Maßnahme zur beruflichen Eingliederung ohne Eingliederungsvereinbarung?

5 Antworten

Im Gesetz steht da nichts zur Eingliederungsvereinbarung, der Anspruch auf ALG 1 setzt voraus, dass man den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht und gem. § 138 SGB III :

...

(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer   

....

2. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann, ...

Ja, man muss das machen. Je nach Dauer der Maßnahme gibt es da nicht immer gleich eine Eingliederungsvereinbarung. Oft sind solche Bewerbungstrainings recht sinnfrei meiner Erfahrung nach. Das Positive daran ist, dass man dort oft nette Leute kennenlernt und neue Kontakte knüpfen kann. Manchmal gibt es sogar wen, der wen kennt, wo du z.B. ein Praktikum machen kannst oder für deine Berufsrichtung einen Job anbietet. Hatte ich z.B. mal in einer solchen Maßnahme erlebt. Da hat ein Mann bei dem Onkel einer anderen Teilnehmerin einen Job gefunden.

Auch wenns leider teilweise nicht viel bringt, mach das beste draus aus der Zeit und lass dich nicht runterziehen. Natürlich kannst du das ablehnen aber dann musst du mit Kürzungen rechnen.

Suessehasi  06.08.2020, 16:55

Es kommt immer drauf an habt ihr es mündlich aus gemacht?

Wenn ja und kein andere da war steht Aussage gegen Aussage

Zwingen dürfen die dich natürlich nicht und erst recht nicht erpressen mit Leistungsentzug. Das wäre strafbar. Genauso ist es strafbar, wenn man jemanden ohne sein Einverständnis irgendwo hin zuweist. Egal ob Maßnahme, Ein Euro Job oder sonstiges. Wird es doch gemacht zählt es wie Zwangsarbeit und das ist bei uns in Deutschland verboten und dagegen kann man vorgehen.

Aber wenn wir mal ehrlich sind, kann solch ein Bewerbungstraining nicht schaden. Die versuchen noch etliche Kunden in solche Maßnahmen unter zu bringen, bis im Herbst vom Bundesverfassungsgericht den Sanktionshahn zugedreht wird. Denn dann hat alles ein Ende und Erpressung als auch Nötigung ist nicht mehr möglich.

Ich rate dir mache den Kurs erst mal. Zu verlieren hast du nichts. Aber lasse dir nicht alles von denen gefallen. Wer sich nämlich nicht wert hat verloren. Ich weiß das viele jetzt über meine Antwort meckern. Ist mir aber egal.

Naschkatze4521  16.04.2019, 19:50

Hallo erstmal...

ich meckere bestimmt nicht über deine Antwort.

Ich stehe voll zu deiner Antwort.

Ich habe mich erfolgreich gegen die Firma Jobcenter zu Wehr gesetzt.

Ich kenne auch meine Rechte. Ich habe seinerzeit lange Zeit recherchiert.

Nun ist alles ganz einfach.

herzilein35  16.04.2019, 20:10
@Naschkatze4521

Herzlichen Glückwunsch zu deiner erfolgreichen Wehr gegen das Jobcenter. Das müssten sich mehr getrauen, doch die Betroffenen werden eingeschüchtert und oftmals sogar einer Hirnwäsche unterzogen.

Du willst Leistungen beziehen und musst folglich ALLES tun, was dein Arbeitsvermittler "vorschlägt". Ob du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, ist dabei völlig gleichgültig.

du wirst doch dazu eine einladung zur maßnahme erhalten haben. es steht dir frei auf leistungen zu verzichten und arbeiten zu gehen.