Löschungsvormerkung?
Moin,moin ,
in der Dritten Abteilung des Grundbuchauszugs eines Hauses, dass demnächst verkauft oder teilungsversteigert werden soll, steht auf einer Seite eine Hypothek von 1959, auf der darauffolgenden Seite eine Löschungsvormerkung für selbige Hypothek mit selben Datum.Die Hypothek ist schon lange abbezahlt.
Was heißt das nun?
Das Haus soll möglichst mit einem berichtigten Grundbuch versteigert oder verkauft werden.
Muss die Bank noch eine Löschungsbewilligung ausstellen oder müssen die Erben die Löschung nur noch beantragen?
Gut möglich, dass die Bank damals nach Abzahlung bereits eine Löschungsbewilligung geschickt hat, da aber ein Erbe keinen Einblick in die Unterlagen gewährt, wissen die anderen beiden nicht, was Sache ist.
Über eine , auch für Laien verständliche Antwort, würde ich mich sehr freuen.
Eine schöne Woche wünscht Doeppschi
1 Antwort
Schau mal hier, da ist es sehr schön erklärt:
https://www.umschulden-leicht.de/glossar/l/loeschungsvormerkung.html
Die Hypothek und die LV stehen mit gleichem Datum drin, weil sie am gleichen Tag eingetragen wurden.
Die LV ist keine Löschungsbestätigung der Hypothek, sondern ein Absicherungsmittel für nachrangige Gläubiger. Mit ihr verpflichtet sich der Eigentümer, den Eintrag nach Tilgung der Schuld löschen zu lassen, so dass nachrangige Forderungen im Rang aufrücken können.
Der Grundstückseigentümer könnte nämlich die eingetragene Schuld stehen lassen, obwohl sie vollständig getilgt ist.
Warum?
Sowohl die Eintragung, als auch die Austragung einer Grundschuld kosten Geld.
Bleibt eine getilgte Grundschuld im Grundbuch stehen, kann sie bei einer erneuten Kreditaufnahme genutzt werden und zwar erstrangig.
Welcher Gläubiger möchte schliesslich gerne im dritten Rang stehen, wenn der erste Rang möglich wäre?
Zur Löschung der Hypothek und der LV bedarf es einer Löschungsbewilligung.
Nun ist alles klar, vielen Dank.
Gerne.
Hallo, Le Chuck o1, danke für diesen Artikel. Der ist wirklich auch für Laien gut geschrieben.
Was ich allerdings noch nicht verstehe ist, wieso Hypothek und die Löschungsvormerkung unter dem selben Datum im Grundbuch stehen.
Verstehe ich es richtig, dass eine Löschungsbewilligung schon vorgelegen haben muß, bevor die Löschungsvormerkung ins Grundbuch kam???