieß umdrehen und auch eine einstweilige Verfügung bewirken...

Emmy