Ledigkeitsbescheinigung?
Hallo, der Fall ist etwas verworren und dringlich, vlt. finde ich hier klare Antworten - wäre genial.
Folgender Fall:
Frau aus Chna, seit 2010 in Deutschland zum Studium, schließt Studium ab und muss nun um in Deutschland zu bleiben einen Beruf in ihrem erlernten Bereich wahrnehmen, tariflich korrekt bezahlt um weiterhin hierbleiben zu können.
Sie findet eine Doktorandenstelle aber muss wegen Problemen mit ihrem Arbeitgeber kündigen, ihre Aufenthaltsberechtigungi ist ergo nicht mehr gegeben und sie wird ausgewiesen - bzw. der Antrag auf Ausweisung ist momentan noch in Prüfung - aber sofern nichts anderes als Ergebenis herauskommt muss sie bis Ende Oktober zurück nach China.
Die Lösung des Problems, nämlich die Heirat mit ihrem deutschen Partner (mir), kann jedoch laut Behörden-Auskunft nur dann stattfinden, wenn eine "Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt würde.
Das chinesische Konsulat / Amt in Deutschland jedoch stellt sich dahingehend quer, da die Anfrage nach diesem Dokument jetzt kurz vor Ablauf des Visums gestellt wurde.
Die deutsche Behörde blockt also wegen der Bescheinigung, die chinesische gibt sie aber genau darum nicht heraus... Die Folge davon: Sie muss nach China zurück, warten bis die sogenannte Verpflichtungserklärung (Einladung) von deutscher Seite, also mir als Verpflichtetem zugesandt wird, um dann wieder nach Deutschland zu kommen.
Gibt es da keinen juristischen Freiraum bzw. Weg die deutsche Behörde bzgl. Aufenthalt o.Ä. zu einer Fristverlängerung zu bewegen, damit sie sich den Zwangsrückzug nach China spart, wenn sie ja eh weder herkommt?
Ausländerbehörde hat uns dahingehend sehr vage und unschlüssig beraten (meines Erachtens).
Ich kann mir nicht vorstellen dass mein Fall der Erste seiner Art ist und es nicht bereits hierfür Sonderregelungen gibt.
Danke vorab für jede Hilfe
4 Antworten
der einfachste weg wird wohl der sein....sie fliegt zurück...kümmert sich um die papiere und reist dann mit einem touristen-visum wieder ein!
Ihr könntet ggf. einen gerichtlichen Eilantrag auf Fristverlängerung, also im Grunde Aussetzung der Vollziehung der Ausweisung, stellen. Ist aber schwer zu sagen, wie die chinesischen Behörden darauf reagieren - du würde also vorher dort nochmal fragen, welche Voraussetzungen für die Ehefähigkeitsbescheinigung bestehen.
Im Zweifel solltet ihr euch einen Anwalt suchen, der Erfahrung im Ausländerrecht hat, idealerweise einen, der schon Fälle mit chinesischem Bezug hatte. Ihr könntet die lokale Rechtsanwaltskammer nach Kontaktdaten fragen, oder selbst online recherchieren.
Voraussetzungen bestünden nur aus deutscher Sicht in Vorlage der Ledigkeitsbescheinigung, soweit mein Wissenstand korrekt ist hat die chinesische Seite nur Handhabe bzgl. der Herausgabe der og. Bescheinigung (der Aufruf zur Ausweisung ist nur von dt. Behörden)
Meine Schwägerin (Namibia) musste erst einmal wieder zurückreisen, hat sich dann selber vor Ort um alle Unterlagen gekümmert und wurde dann wieder vom Bruder "eingeladen". Das Besuchsvisum wurde dan lagalisiert, eine Heirat kurze Zeit später durchgeführt.
Da sie bereits "deutsch" als Fremdsprache hatte und in der Familie auch oft Deutsch gespochen wurde, war der Test für sie so kein Problem.
Besuchervisum - wurde für 1 Monat ausgestellt.
Warum sollten hier Sonderregelungen nötig sein.
Wenn Ausländern hier bleiben wollen um hier zu arbeiten, müssen sie eine Arbeit haben. Hat sie nicht.
Wenn Ausländer hier heiraten wollen, muss der Herkunftsstaat bestätigen, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Die Bestätigung hat sie auch nicht.
Für mich als Ausländerbehörde sieht das danach aus, dass hier jemand heiraten will, damit er hierbleiben kann. Das riecht nach Scheinehe und sowas wird nicht durch Fristverlängerungen unterstützt.
Sie kann ausreisen, die Bescheinigung beschaffen, wieder einreisen und heiraten.
Das Visum kann somit von jeder Person mit ausreichend Finanzmitteln durch "einladen" erfolgen? Ich dachte, dies wäre nur in Verbindung mit begründeten Gründen, wie Eheschließung möglich... Danke, das hilft mir schonmal bei dem Verständnis der Herfühung dieser Regelung... Sprache ist hier auch kein Thema, sie spricht besser deutsch als ich :-) aber die Rückreise wird wohl nicht zu stoppen sein