Hallo,
wenn man neu baut aber vor Jahren den ersten Bauantrag beim Bauamt gestellt hat, welches Baurecht gilt dann?
Das zur Zeit des ersten Bauantrages oder das zur Zeit des Bau des Hauses? Zwischenzeitlich haben sich nämlich die Abstandsflächen von Erkern von 2 m auf 3 m erhöht und wir haben eher nach dem alten Baurecht gebaut.
Neben uns das Grundstück wurde verkauft und der neue Besitzer hat die Abstandsflächen unseres Hauses überprüft, die wohl leider nicht so ganz stimmen.
Erster Antrag für unser Haus wurde 1997 gestellt da hatten Erker in NRW noch 2m Grenzabstand, Haus wurde aber erst 2004 gebaut - da galten wohl schon 3m Grenzabstand - jetzt waren wir nicht ganz so genau und der Grenzabstand beträgt nach neuer Vermessung wohl nur 1,82m.,da das Grundstück vorher einer Erbengemeinschaft gehörte , bei der aber wohl alle verstorben waren hat sich bisher keiner dafür interessiert. Der neue Besitzer hat das Nachbargründstück erst im Dezember entgültig gekauft und Anfang März vermessen lassen, dabei sind ihm die falschen Maße erst aufgefallen.
Mit was für Folgen müssen wir denn nun rechnen?
Kann er einen Rückbau verlangen und auch evl. durchsetzten?
Baulast will der Nachbar keine auf sein Grundstück eintragen lassen.
Oder könnten wir Glück haben und alles ist verjährt und es passiert gar nichts.
Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung davon. Bin ziemlich ratlos. Freue mich über jede helfende Antwort.