Mein vermieter schließt den keller ab, so dass ich nicht mehr meine Wäsche waschen kann?
hallo,
wohne zu untermieter und in meinen vertrag steht ausdrücklich dass ich die waschmaschine mitbenutzen kann. ich hatte ärger mit meiner vermieterin wegen der miete. nun hat sie den keller abgeschlossen so dass ich meine wäsche nicht mehr waschen kann. mein zimmerschlüssel passt und ich könnte die tür öffnen. weiß aber nicht ob ich das so darf. was soll ich jetzt machen?
8 Antworten
wenn die Benutzung des Waschkellers bzw. der dort stehenden Waschmaschine ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde, denn hast du ein Recht auf die Nutzung.
Schließe den Keller auf und fertig.
Sollte die Vermieterin etwas dagegen haben, wird sie sich schon melden.
Wenn Dir vertraglich die Nutzung der Waschmaschine zugesichert wurde darf Dir die VMn diese nicht entziehen.
Allerdings kann ich bei 3 Wochen Zahlungsverzug die Reaktion der VMn verstehen.
Weißt Du das einem Mieter der, trotz Abmahnung, mehrfach verspätet die Miete zahlt fristlos gekündigt werden kann? Fristgerecht auch ohne Abmahnung.
Wohnst möbliert innerhalb der Wohnung der Vermieterin? Wenn ja, wäre es noch einfacher Dir zu kündigen.
das weiß ich aber mein vermieter ist auch nicht ohne bei immer wiederholender beschwerde...macht der nichts .....absolut nichts
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich drin steht dass du die Maschine benutzen darf muss diese dir auch zur Verfügung gestellt werden. Da du einen passenden Schlüssel besitzt verschaffst du dir nicht rechtswiedrig Zutritt. Du kannst den Keller also aufschließen und beruhigt waschen. Schließlich muss Sie ihre Vertragspflichten erfüllen.
aber nun bist du mit den Mietzahlungen auf der Reihe?
ja war drei wochen im verzug
Solange du alle Forderungen beglichen hast hast du auch Anspruch. Solltest du allerdings immer noch im Rückstand sein sieht die Sache unter Umständen etwas anders aus...
Auch wenn du die Miete nicht pünktlich oder gar nicht gezahlt hast, kann sie dir nicht einfach das Waschen verbieten, dass sind 2 verschiedene Schuhe. Sprich noch mal mit ihr und SIE hat sich auch an den Vertrag zu halten. Du mußt natürlich auch deine Pflicht der Zahlung bereinigen.
schon längst geschehen.....deswegen wundert mich das...es ist pure absicht
das darf sie dann nicht, dann gehe mit deinem schlüssel rein und wasche....
Wenn im Mietvertrag die Mitbenutzung der Waschküche ausdrücklich eingeräumt wurde, hast du auch das Recht diese zu benutzen.
ich bin haltverunsichert weil ich unzuverlässig war wegen der miete