Manuelle Defibrillation ärztliche Maßnahme oder?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell ist die Defibrillation ebenso wie die Kardioversion eine Heilbehandlung und setzt somit eine Approbation voraus.

Rettungsassistenten (und früher auch Rettungssanitäter!) wurden in den Algorithmen der manuellen Defibrillation trainiert (das früher standardmäßig verwendete LP 5 / LP10 kannte noch keinen AED-Modus) was sie im Rahmen der Notkompetenz auch zur Anwendung berechtigte.

Für den Notfallsanitäter ist sowohl die Kardioversion als auch die Defibrillation eine sog. 1-c-Maßnahme, die der Notfallsanitäter erlernt und trainiert hat und im Notfall anwenden muss. http://www.dbrd.de/images/aktuelles/2014/Anlage_3_-_Ma%C3%9Fnahmenkatalog.pdf

Nach den aktuellen Vorgaben der RettSanAPrV ist die manuelle Defibrillation für den Rettungssanitäter nicht mehr Lehrinhalt, und wird daher weder im Unterricht vermittelt noch im Praktikum unter ärztlicher Kontrolle (!) geübt.

Notkompetenz setzt sich im Mindestmaß aus Not(fall-Pat.) und Kompetenz (des Helfers) zusammen.  "Das Können ist des Dürfens Maß"

Nachdem der Notfallsanitäter 4.600 Stunden Ausbildung durchläuft, beherrscht er die 1-C-Maßnahmen und besitzt Regelkompetenz (darf also nicht, sondern muss die erlernten Maßnahmen durchführen)

Ein Rettungsassistent mit 1.970 Stunden Ausbildung hat zwar schon einiges an invasiven Maßnahmen gelernt, dies jedoch immer unter dem Vorbehalt des Handelns auf ärztliche Anweisung.

Ist der Arzt nicht vor Ort, greift hier also seine Notkompetenz (auf Grundlage des § 34 StGb) Er darf also nachweislich Erlerntes zur Lebensrettung einsetzen, auch wenn hierfür der Arztvorbehalt besteht. 

Ein Rettungssanitäter mit gerade mal 520 Stunden Ausbildung hat da natürlich ganz andere Lerninhalte und somit Aufgaben. Und dieser (RettSan) in wird in seinem 160 Std. umfassenden Klinikpraktikum vermutlich keinen Arzt finden, der ihm mind. 20 unter seiner Aufsicht durchgeführten, manuelle Defibrillationen im Ausbildungsnachweis attestiert und damit letzlich eine Freigabe verantwortet.

Also bleib als RettSan im AED-Modus - das spart dir im Zweifelsfall eine Menge Ärger!


Auch wenn´s dir nicht so gut gefällt, denk immer daran:

Deine Ausbildung als Rettungssanitäter (in Vollzeit) 3 Monate
Meine Ausbildung als Notfallsanitäter: 3 Jahre
Aber trotz meiner fast 4 Jahrzehnten als Berufsretter und Ausbilder muss auch ich regelmäßig jemanden hinzuziehen, der noch länger gelernt hat: Den Notarzt, mit mind. 7 Jahre Ausbildung...

Rollerfreake 
Fragesteller
 17.08.2017, 20:45

Erstmal vielen Dank für deine -ausführliche- Antwort. Zu deinem Satz "auch wenn es dir nicht gefällt", möchte ich aber noch sagen, das es mir nicht darum ging was mir gefällt, ich möchte keinen "Rettungsrambo" spielen, sondern einfach das ich zwei unterschiedliche Aussagen hatte. Die eine Aussage von meinem Ausbilder im Grundlehrgang, der sagte wir sollten den AED Modus nehmen und die andere Aussage von einer Rettungsassistentin in meinem Praktikum, wir sollen es manuell machen. Daher habe ich die Frage gestellt, um weitere Meinungen dazu zu bekommen. Für die Praxis hat es wahrscheinlich sowieso keine Relevanz, den auf dem RTW ist ja immer ein NotSan oder RettAss dabei und auf dem KTW ist sowieso nur ein AED. 

Da du dich so gut auskennst, noch eine zweite Frage:

Was sagst du zu folgendem: das RS Zugänge legen ist bei uns Standard, fordert zum Beispiel ein RS auf dem KTW den Notarzt nach, wird erwartet, das der RS bis zu dessen Eintreffen einen Zugang gelegt hat, andernfalls muss er begründen, warum er es nicht gemacht hat. Bei uns ist also manches, wie auch in der Ursprungsfrage erwähnt, anders wie in anderen Rettungsdienstbereichen. Weiterhin wurden wir im RS- Grundlehrgang, der bei uns 190 statt der üblichen 160 UE hat, auch auf die Notkompetenzmedis "geschult". Am Ende hieß es, das wir, wenn wir fertig sind, VEL, Midazolam bei Status Epilepticus und Glucose bei hypoglykämischem Schock verabreichen dürften, das Midazlam empfiehlt übrigens die deutsche Gesellschaft für Neurologie aktuell durch RS. Was hälst du von dem ganzen?. 

kann zwar über Sani Rechte und Pflichten nicht viel sagen aber wenn betriebliche Ersthelfer bereits einen Defi einsetzen dürfen und sollen wird das ein Sani um so mehr machen. Wir wurden dahingehend geschult also Umgang und Bedienung Defi der einem aber alles sagt welcher Handgriff usw zu machen ist.

Rollerfreake 
Fragesteller
 23.07.2017, 23:09

Der Unterschied zwischen AED und manuellem Defibrillator liegt darin, das beim AED eine vorprogrammierte Elektronik den Herzrhythmus analysiert und über die Notwendigkeit der Defibrillation entscheidet, der Anwender muss dann nur noch den Knopf drücken um den Schock abzugeben. AED dürfen auch von Laien verwendet werden, weil wie gesagt die Elektronik entscheidet, Fehler sind dadurch ausgeschlossen, d.h. es kann kein Schock abgegeben werden, wenn nicht ein defibrillationspflichtiger Rhythmus zugundeliegt. Bei der manuellen Defibrillation, muss der Anwender den defibrillationspflichtigen Rhythmus erkennen, macht er dabei einen Fehler, kann man einen Schock abgeben, obwohl eine Defibrillation gar nicht nötig ist. 

newcomer  23.07.2017, 23:14
@Rollerfreake

sagen wir mal so das wird grenzwertig sein. Falls Notarzt einige Zeit später am Geschehen ist sprich eher zu spät muß Sani den manuellen falls vorhanden entsprechend anwenden denn bei manchen Fällen reicht Herzlungen Wiederbelebung nicht aus -- Herzkammerflimmern bei Stromschlag. Der Impuls bringt das Herz wieder in Takt aber da erzähl ich dir nichts neues

iwaniwanowitsch  24.10.2018, 14:35

Wenn man keine Ahnung vom Thema hat, wie du ja schon selbst zugibst, sollte man es einfach lassen, sich zu äußern. Deine Antwort ist nämlich vollig am Thema vorbei.