Leute ich würde heute auf der Autobahn in der 100 Zone mit ca 150-160 geblitzt?

12 Antworten

Hallo xXFaZeSxX,

mit etwas Chance hast Du noch Glück und kommst um ein einmonatiges Fahrverbot herum.

Ein Tacho zeigt in der Regel etwas mehr an, als man tatsächlich fährt. Sprich hat Dein Tacho 150 km/h angezeigt als Du geblitzt worden bist, bist Du vermutlich mit max. 147 km/h geblitzt worden. Von der gemessenen Geschwindigkeit sind 5 %, sprich 7 km/h an Toleranz abzuziehen, so das die vorwerfbare Geschwindigkeit nur 140 km/h beträgt.

Das würde laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid nach sich ziehen:

Tatbestandsnummer: 103776

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .40. (von 31 - 40) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).140. km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 120,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

Beträgt die vorgeworfene Geschwindigkeit aber mehr als 140 km/h und max. 150 km/h sieht die Sache anders aus. Ich führe hier mal exemplarisch 150 km/h (also laut Tacho ca. 160 km/h) an

Tatbestandsnummer: 103777

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .50. (von 41 - 50) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).150. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 160,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß

Der A - Verstoß hätte in beiden Fällen für einen Fahrer der sich noch in der Probezeit befindet zusätzlich zur Folge:

  • dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Wenn Dein Tacho zum Zeitpunkt des Blitzen doch etwas über 160 km/h anzeigte, sprich die vorgeworfene Geschwindigkeit zwischen 150 und 160 km/h beträgt, erhöht sich das Bußgeld von 160 Euro auf 240 Euro. An den 2 Punkten und den einem Monat Fahrverbot, wie an dem A-Verstoß würde sich aber nichts ändern.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  13.08.2017, 23:38

Kleine Korrektur:

Habe geschrieben, dass 5 % an Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen sind. Korrekt sind nur 3 % bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h abzuziehen (Bis 100 km/h sind übrigens immer 3 km/h abzuziehen)

Das heißt, Du darfst mit max. 145 km/h gemessen worden ein, damit kein Fahrverbot verhängt wird und nicht wie zuerst angeführt 147 km/h.

Kannst ja mal scherzeshalber schauen, wieviel Dein Tacho zu viel anzeigt.

Geräte wie Navi und Handy die die Geschwindigkeit  per GPS ermitteln, zeigen die tatsächliche Geschwindigkeit in der Regel absolut genau an. Also mal Auto-Tacho mit dem GPS Gerät vergleichen und Du weißt wieviel Dein Auto-Tacho Zuviel anzeigt. Vielleicht sinds ja 5, 10 oder mehr km/h die Zuviel angezeigt werden.

Zeigt Dein Tacho also Beispielsweise 15 km/h (was eher unwahrscheinlich ist) Zuviel an, würdest Du also nicht einmal dann ein Fahrverbot erhalten, wenn Du laut Tacho 160 km/h gefahren wärst.

Naja, wobei letztendlich ist natürlich entscheidend wie schnell Du zum Zeitpunkt der Messung wirklich warst. Solange Du nicht weißt, wie schnell Du zum Zeitpunkt der Messung laut Tacho bzw tatsächlich warst, kann man über die genaue Folge der Überschreitung nur ins blaue spekulieren. Also Abwarten bis der Anhörungsbogen kommt.

Das gibt ein Fahrverbot von vier Wochen. 

Den Zeitraum kannst Du in gewissen Grenzen selber wählen, also ggf. auf den Urlaub.

Wenn Du für dueses Jahr keine vier Wochen Urlaub mehr hadt, kannst Du ggf. Versuchen mit ein paar "Spielchen" die Rechtskraft nach hinten zu schieben, so dass Du bis Anfang nächstes Jahr Zeit hast.

Um das Fahrverbot drumrum kommst Du eher nicht.

tja Pech gehabt - bei geblitzen 160 abzgl. Toleranz ergibt da locker 55 zu schnell 

2 Punkte - ca. 270€ - und 1 Monat als Fussgänger - 

1. Verstoss - innerhalb gewisser Frist kannst dir das raussuchen. 

bist noch in der Probezeit - die verlängert sich um weitere 2 Jahre und das ASF schlägt nochmals so mit ca. 400€ zu Buche

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast ( die zahlt aber nicht bei Vorsatz)oder Anwalt selber bezahlen, vielleicht kann der was für dich rausschlagen.?
Sollte aber Fachanwalt für Verkehrsrecht sein.

Wenn Du auf den Führerschein angewiesen bist, hättest Du nicht rasen sollen - 1 Monat ist der Lappen weg und 2 Punkte gibt es auch

Und natürlich mußt Du auch 240 € von Deinem Taschengeld streichen

peterobm  13.08.2017, 21:56

Gebühren kommen noch obendrauf - meine so 28,50

Midgarden  13.08.2017, 21:57
@peterobm

Klar - sind aber bei dem Gesamtpaket eher Peanuts ;-)