Mein Hund hat bei der Nachbarin auf den Teppich gepinkellt, zahlt das die Hundehaftpflichtversicherung?

1 Antwort

Müsste im Vertrag stehen. Es kann aber sein, dass die das nicht bezahlt, wenn der Hund im Einvernehmen in der Wohnung der Nachbarin war. Wenn also die Nachbarin sagt, sie passt für ein paar Stunden auf den Hund auf, dann wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zahlen.

Das ist ähnlich, wie eine Haftpflicht nicht zahlt, wenn ein Freund beim Umzug hilft und etwas kaputt macht.


uweinkoeln 
Fragesteller
 22.02.2017, 22:37

Hallo Owe,

danke für Deine schnelle Antwort!

Naja, ohne Einverständnis der Nachbarin kommt ja kein Hund in ihre Wohnung, das ist ja klar....

Ohne Einverständnis kommt ja immerhin in den seltensten Fällen ein Hund in eine fremde Wohnung, es sei denn im Sommer steht die Balkontür offen und der Hund rennt da einfach so rein, aber das ist ja eher die Ausnahme...

In den Versicherungsbedingungen habe ich nichts gefunden.

Macht es einen Unterschied, ob sie den Hund für ein paar Stunden in Pflege hatte oder ich nur mit dem Hund zu Besuch da war?

Danke

Uwe

ohwehohach  23.02.2017, 08:37
@uweinkoeln

Wie gesagt, ich würde das mal mit der Versicherung klären. Ruf doch einfach mal an. Es kann auch sein, dass das abgedeckt ist. Aber grundsätzlich gilt immer, dass Versicherungen alles versuchen, um nicht zu zahlen.

Da kommen dann so Blüten raus, dass eine Haftpflicht bei mir schonmal nur gezahlt hat, weil ich das im Auto in der Sonne geschmolzene Keyboard nicht "geliehenen", sondern "aus Eigeninitiative transportiert" hatte. Sprich: Hätten wir gesagt, ich hatte das Keyboard ausgeliehen und im Auto gelassen anstatt es rauszuholen, hätte die Versicherung nicht bezahlt. Stattdessen sollten wir schreiben, dass ich das Keyboard ohne Wissen des Eigentümers transportiert habe, da es zu einem Auftritt mitmusste. Das machte den Unterschied.

Aber wie gesagt: Ruf die Versicherung an und frage nach.

uweinkoeln 
Fragesteller
 02.03.2017, 14:17
@ohwehohach

Ich bin der Meinung,  man soll die Versicherung nicht anlügen, denn das ist VERSICHERUNGSBETRUG!

Ich mach mich doch wegen dem blöden Teppich nicht strafbar,  und wegen dem Keyboard hätte ich es auch nicht getan!!!

Trotzdem danke für Deine Antwort! 

ohwehohach  02.03.2017, 14:20
@uweinkoeln

Ich habe Dir auch nicht geraten zu lügen, sondern bei der Versicherung nachzufragen.

Das mit dem Keyboard wurde uns vom Versicherungsvertreter so geraten! Da wir in 30 Jahren noch nie einen Schadensfall gemeldet hatten, hat er uns Tipps gegeben, wie wir formulieren sollen, damit es möglichst wenig Probleme gibt.