Mein Vater hat meine Felge, vom Leasing Auto stark beschädigt!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie ich den Antworten und Kommentaren entnehme, hat dein Vater die Felgen beim Radwechseln beschädigt.

Somit ist das ein Eigenschaden, der nur wie folgt über eine Versicherung gelöst werden kann:

Vollkaskoversicherung des Autos - der Nachteil ist die Selbstbeteiligung und die Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen, erhöht die Beiträge.

Private Haftpflichtversicherung deines Vaters - bitte in die Bedingungen schauen, ob "Gefälligkeitsschäden" mit versichert sind und ob es eine Selbstbeteiligung gibt (z.B. Gefälligkeitsschäden ab 500,- €) Die erstattet dann den Zeitwert.

Leniloo 
Fragesteller
 15.04.2012, 15:39

Vielen Dank! das werde ich sofort nachschauen! Vielen Dank diese Antwort war mir sehr nützlich! Nochmals Danke!

Du musst durchrechen, wenn die Versicherung zahlt wirst du hochgestuft. Das ist sehr individeuell und hängt von der Versicherung, dem Schaden usw ab

Leniloo 
Fragesteller
 14.04.2012, 14:49

Danke für die schnelle Antwort. Aber müsste dann nicht die Versicherung meines Vaters zahlen, weil er Schaden an dritten verursacht hat?

Was hast du denn für eine Selbstbeteiligung? Ist dein Vater mit deinem Leasingauto gefahren und auch eingetragen in der Versicherung als Fahrer?? Und wieso benötigst du ab Juli keine Vollkasko mehr - läuft da dein Lesingvertrag ab???

Leniloo 
Fragesteller
 15.04.2012, 00:02

Hallo und danke für die Antwort. Die Selbstbeteiligung meiner Vollkasko ist zu hoch. Mein Vater hat beim Radwechseln tiefe Furchen in die Felge gemacht und hätte es beim ersten Anziehen schon merken müssen hat aber einfach weiter gemacht und schon waren es 3 Furchen. Ja genau im Juli ist der Vertrag dann abgelaufen.

Auch bei Leasing-Verträgen über Kfz. ist wie bei anderweitig dauerhaft im Besitz befindlichen Fahrzeugen die Versicherung eine Sache des Nutzers/Fahrers.

Bei Leasing ist es gar zwingende Voraussetzung, das Fahrzeug auch KASKO-Voll-zu-versichern, weil es sich ja praktisvh um einen andauernden Eigentumsvorbehalt handelt, das Fahrezeug ja nie zum Eigentum hier des Nutzers wird, sondern immer nur Leihe bleibt. Der Verleiher (Leasing-Geber) wird hier innerhalb der Leasing-Zahlung (Rate) in jedem Fall die notwendigen Versicherungen zum Schutz seines Eigentums abschließen.

In diesem Falle also: Leasingnehmer meldet Schaden als Nutzer des Fahrzeugs an den Leasinggeber, der über die Versicherung regulieren wird. Es ist hier völlig unerheblich, wer schlußendlich den Schaden verusacht hat im Rahmen dieses eigenen Haftpflichtfalles. Wenn der Mieter einer Wohnung sich Gäste einläd und die dann in der Wohnung z.B. im Alkholrausch beachtlichen Schaden anrichten, so haftet auch der Mieter gegenüber dem Vermieter für den Ausgleich. Wie der Mieter sich dann im Innenverhältnis einigt, bleibt dahingestellt, muß den Eigentümer der Sache selbst nicht interessieren.

Ich würde sowas nicht über die Versicherung laufen lassen. Dann steigst du mit den Prozenten und zahlst mehr. Wenn es sich nur um ein paar 100 euro handelt, lohnt es sich´mehr, dass selber zu bezahlen. Versicherungen verschenken nichts. Die holen sich ihr Geld zurück.

Leniloo 
Fragesteller
 14.04.2012, 14:50

Das ich in den Prozenten steigen würde ist mir bewusst. Aber ab Juli benötige ich die Vollkasko nicht mehr. aber es sind teure Leichtalufelgen von Skoda (orginal)