Lebenslanges Wohnrecht Kündigung der Wohnung.. Hilfe..
Hallo, gilt das Lebenslange Wohnrecht auch noch dann, wenn es nie per Notar festgehalten wurde, sondern nur per Mietvertrag? Und dieser nun nicht mehr auffindbar ist.
Ich muss dazu sagen, dass es sich um eine Wohnung in einem Haus handelt, welches einer Alten Dahme gehört. Der Mieter ist ihr ehem. Schwiegersohn.
Wie gestaltet sich es mit dem Wohnrecht bei Kündigung dieses MIeters? Kann dieser auch ohne Probleme von der Vermieterin gekündigt werden? Das Haus müsste grundlegend renoviert bzw. Saniert werden. Der Mieter hat zu diesem Zustand stark beigetragen. Kann dieser somit auch außerordentlich gekündigt werden?
Bitte um eure Hilfe!!
4 Antworten
Ein "Wohnrecht" ist eine dingliche Belastung der Immobilie. Diese gilt aber nur wenn sie grundbuchlich erfasst ist. Da nicht einmal der Mietvertrag vorgelegt werden kann, wird hier eine KLage gegen die Kündigung ins Leere laufen.
Ich schätze, es handelt sich eher um einen Mietvertrag auf Lebenszeit. Den habt ihr mit Kauf des Hauses übernommen und als Rechtsnachfolger des Vermieters ebenso zu erfüllen - der Mieter wäre unkündbar.
Sofern der Mieter noch einen derartigen Vertrag besitzt, könnte er die Kündigung wirksam abwenden.
Ein Wohnrechtanspruch wäre im Grundbuch als Grundschuld eingetragen.
HTH
G imager761
ohne schriftliche beweise hast du keinerlei grundsätzliche rechte.
Wenn ein Mietvertrag nicht mehr auffindbar ist, kann jede der beteiligten Parteien alles Mögliche behaupten aber nichts beweisen. Es wird also in so einem Fall auf die gesetzliche Kündigungsfrist hinauslaufen. Im Übrigen wird ein Wohnrecht normalerweise im Grundbuch eingetragen.