Leistungen nach dem BaföG erhalten bei „nicht versetzt“ und Schulwechsel?

2 Antworten

Du meinst die Fachrichtung zu wechseln? Das müsste eigentlich gehen. Allerdings solltest du das sofort in Angriff nehmen. Die neue Schule wartet ja nicht auf dich...

Wenn die Schulform BAföG Förderung macht, dann schon.ansonsten musst Du auf die alte Schulform bleiben.

Unter

2. Welche Schüler können durch BAföG gefördert werden? (§ 2 BAföG)

lesen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Rbb0550 
Fragesteller
 07.05.2018, 19:05

Das berufliche Gymnasium, auf das ich wechseln wollte, nimmt mich definitiv. Schul-ART in dem Sinne, wäre dieselbe, lediglich das Profilfach ändert sich.

Kann ich das einfach so entscheiden oder kann das Bafög-Amt sagen, „Nönö, musst auf der Schule bleiben sonst kriegste nix“ ...