Mängel nach Wohnungsübergabe ohne Protokoll?
Da ich aus meinem Mietverhältnis vor Ende meiner Kündigungsfrist ausscheiden wollte (Kündigung zu Ende August, neue Wohnung ab 01.09.15), habe ich meinem Vermieter in der Kündigung meiner Wohnung 4 Personen benannt, die meine Wohnung sofort und im aktuellen Zustand übernommen hätte. Er hat sich jedoch für keinen meiner Nachmieter entschieden, sondern eine Bewerberin für eine andere Wohnung für meine eingesetzt. Diese Nachmieterin übernimmt meine Wohnung offiziell zum 01.10.15, was für mich bedeutet, dass ich doppelt Miete bezahlen muss.
Da ich in meiner Wohnung keine Renovierungsarbeiten übernehmen wollte, habe ich Ende August mit meinem Vermieter, der neuen Mieterin und einer Freundin eine Wohnungsübergabe vereinbart. Bei der Übergabe haben wir uns alle Räume angesehen und ich habe mit der neuen Mieterin ein paar Dinge vereinbart was ich alles in der Wohnung belasse, dass sie diese im aktuellen Zustand übernimmt. Am 16.09. habe ich der neuen Mieterin meine Schlüssel übergeben. Heute am 23.09.15 habe ich nun einen unschönen Anruf meines Vermieters erhalten, der mir angekündigt hat, dass ich die Decke eines Zimmers erneuern müsste (Hier platze der Putz schon bei meinem Einzug ab) und dass ich sein Mieteigentum beschädigt hätte, da ich Löcher in die Fenster gebohrt hätte (auch diese waren schon bei meinem Einzug vorhanden). Mit meinem Vormieter hatte ich damals den gleichen Deal wie ich ihn mit meiner Nachmieterin vereinbart hatte - ich belasse einiges in der Wohnung und übergebe diese im besichtigten Zustand.
Mein Vermieter sieht das aber anders und leider habe ich kein Protokoll von der Übergabe. Habe ich eine rechtliche Handhabe in diesem Fall?
Bei den Fenstern wäre er übrigens kulant, da er diese so wieso nächsten Monat erneuert - wenn ich jedoch darauf bestehe, dass bei der Übergabe die Decke nicht bemängelt wurde, würde er mir die Kosten der Fenster berechnen. (Seine Worte: "Mit der Übergabe könntest du sogar durchkommen, in dem Fall berechne ich dir jedoch die vollen Kosten für die Fenster!").
Vielen DANK für eure Hilfe!!!!
4 Antworten
Rechtlich gesehen ist es völlig unerheblich was Du mit Deinem Vor- bzw. Nachmieter vereinbart hast, denn Dein alleiniger Vertragspartner ist der Vermieter.
Gesetzlich hast Du keinen Anspruch, daß der Vermieter einen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muß, bzw. den Mietvertragsbeginn bei einem neuen Mietvertrag so legen muß, daß Du Mieten "sparst".
Vielen DANK für eure Hilfe!!!!
Und welche genau erwartest Du?
Eine Wohnung gibt man an den Vermieter zurück. Nicht an den Nachmieter weiter.
Was Du mit diesem ausgehandelt hast hat mit dem Vertrag zwischen Dir und dem Vermieter nichts zu tun.
Du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter :-O
Der endet eben durch vertragl. oder fristwahrende Kündigung mit Ablauf des letzten Miettages und nicht durch Auszug oder Nachmietervorschläge. Wenn man keinen nahtlosen Anschlussmietvertrag eingehen kann, zahlt man eben für zwei Mietverträge auch zwei Mieten :-O
Du schuldest dann Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand. Was du mit Interessenten oder dem Nachmieter vereinbarst, darf dem Vermieter völig egal sein :-O
Richtigerweise hast du ihm (!) die Wohnung geräumt, ggf. renoviert und mängelfrei mit allen Schlüsseln tatsächlich zu übergeben. Selbst wenn der Nachmieter auf deine Renovierungsunlust und Spermüllübernahme einginge, darf der Vermieter also darauf bestehen, die beschädigten Fenster zum Zeitwert ersetzt zu verlangen. Meint, dass der durch unzulässiges Anbohren vorfristig notwendige Austausch von dir zum Zeitwert der vorhanden, funktionstüchtigen Fenster ersetzt verlangen kann und wird. Und du hast die beschädigte Decke zu reparieren und deine eingebrachten Sache vollständig zu entfernen..
Bei erklärter Unwilligkeit darf er all dies auf dein Kosten beheben und erledigen lassen oder die Kaution dafür einbehalten, auch gegen Eigenbeleg oder für Mietnachlass bzw. Aufwendungsersatz für den Nachmieter.
Sofern du weder im Übernahmeprotokoll noch zeitnah während des MV die Schäden nachweilich schriftlich angezeigt und behoben verlangt hast, gelten sie als in deine Mietzeit fallend.
Im Ergebnis hat der Vermieter jede "rechtliche Handhabe" gegen deine merkwürdigen Ansichten, wie man aus einer Wohnung ausziehen kann :-O
G imager761
Da ich aus meinem Mietverhältnis vor Ende meiner Kündigungsfrist ausscheiden wollte (Kündigung zu Ende August, neue Wohnung ab 01.09.15), habe ich meinem Vermieter in der Kündigung meiner Wohnung 4 Personen benannt, die meine Wohnung sofort und im aktuellen Zustand übernommen hätte.
Du kannst so viele Nachmieter anbieten wie Du willst, keinen muss der Vermieter nehmen.
Er hat sich jedoch für keinen meiner Nachmieter entschieden, sondern eine Bewerberin für eine andere Wohnung für meine eingesetzt. Diese Nachmieterin übernimmt meine Wohnung offiziell zum 01.10.15, was für mich bedeutet, dass ich doppelt Miete bezahlen muss.
Sein gutes Recht, schlecht für Dich.
Mit meinem Vormieter hatte ich damals den gleichen Deal wie ich ihn mit meiner Nachmieterin vereinbart hatte - ich belasse einiges in der Wohnung und übergebe diese im besichtigten Zustand.
Dein Vormieter oder Nachmieter ist nicht Dein Vertragspartner.
Im Innenverhältnis könnt ihr alles mögliche vereinbaren, aber wenn der Vermieter das nicht akzeptiert, musst Du das machen, was wirksam im Mietvertrag vereinbart ist.
Mein Vermieter sieht das aber anders und leider habe ich kein Protokoll von der Übergabe. Habe ich eine rechtliche Handhabe in diesem Fall?
Nein.