Mängel in WG - Fristlose Kündigung möglich?

3 Antworten

Der Mietvertrag muss zuerst diskutiert werden. Wenn du einen Einzelvertrag hast dann kannst du diesen Vertrag frühestens ohne Grund ordentlich zum 31.05.2015 kündigen. Sollte der Mietvertrag aber zusammen mit den anderen 6 Mietern als Mietpartei geschlossen sein, ist eine Einzelkündigung nicht möglich.

Alle von dir genannten Gründe reichen nicht zur Begründung einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus. Mietmängel muss der Vermieter nach Fristsetzung in einer schriftlichen Mängelmeldung beseitigen. Mit schriftlicher Meldung der Mängel an den Vermieter kann sofort eine Mietminderung einhergehen, die den Mängeln angemessen ist. Diese Mietminderung kann solange aufrecht erhalten bleiben wie die Mängel nicht beseitigt sind. Ersatzvornahmen zur Mängelbeseitigung sind möglich, deren Kosten mit der Mietzahlung im übernächsten Monat verrechnet werden. Letztes Mittel wäre eine Instandsetzungklage gegen den Vermieter.

Raketenbaum 
Fragesteller
 18.02.2015, 23:32

Es ist ein Einzelvertrag bei dem Vermieter. Wie findet man raus, welche Höhe der Mietminderung angemessen ist?

Ich zahle 305 Euro mit Nebenkosten. Könnte ich die auf 240 oder 250 Euro oder weniger drücken?

Gerhart  18.02.2015, 23:37
@Raketenbaum

Es gibt über google eine Mietminderungstabelle, die alle möglichen Mängel und deren % Minderung ausweist. Aber hier sollte vorsichtig damit umgegangen werden. So sind Mängel in den Gemeinschaftsräumen nach deinem MV zwar anzuzeigen aber nicht in jedem Fall zur Minderung berechtigt wie Rollokasten Küche, denn du hast die Küche nicht gemietet sondern nur dein Zimmer.

imager761  19.02.2015, 09:45
@Raketenbaum

Für die Hälfte der behaupteten Mängel schon mal garnicht, die anderen geben garantiert keine knapp 25% Minderung her :-O

Und allenfalls taggneau ab nachweilicher (!) Kenntnis des VM über die tatsächlichen Mängel i. S. d. § 536 BGB bis zu deren Behebung, nicht schon rückwirkend für die "4-5 Wochen" :-O

Gerhart  19.02.2015, 12:11
@imager761

Danke für die Details - aber @Raketenbaum will ja nur knapp 20% mindern. Das könnte schon passen.

Habe der Vermieterin diese Mängel schon vor 4-5 Wochen gesagt

Sagen reicht nicht. Nachweisbar schriftlich mitteilen.

Kann ich ihr fristlos kündigen oder zumindest die Miete mindern?

Fristlose Kündigung nein.

Mietminderung wegen mangelnder Warmwasserversorgung und Heizung, ja.

Das aber nur mit fachlicher Unterstützung z. B. eines Fachanwaltes für Mietrecht.

Mängel berechtigen solange nicht zu frsitloser Kündigung, wie die Gebrauchsüberlassung gewährt wäre, also keine Unbewohnbarkeit vorliegt.

Und wären nur dann als Mangel zu beseitigen, wenn der Mangel abweichend zum Zustand bei Mietbeginn nachträglich entstand oder wesentlich wäre: Eine WLAN-Verbindung ist eben hinreichend, kein LAN-Anschluss beanspruchbar, Rolladenkästen sind kein winddichtes System und der Riss in der Scheibe war bekannt und sie liesse sich durchaus verletzungsfrei reinigen, wenn man darüber einen Klebefilm anbrächte :-)

Tatsächlich darf man die Mängel unter angemessener Fristsetzung beseitigt verlangen, was man zugangssicher und schriftlich gestalten sollte (Einwurfeinschreiben) und darf demnach ab Zugang und Kennisnahmemöglichkeit des VM bis zur Behebung die Miete angemessen und taggenau mindern oder kann nach fruchtloser Aufforderung selbst Beseitungung vornehmen (lassen) und den Aufwand mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen.

Nur ohne konmkreten Termin den VM "ansprechen" bringt einen da garnicht weiter.

Oder eben mit vetraglicher bzw. gesetzlicher Frist ordentlich kündigen, wenn man den Zustand inakzeptabel findet und die Faxen dicke hätte.

Nur seine Unfähigkeit eines wirksamen Mängelnbeseitigungsverlangens als Grund eines sofortigen Auszugs geltend zu machen kann man nur insoweit, als man zwar jederzeit ausziehen dürfte, aber bis zur Beendigung des MV unverändert seine mietvertraglichen Pflichten einschl. Mietzahlungen mit BK-Vorauszahlung schuldet.

G imager761