Löschungsvormerkung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau mal hier, da ist es sehr schön erklärt:

https://www.umschulden-leicht.de/glossar/l/loeschungsvormerkung.html

Doeppschi 
Fragesteller
 15.10.2018, 11:30

Hallo, Le Chuck o1, danke für diesen Artikel. Der ist wirklich auch für Laien gut geschrieben.

Was ich allerdings noch nicht verstehe ist, wieso Hypothek und die Löschungsvormerkung unter dem selben Datum im Grundbuch stehen.

Verstehe ich es richtig, dass eine Löschungsbewilligung schon vorgelegen haben muß, bevor die Löschungsvormerkung ins Grundbuch kam???

LeChuck01  15.10.2018, 12:16
@Doeppschi

Die Hypothek und die LV stehen mit gleichem Datum drin, weil sie am gleichen Tag eingetragen wurden.

Die LV ist keine Löschungsbestätigung der Hypothek, sondern ein Absicherungsmittel für nachrangige Gläubiger. Mit ihr verpflichtet sich der Eigentümer, den Eintrag nach Tilgung der Schuld löschen zu lassen, so dass nachrangige Forderungen im Rang aufrücken können.

Der Grundstückseigentümer könnte nämlich die eingetragene Schuld stehen lassen, obwohl sie vollständig getilgt ist.

Warum?

Sowohl die Eintragung, als auch die Austragung einer Grundschuld kosten Geld.

Bleibt eine getilgte Grundschuld im Grundbuch stehen, kann sie bei einer erneuten Kreditaufnahme genutzt werden und zwar erstrangig.

Welcher Gläubiger möchte schliesslich gerne im dritten Rang stehen, wenn der erste Rang möglich wäre?

Zur Löschung der Hypothek und der LV bedarf es einer Löschungsbewilligung.

Doeppschi 
Fragesteller
 15.10.2018, 13:46
@LeChuck01

Nun ist alles klar, vielen Dank.