Mahnung bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages?

5 Antworten

Natürlich kann man ihn mahnen und den Fall ggf. zussätzlich bei ebay melden.

Nur eine Klage auf Erfüllung wäre nur dann zielführend, wenn man genau wüßte, dass der Käüfer nicht mittellos oder minderjährig wäre - sonst bliebe man auf den vorschüssigen Prozeskosten auch noch sitzen.

G imager761

privatfoerster  18.11.2016, 12:00

Man weiss nicht ob ebay das interressiert, wenn er mit jemand anderen bei https://www.hood.de www.aliexpress.com oder sonstwo den Kaufvertrag geschlossen hat.

Eine Mahnung ist selbstverständlich möglich. Aus Beweisgründen sollte sie idealerweise schriftlich erfolgen. Die Mahnung sollte zudem eine angemessene Frist beinhalten. Zudem solltest Du den Käufer darauf hinweisen, dass die Sache bei Dir zur Abholung bereit steht.

Allerdings solltest du dir jetzt schon einmal Gedanken machen was passieren soll, wenn der Käufer auch auf die Mahnung nicht reagiert. Eine Klage auf Erfüllung des Kaufvertrags ist zwar möglich, aber unter Umständen langwierig und teuer. Wenn du eine Möglichkeit siehst, die Sache anderweitig zu verkaufen dann trete nach Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurück.

Selbstverständlich kannst du malen, üblicherweise zweimal mit entsprechender Fristsetzung. Und wenn diese Frist erfolglos verstreicht, könntest du sogar entsprechende Zwangsmaßnahmen gegen ihn einleiten.

GoodFella2306  18.11.2016, 06:16

ich meinte mahnen, die Spracheingabe macht wieder was sie will

§ 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn ...


Das ist zudem meistens das sinnvollste auch wenn es nervig ist.

Bei Gericht lässt sich im Einzelfall nie wirklich vorhersagen was dabei herauskommt.
„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ Richter Herbert Rosendorfer, FAZ, 17. Juni 2010