Letzte Zahlungsfrist mit Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?

7 Antworten

Das sicherste ist ein Fax mit Sendebericht.

Ein Einschreiben sichert immer nur den Zugang, nicht aber den Inhalt. Beim Sendebericht ist auch der Inhalt dokumentiert. Ansonsten brauchts einen Zeugen.

Rechtlich gesehen reicht ein Einwurf immer, da das Schreiben immer nur in den Verfügungsraum des Adressaten gelangen muss.

h0neym00n 
Fragesteller
 20.11.2017, 11:54

ok. Aber Fax hat derjenige nicht. Aber dann klingt Einwurf-Einschreiben wirklich am sinnvollsten. 

Danke

qugart  20.11.2017, 11:56
@h0neym00n

Ich stell mir eher die Frage, ob so eine "letzte Zahlungsfrist" überhaupt notwendig ist.

"Letzte" bedeutet für mich, dass da sowieso schon angemahnt wurde. Außerdem glaube ich, dass der Schuldner sowieso bereits im Verzug ist. Irgendwelche schriftlichen Erinnerungen sind da eher unnötig.

h0neym00n 
Fragesteller
 20.11.2017, 12:00
@qugart

Also so einfach ist das nicht. Ich bin mir nicht mal sicher, ob diese schriftliche Fristsetzung überhaupt Sinn hat. Es ist an einen "Freund", der mir Geld schuldet. Ich weiß, dass es rechtlich gesehen keinen Sinn hat, da ich nichts in der Hand habe (das werde ich definitiv nicht mehr machen!!) aber ein Versuch ist es wert. So eine "offizielle" Fristsetzung mit Androhung weiterer rechtlichen Maßnahmen kann schon dazu führen, dass derjenige doch zahlt. Hat bei einer anderen Person auch schon gefruchtet. Zu verlieren hab ich  nichts, also versuch ichs einfach.

Bitterkraut  20.11.2017, 12:01
@h0neym00n

Jedes Internetcafe schickt ein Fax weg.

h0neym00n 
Fragesteller
 20.11.2017, 12:04
@Bitterkraut

Das nützt mir aber nichts, wenn der EMPFÄNGER kein Faxgerät hat! ;) 

Droitteur  20.11.2017, 12:53
@h0neym00n

Hast du wirklich gar nichts oder wenigstens ein bisschen in der Hand? Dann könntest du vllt noch offizieller das gerichtliche Mahnverfahren in Erwägung ziehen. Dann kommt ein noch "offiziellerer" Brief.

Bei Einwurf-Einschreiben dokumentiert ja nur, dass der Brief in den
Briefkasten eingeworfen wurde. Aber nicht, dass der Empfänger ihn auch
wirklich persönlich bekommen hat. 

Spielt keine Rolle. Der Briefkasten gilt als Machtbereich des Empfängers.

Wenn dir das auch nicht reicht, beauftrage den Gerichtsvollzieher mit der förmlichen Zustellung. Kostet allerdings auch 25+ €.

Per Fax wäre am besten - sonst Einwurf-ES.

h0neym00n 
Fragesteller
 20.11.2017, 11:41

Naja Fax ist auch kein 100%iger Beweis. Ich kann zwar ein Sendeprotokoll machen, aber das bestätigt nur dass der Brief gefaxt wurde aber nicht, dass er einwandfrei beim Empfänger ankommt. 

Harald2000  20.11.2017, 11:47
@h0neym00n

Wenn nicht einwandfrei ankommt, gibt es eine Fehlermeldung.

kevin1905  20.11.2017, 12:42
@h0neym00n

OK Vermerk auf den Faxbericht zzgl. Abdruck der ersten Seite wird als Beweis akzeptiert, es gibt BGH Urteile zu dem Thema.

Einwurfeinschreiben!

Hier gilt Deine Mahnung als zugestellt, wenn der Brief im Postkasten ist (kann man nachweisen, Briefträger vermerkt das).

Wie Du selbst sagst, kann ein Einschreiben mit Rückschein auch liegengelassen und nicht abgeholt werden. Da nützen alle Fristen nichts, der Brief wurde nicht zugestellt.

ich würde Einwurf-Einschreiben machen, dein Problem ist es doch nicht, dass er den Briefkasten nicht leert oder wann.

Und Recht hast Du, bei Rückschein kann er die Annahme verweigern.