Mein Ex Freund sitzt in der U-Haft darf ich Ihm einen Brief schreiben?

4 Antworten

Hallo,im Prinzip kannst du jedem der in U-Haft ist, schreiben - die Laufzeit der Briefe ist ca. 4-6 Wochen, da sie vorher vom Gericht gelesen werden.In Briefen darf nicht über die Tat etc. geschrieben werden, der Brief könnte sonst angehalten werden.Du hast per einstweiliger Verfügung ein Kontaktverbot erwirkt und nun willst du selbst dagegen verstossen - nicht sehr klug!!! Bei einer späteren Verhandlung wird man dich nicht mehr für voll nehmen.

Cherry7777 
Fragesteller
 19.06.2017, 10:06

Ich weiß alle denken jetzt das ich sie nicht mehr alle habe und mich kann in dieser Situation niemand verstehen.. Doch ich weiß was er für eine Vergangenheit hinter sich hat und das er kein ''von Grund auf" böser Mensch ist sondern sein Verhalten andere Gründe hat.. Die Beziehung mit Ihm ist definitiv durch und es gibt kein zurück mehr.. Aber eben als Mensch möchte ich für Ihn da sein weil er niemanden hat weder Familie noch Freunde.. Ich möchte einfach nicht das Ihm der letzte halt auch noch weg bricht.. Mit einer erneuten Haftstrafe ist ihm auch nicht geholfen sondern macht es am Ende nur schlimmer.. Er brauch Psychiatrische Behandlung.

Er sitzt, weil der Dich geschlagen hat, habe ich richtig verstanden? Dann folgt ja noch eine Gerichtsverhandlung. Wenn Du einen Brief mit all Deinen Fragen und Problemen schreibst, kann Dir das in der Verhandlung schaden; Du könntest Dich in Widersprüche verwickeln, Der Brief wird von der Anstaltsleitung gelesen, ist Dir klar, oder? Sprich mit Deinem Anwalt, den Du ja sicher hast.

Cherry7777 
Fragesteller
 19.06.2017, 01:45

Ja genau. Die Verhandlung kam noch nicht zu Stande.. Ja ich weiß das die Briefe vorher gelesen werden.. Deswegen ja auch meine frage ob der Brief Ihn überhaupt erreichen würde oder ich am Ende die dumme wäre weil ich mich sozusagen nicht an die Einstweilige Verfügung halte.

StewkoAlex  19.06.2017, 02:49
@Cherry7777

Du wärst in jedem Fall die dumme.

Sein Anwalt würde dir einen Strick draus drehen

und behaupten, daß du nicht von ihm loskommst und durch

deinen Brief zeigst, daß du die Nähe zu ihm suchst und

gar kein Kontaktverbot nötig ist.

Sie würden ihn evtl. freisprechen und dir durch dieses Verhalten

selbst die Schuld an der Situation geben.

Machs nicht.

Es wurde doch nur entschieden dass er keinen Kontakt zu dir darf richtig? Also darfst du doch rein rechtlich gesehen Kontakt zu ihm aufnehmen. Ein Anruf bei dem Anwalt , den du hattest genügt doch, um darüber bescheid zu wissen

Musst ihm ja nicht erzählen was du vor hast. Nur aus neugier.

Cherry7777 
Fragesteller
 19.06.2017, 02:07

Ja hatte es letzte Woche schon mal probiert aber leider ist er zur Zeit im Urlaub. Werde es morgen früh nochmal probieren.

NEIN, das darfst du nicht! DU willst ja schließlich deine Ruhe vor ihm haben! Schreibst du ihm jetzt, geht alles von vorne los. 

Cherry7777 
Fragesteller
 19.06.2017, 01:42

Meine Frage wäre ob der Brief bei Ihm überhaupt ankommen würde weil diese ja in der Untersuchungshaft kontrolliert werden.

ErsterSchnee  19.06.2017, 01:44
@Cherry7777

Ja, der Brief würde ankommen. Und dann?

Antworten darf er nicht (wegen des Kontaktverbots) - und wenn er deinetwegen eingeknastet wurde, dürfte er auch nicht mehr sonderlich interessiert an dir und deiner Post sein. Also wird er ihn auch gar nicht lesen.

Cherry7777 
Fragesteller
 19.06.2017, 01:51

Ich weiß das er froh wäre etwas von mir zu lesen das habe ich letzte Woche erfahren da mich jemand aus der JVA angerufen hat. Meine Frage wäre halt nur gewesen ob mein Brief bei Ihm ankommen würde bzw ob ich auch eine Antwort erhalten würde wenn man es sozusagen erlauben würde.

ErsterSchnee  19.06.2017, 07:36
@Cherry7777

Wofür hast du dann das Kontaktverbot erwirkt, wenn du doch ihm doch hinterherläufst? Also kann er hat nichts Schlimmes gemacht haben - und DU stehst als die hysterische Ziege da. Und glaub ja nicht, dass irgendein Richter noch jemals wieder ein Kontaktverbot verhängen wird. Wenn du ihm JETZT schreibst, wirst du ihn NIE wieder los. Bzw. erst dann, wenn er dich totgeprügelt hat...