Maler hat gepfuscht

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Schwieriger Fall, gerade weil er schwarz gearbeitet hat.

Ich würde mal einen Anwalt kontaktieren, aber sei vorsichtig damit. Schildere ihm das und lass dir die Chancen beschreiben.

diavia 
Fragesteller
 03.11.2013, 23:55

Ich hatte ihn ja persönlich und auch per Mail um eine Rechnung gebeten. Persönlich- gleich als er das 1. Mal bei mir war. Da meinte er-er stellt sie mir aus wenn alles fertig ist. Beim 2. Mal meinte er, er kommt ja nochmal wieder und bringt sie dann mit. Ich habe es geglaubt-was soll ich sagen. Als er dann fertig war, meinte er- er schickt sie mir zu. Dann habe ich ihn per Mail daran erinnert, aber nichts kam. Ich hatte nicht die Absicht ihn schwarz zu beschäftigen.

kürzlich gab es ein Gerichtsurteil dazu. JEmand der eine Leistung schwarz ausführen lässt hat auch keine Ansprüche auf Gewährleistung und Nachbesserung, da er ja auch den Auftrag nicht offiziell vergeben hat.

Ich sags ungern, aber du hast nun schlechte Karten. Wenn du ihn anzeigst wirst du alle Lohnnebenkosten(Sozialversicherung usw) nachzahlen müssen, und er wird auch derbe Ärger kriegen. Überleg es dir gut ob dir das die Sache wert ist

rickdiver  27.09.2013, 13:16

Stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber vorher wusste dass es sich um Schwarzarbeit handelt und ob das vom Handwerker beweisbar ist.

Glenn88  28.09.2013, 10:34
@rickdiver

Das muss der Handwerker nicht beweisen. Mit einer Barzahlung ohne Rechnungsstellung sind die Merkmale der Schwarzarbeit erfüllt. Es steht jedem Auftraggeber frei, die Zahlung bis nach der Rechnungsstellung zu verweigern.

Glenn88  28.09.2013, 10:34
@rickdiver

Das muss der Handwerker nicht beweisen. Mit einer Barzahlung ohne Rechnungsstellung sind die Merkmale der Schwarzarbeit erfüllt. Es steht jedem Auftraggeber frei, die Zahlung bis nach der Rechnungsstellung zu verweigern.

  1. sind das leider die negativen Folgen von schwarzarbeit.
  2. Schreib ihn, dass du ihn beim Finanzamt anzeigen wirst, wenn er dir das Geld nicht zurückgibt. Beweisen kannst du das ja und sagen, dass du davon ausgegangen bist, dass du ne ordentliche Rechnung bekommst.
  3. bezahle Handwerker zukünfitg erst, wenn das Ergebnis ok ist und guck es dir genau an.
Glenn88  27.09.2013, 13:15

Ja genau und das Finanzamt wird auch glauben das man ihm das Geld bar in die Hand gedrückt hat ohne Quittung.... vorsicht: ironie

rickdiver  27.09.2013, 13:17
@Glenn88

Dazu gibt`s doch offenbar Schriftverkehr

treblis  27.09.2013, 13:16

"Schreib ihn, dass du ihn beim Finanzamt anzeigen wirst, wenn er dir das Geld nicht zurückgibt. Beweisen kannst du das ja und sagen, dass du davon ausgegangen bist, dass du ne ordentliche Rechnung bekommst."

um sich selber ein Grab zu schaufeln.....

rickdiver  27.09.2013, 13:18
@treblis

Vielleicht zahlt er nach der Androhung freiwillig das Geld zurück dann braucht niemand ein Grab zu schaufeln ob man das dann in die Tat umsetzt kann man überlegen, wenn man das Geld nicht zurückbekommt. Ausserdem dürfte der Handwerker das regelmäßig machen, hat also wesentlich mehr zu verlieren und weiß das selbst sicher ganz genau.

treblis  27.09.2013, 13:22
@rickdiver

Der Tapezierer wird wissen, daß das nur leere Worte sind, wenn welche in die Richtung ertönen.

rickdiver  27.09.2013, 13:27
@treblis

Ich würde es dann durchziehen, schließlich muss ich nicht davon ausgehen, dass ich, wenn ich etwas ausschreibe, mit Schwarzarbeit zu tun habe. Dass ich keine Rechnung und evtl. keine Quittung habe? Da bin ich dann von ausgegangen, dass es eben ein Handwerker ist und der bei der Buchhaltung vielleicht nicht so einen Überblick hat und das der die Rechnung noch schickt. Glabue nicht, dass es Leute gibt, die vor Auftragserteilung ganz eindeutlig Schwarzarbeit anbieten, falls doch müsste ich mal paar Anzeigen aufgeben und n paar hochgehen lassen...

treblis  27.09.2013, 13:28
@rickdiver

Das nimmt dir kein Gericht der Welt ab.

Oder biste erst 16?

rickdiver  27.09.2013, 18:12
@treblis

Nö. Bin schon etwas älter. Kenne auch jemanden, der selbst beim Finanzamt arbeitet - den hab ich schonmal ziemlich detaillierte Info`s über einen Steuerhinterzieher gegeben (war nicht von mir beauftragt). Nach der "zufälligen Prüfung" hat der ordentlich nachgezahlt. Wenn der tatsächlich über Plattformen im I-Net seine Dienste anbietet und dass dan schwarz macht und ihm dadurch zig Betrugsfälle nachgewiesen werden (nicht nur die NSA sammelt Daten...) bekommt er richtig Ärger. Dessen ist er selbst sich 100%ig bewusst. Daher würde ich das auf jeden Fall androhen um ihn so dazu zu bewegen, das Werk zumindest ordentlich zuende zu bringen oder das Geld (zumindest teilweise) zurückzuzahlen. Wenn man denen mit Finanzamt droht und die das regelmäßig machen, weren die ganz klein mit Hut, verlass dich drauf. Wenn ich über I-Net eine Ausschreibung bzw. einen Auftrag anbiete gehe ich davon aus, dass sich ein Handwerker darauf meldet, der das ordentlich mit Rechnung macht - ich rechne doch nicht damit, dass ein Fremder so einfältig ist, Schwarzarbeit Fremden gegenüber übers I-Net anzubieten.

du musst beweisen das er für dich gearbeitet hat. kannst du das dann ist auch bewiesen das du ihn schwarz beschäftigt hast.

.Ausserdem hat er ja auch "schwarz" gearbeitet.

was wiederum nicht nur sein, sondern auch dien problem ist, weil du ihn ja beschäftigt hast.

aber so ist es ... da kannst du nix tun. das nennt man dann wohl "lehrgeld"

diavia 
Fragesteller
 27.09.2013, 13:21

Aber das verstehe ich nicht so ganz. ER hat doch das Geld bekommen. Wieso ist das dann auch mein Problem? Ich muß dazu sagen,ich habe noch nie einen Handwerker beschäftigt. Muß ich als Auftragsgeber das irgendwo anmelden? Ich verstehe das wirklich nicht.

treblis  27.09.2013, 13:23
@diavia

Man muss gar nichts melden, solange man den regulären Weg über eine Werkstatt mit Rechnung geht.