Mängel in WG - Fristlose Kündigung möglich?
Hallo, ich wohne seit Dezember 2014 in einer 7 er WG in einem 12 Quadratmeter-Zimmer und zahle 305 Euro warm. Nun gibt es im (neu renovierten) Haus jedoch mittlerweile einige Probleme:
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Die Dusche wird nicht heiss, das Wasser erreicht nach 20 Sekunden nur noch um Körpertemperatur auf heißester Stufe, davor wirds kurz mal sehr warm. Dazu geht das Wasser alle 7 bis 13 Sekunden aus (wie im Schwimmbad)
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Im Zimmer ist ein kaputtes Fenster welches schon von Anfang an kaputt war. Die Scheibe ist gerissen und die Bruchkante stellt ein hohes Verletzungsrisiko dar, besonders beim Fensterputzen! In der Scheibe ist zeitweise Feuchtigkeit sodass die Scheibe teilweise "blind" wird, also wie Milchglas je nach Wetter.
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Die Heizung ist undicht. Im Keller tropft an 2 Stellen Wasser aus dem System, zwar nur sehr langsam aber eben sodass nach einigen Tagen ständig die Heizkörper in meinem Zimmer nicht mehr gehen und entlüftet werden müssen. Musste auch schon 3x Wasser nachfüllen wegen Totalausfall!
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Ich bezahle Internet das ich nicht nutzen kann! Das Internet ist in den Nebenkosten enthalten und kommt bei mir im Zimmer nicht an weil nur über WLAN. Es liegen aber LAN-Kabel in alle Zimmer mit denen das Problem abstellbar wäre. Auf Ansprechen dieses Thema kommt eine Ausrede von wegen dass das Internet nur für die Gemeinschaftsräume gilt (wo ich keins brauche -wozu auch!) Ich musste mir um Internet zu haben einen eigenen Vertrag machen und bezahlen! Zahle Internet also doppelt.
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Aus dem Rollokasten in der Küche zieht es! Und zwar gewaltig! Bei windigem Wette heult es richtig aus den Ritzen und man spürt den Wind selbst 3 Meter entfernt! Die Küche ist dann meist trotz Heizung deutlich kälter als der Rest.
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Rollo im Zimmer friert im Kasten fest und geht nicht mehr runter. Das passiert schon bei -2 Grad. Grund vermutlich schlechte Dämmung mit einfrierendem Kondenswasser.
Habe der Vermieterin diese Mängel schon vor 4-5 Wochen gesagt an einem WG-Abend aber trotz X-fachem Ansprechen tut sich nichts! Ich werde entweder vertröstet oder es wird sich rausgeredet. Ich habe keinen Bock mehr dadrauf und möchte schnellstens hier raus.
Kann ich ihr fristlos kündigen oder zumindest die Miete mindern? Weil Zeit die Sachen abzustellen hatte sie genug!
3 Antworten
Der Mietvertrag muss zuerst diskutiert werden. Wenn du einen Einzelvertrag hast dann kannst du diesen Vertrag frühestens ohne Grund ordentlich zum 31.05.2015 kündigen. Sollte der Mietvertrag aber zusammen mit den anderen 6 Mietern als Mietpartei geschlossen sein, ist eine Einzelkündigung nicht möglich.
Alle von dir genannten Gründe reichen nicht zur Begründung einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus. Mietmängel muss der Vermieter nach Fristsetzung in einer schriftlichen Mängelmeldung beseitigen. Mit schriftlicher Meldung der Mängel an den Vermieter kann sofort eine Mietminderung einhergehen, die den Mängeln angemessen ist. Diese Mietminderung kann solange aufrecht erhalten bleiben wie die Mängel nicht beseitigt sind. Ersatzvornahmen zur Mängelbeseitigung sind möglich, deren Kosten mit der Mietzahlung im übernächsten Monat verrechnet werden. Letztes Mittel wäre eine Instandsetzungklage gegen den Vermieter.
Es gibt über google eine Mietminderungstabelle, die alle möglichen Mängel und deren % Minderung ausweist. Aber hier sollte vorsichtig damit umgegangen werden. So sind Mängel in den Gemeinschaftsräumen nach deinem MV zwar anzuzeigen aber nicht in jedem Fall zur Minderung berechtigt wie Rollokasten Küche, denn du hast die Küche nicht gemietet sondern nur dein Zimmer.
Für die Hälfte der behaupteten Mängel schon mal garnicht, die anderen geben garantiert keine knapp 25% Minderung her :-O
Und allenfalls taggneau ab nachweilicher (!) Kenntnis des VM über die tatsächlichen Mängel i. S. d. § 536 BGB bis zu deren Behebung, nicht schon rückwirkend für die "4-5 Wochen" :-O
Danke für die Details - aber @Raketenbaum will ja nur knapp 20% mindern. Das könnte schon passen.
Habe der Vermieterin diese Mängel schon vor 4-5 Wochen gesagt
Sagen reicht nicht. Nachweisbar schriftlich mitteilen.
Kann ich ihr fristlos kündigen oder zumindest die Miete mindern?
Fristlose Kündigung nein.
Mietminderung wegen mangelnder Warmwasserversorgung und Heizung, ja.
Das aber nur mit fachlicher Unterstützung z. B. eines Fachanwaltes für Mietrecht.
Mängel berechtigen solange nicht zu frsitloser Kündigung, wie die Gebrauchsüberlassung gewährt wäre, also keine Unbewohnbarkeit vorliegt.
Und wären nur dann als Mangel zu beseitigen, wenn der Mangel abweichend zum Zustand bei Mietbeginn nachträglich entstand oder wesentlich wäre: Eine WLAN-Verbindung ist eben hinreichend, kein LAN-Anschluss beanspruchbar, Rolladenkästen sind kein winddichtes System und der Riss in der Scheibe war bekannt und sie liesse sich durchaus verletzungsfrei reinigen, wenn man darüber einen Klebefilm anbrächte :-)
Tatsächlich darf man die Mängel unter angemessener Fristsetzung beseitigt verlangen, was man zugangssicher und schriftlich gestalten sollte (Einwurfeinschreiben) und darf demnach ab Zugang und Kennisnahmemöglichkeit des VM bis zur Behebung die Miete angemessen und taggenau mindern oder kann nach fruchtloser Aufforderung selbst Beseitungung vornehmen (lassen) und den Aufwand mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen.
Nur ohne konmkreten Termin den VM "ansprechen" bringt einen da garnicht weiter.
Oder eben mit vetraglicher bzw. gesetzlicher Frist ordentlich kündigen, wenn man den Zustand inakzeptabel findet und die Faxen dicke hätte.
Nur seine Unfähigkeit eines wirksamen Mängelnbeseitigungsverlangens als Grund eines sofortigen Auszugs geltend zu machen kann man nur insoweit, als man zwar jederzeit ausziehen dürfte, aber bis zur Beendigung des MV unverändert seine mietvertraglichen Pflichten einschl. Mietzahlungen mit BK-Vorauszahlung schuldet.
G imager761
Es ist ein Einzelvertrag bei dem Vermieter. Wie findet man raus, welche Höhe der Mietminderung angemessen ist?
Ich zahle 305 Euro mit Nebenkosten. Könnte ich die auf 240 oder 250 Euro oder weniger drücken?