LKW Führerschein Beschränkung Nr. 95. Was ist das?
Ich habe mir privat meinen LKW Führerschein verlängert. Hinter den Klassen: C1,C,C1E,CE steht jetzt unter Register 12 im Führerschein die Nummer:
95.16.08.2011 dies war nicht in meinem alten Führerschein
Beim Googlen fand ich dazu:
Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum ... erfüllt (zum Beispiel: 95.01.01.2012).
Hilft mir nicht richtig weiter. Darf ich noch LKW Privat und ggf. für eine Firma fahren? Muss ich noch einen Lehrgang nachreichen? Was ist der Sinn der Nummer?
Wie gesagt, in meinem alten Euro Führerschein war die Nummer nicht enthalten. Hat man mir Rechte "geklaut"? Muss ich noch mal hin und mich beschweren?
2 Antworten
> Es geht hier um den Befähigungsnachweis. Was ist das. Warum ist der bei der Ausstellung erloschen? Ist das ein Fehler???
Es handelt sich nicht um einen Fehler, Und es ist bei Antragsstellung nichts erloschen. Im Gegenteil, wenn der Schlüssel 95 drinnsteht, hast Du nichts verloren, sondern Schlüssel 95 ist in Zukunft dringend erforderlich, um gewerblich fahren zu dürfen. Hast Du diese Schlüsselziffer nicht eingetragen, darfst Du nur mehr privat fahren und keine gewerblichen Fahrten mehr unternehmen. Dies kommt davon, weil jeder Kraftfahrer der gewerblich fährt, eine Grundqualifikation braucht. Diese wird mit dem Schlüssel 95 eingetragen. Alle 5 Jahre beim Verlängern des Führerscheins mußt Du 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, um diese Ziffer weiter eingetragen zu bekommen. Wer den Führerschein schon länger hat, hat Besitzstandswahrung und braucht die Grundqualifikation nicht, sondern nur alle 5 Jahre die Weiterbildungen. Die Fristen zur Umschreibung und die genauen Voraussetzungen und Rechte und Pflichten kannst Du leicht googlen.
Danke für den Text und für die ergänzenden Links.
Schau mal hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php
Derartige Beschränkungen ergeben sich z.B. für Fahrer von LKWs, die das 50. Lebensjahr überschreiten. Es muß ein Fahrtauglichkeitstest gemacht werden, der die körperliche Verfassung und das Sehvermögen zum Inhalt hat. Nach jeweils 5 Jahren ist dieser Test zu wiederholen.
MfG.
Es geht hier um den Befähigungsnachweis. Was ist das. Warum ist der bei der Ausstellung erloschen? Ist das ein Fehler???
http://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/gesetzliche_grundlagen.htm