Markenlogos auf tshirts drucken?

Bestellung  - (Recht, Marke, T-Shirt)

2 Antworten

Ein Drucker kann sich weigern, wenn er befürchtet, dass ein T-Shirt kein "papierähnliches Material" laut UrhG § 53 ist: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Oder dass das Shirt mit der Kopie gewerblich genutzt wird, also eventuell zum Kauf angeboten oder verkauft wird.

Aber viele Logos sind nicht geschützt als Werke der bildenden Künste laut UrhG § 2:

"Das Logo der ARD erreichte 1986 nach einer Entscheidung des OLG Köln nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt." https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

In solchen Fällen kommt höchstens noch das Markenrecht in Frage und das UWG. Aber auch ein Design-Schutz ist möglich, siehe Quelle oben.

Will man das Shirt aber nur privat nutzen, ist dies zulässig. Fraglich bleibt aber auch hier, ob der Drucker dies glaubt - oder ob er befürchtet, an eine unzulässigen Tat beteiligt zu sein.

Dann wende man sich besser an den örtlichen Copyshop seines Vertrauens.

Gruß aus Berlin, Gerd

minimalisth  27.07.2017, 14:33

Dann darf der Drucker aber auch kein Geld verlangen, sonst macht er ja mit diesen Logos Gewinne!

GerdausBerlin  27.07.2017, 15:15
@minimalisth

UrhG § 53 schreibt aber zur zulässigen, nicht "Erwerbszwecken dienen[den]" Privatkopie:

"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."

Dieser "andere" ist eben der Drucker! Der darf kopieren, auf Papier und ähnlichem. Meines Erachtens also auch "mittels [...] photomechanischer Verfahren" auf Baumwolle - nur eben nicht mit Öl auf Leinwand usw.

Und der Drucker darf für seine Tätigkeit Geld nehmen - denn er ist ja nur der Auftragnehmer des "Befugten"!

Anders sähe es aus, wenn der Drucker der Anbieter wäre - etwa mit einem Schild im Laden "Tolle Kopien geschützter Werke im Angebot: Heute Andy Warhol auf T-Shirts!"

Dies würde dann auch gegen das Markenrecht verstoßen, weil der Drucker dann die "Marke im geschäftlichen Verkehr" (Markengesetz § 14 Absatz 2 Satz 1) benutzt! Also etwa bei einem als Marke geschützten Logo: "Heute geile Adidas-Shirts im Angebot!"

Wenn aber der Kunde das Logo mitbringt und sagt, "Kopier mir das mal auf mein Shirt" oder "Stech mir bitte davon ein Tattoo auf den Hintern", dann wird das Markenzeichen ja nicht vom Drucker im geschäftlichen Verkehr benutzt - sondern höchstens die Druckmaschine oder der Stechapparat!

Und auch nur damit wird ja geworben (hoffentlich!), und der Kunde ist wiederum berechtigt, eine Privatkopie anzufertigen - auch mit Hilfe eines Dritten und mit dessen Apparaten und Farben! Und für Bezahlung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt wohl auf die Druckerei an. Die Einen nehmen es mit den Rechten ziemlich genau, andere wieder nicht. 

Spreadshirt zum Beispiel wollte mir ein Shirt mit Superman und She-Hulk drauf nicht drucken. 

Bei Shirtinator war es kein Problem.