Manteltarifvertrag Verkehrsgewerbe

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
will100wissen 
Fragesteller
 24.01.2013, 19:03

SUPER ! Habe ganz herzlichen Dank crosscourt :-) Das war wohl nach dem Motto "Wald vor lauter Bäumen nicht"! Wünsche Dir einen schönen Abend!

SchillerSVG  09.12.2014, 10:11

Der Link existiert nicht mehr! Bitte löschen.

Gruß

Schiller

Er muss nicht ausliegen oder zugänglich sein - da bist du falsch informiert. Was diese TV allesamt im Verkehr- und Transportgewerbe gemein haben, fast kein Arbeitgeber ist mehr im Verband und damit sind diese TV nutzloses Papier - zudem schon lange gekündigt was zur Folge hat, dass er für neu eingestelltes Personal nach dem Kündigungsdatum (30 Juli 2004) nicht mehr anzuwenden ist

will100wissen 
Fragesteller
 24.01.2013, 20:00

Mh, das erstaunt mich, denn..... 1. steht im Arbeitsvertrag (egal ob von den alten oder neuen Kollegen) "es gilt Manteltarifvertrag...." 2. laut TVG § 8 muss er ausgelegt o.ä. sein! Ich denk, wenn das nicht stimmen würde mit dem auslegen müssen, würde Chef bestimmt nicht dafür sorgen, dass man Auskunft bekommt, wenn man nachfragt ;-)

Was ich mich nach Deiner Meldung frage ist, ob der von 01.07.2001 noch der aktuelle Vertrag ist.

stelari  25.01.2013, 07:38
@will100wissen

Nein - es gibt keinen aktuellen... er wurde 2004 gekündigt! Für zuvor gebundene wirkt dieser aber nach, aber auf neue Angestellte ab dem Kündigungsdatum ist er nicht mehr anwendbar. Wenn du nach dem 30.06.2004 in Firma angefangen hast, ist er auf dich nicht anwendbar