Maklervertrag kündigen wegen Eigenbedarf

7 Antworten

Einen Maklervertrag kann man kündigen, wenn man von der Verkaufsabsicht zurücktritt.

Meist hat der Makler für diese Fall aber etwas vertraglich vereinbart, um seine erbrachten Aufwendungen erstattet zu bekommen. Dazu müsste man seinen eigenen Vertrag mal lesen.

Einen Kaufvertrag der ETW an den Makler hingegen nicht.

G imager761

Die Makler-Courtage wird ja nur fällig, wenn es durch seine Bemühungen zu einem Kaufvertrag kommt.

Wenn du jetzt gar nicht verkaufst, gibt es auch keine Provision.

Maklerverträge werden meist von vorne herein befristet geschlossen. Das müsste aus deinem Vertrag hervor gehen.

Schreiben Sie ihm, dass der Vertrag, soweit der nicht wegen der 1-Jahresbefristung ohnehin obsolete geworden ist, aus persönlichen Gründen nicht mehr fortgesetzt wird, indem sie vom seinerzeit einmal beabsichtigten Verkauf Abstand nehmen.

Sofern keine sehr detaillierte Kostgenersatzregelung /Honorarvereinbarung getroffen wurde, entfällt jeglicher Anspruch seitens des Maklers mit der Aufgabe der Verkaufsabsicht. - Lesen Sie dazu bitte nochmals Ihren Vertrag durch!

Nochmal an alle, selbstverständlich ist die Wohnung noch nicht verkauft denn sonst wäre es ja totaler Schwachsinn. Bisschen nachdenken bitte.

Und ja, es wird seit 2 Jahren jemand gesucht der Interesse an der Wohnung hat, also es hat eine Weile niemand mehr drinnen gewohnt.

Maximilian112  01.09.2014, 11:17
Bisschen nachdenken bitte.

richtig, am besten schon bei der Formulierung der Frage......

du sagst ihm einfach, dass du das Objekt nicht mehr verkaufen wirst! Provision erhält er eh nur nach Notarvertrag, den es niemals geben wird. Ansonsten verstehe ich deine Frage nicht

imager761  01.09.2014, 10:24

Und genau deshalb hat der Makler für den Fall bestimmt etwas vereinbart. Sonst könnte jeder Auftraggeber Maklervertrag kündigen und die Immobilie an (selbst vom Makler vorgeschlagene) Interessenten provisionsfrei verkaufen oder Leistungen des Maklers (Exopsé, Anzeige, Besichtigungen, Mieterauskünfte, ...) kostenlos beanspruchen :-O

Mismid  01.09.2014, 10:27
@imager761

ne! Wenn die Immobilie an jemand verkauft wird, den der Makler vorgeschlagen hat steht dem Makler immer seine Provision zu auch wenn der Makler nicht tätig geworden ist. Sollte die Immobilie nicht verkauft werden steht dem Makler auch nie eine Provision zu! Das ist nun mal Risiko des Maklers, genau wie die eines Bankberater oder Autoverkäufers, der sich vielleicht viel Zeit für eine Beratung nimmt und Prospekte und Berechnungen herausgibt. Und in diesem Fall steht wohl eh ein Kündigungsrecht zu, da der Makler wohl unfähig ist. Einen Maklervertrag kann man nicht auf Lebenszeit abschließen ohne Kündigungsoption

Maximilian112  01.09.2014, 11:16
@Mismid

Eine Provision sicher nicht. Aber je nach Vereinbarung eine Aufwandsentschädigung. Im Gegensatz zum Autoverkäufer hat der Makler doch Möglichkeiten einen Vertrag unterschreiben zu lassen.

Ob das der/die Fragesteller/in unterschrieben hat steht ja offen.

(Könnte der Autohändler auch machen aber da läuft wohl der Kunde weg. Der Makler macht das geschickter)