Laptop beschädigt, Ersatz durch Versicherungsleistung - Wem gehört das defekte Gerät?
Nehmen wir einmal an, ein Partner beschädigt das Laptop der Partnerin. Die eigene Haftpflicht des Partners ersetzt das defekte Gerät (1 gutes Jahr alt). Nun hat die Partnerin ein völlig neues Gerät ersetzt bekommen. Damals kostete das Laptop aufgrund einer Aktion (1111 €) weniger als heute. Damit die Partnerin wieder das gleiche Laptop neu kaufen konnte, musste sie ca. 200€ aus ihrem Portemonnaie zum erhaltenen Restwert (ca. 1040 €) von der Versicherung nehmen. Neues Laptop nun völlig unbenutzt und originalverpackt.
Die Partnerin fragt bei der Versicherung an, ob man das defekte Gerät zurückbekommen kann. Zuerst ging es um einen Restwert des defekten Gerätes (ca 70 €) der zu bezahlen wäre. Am Ende sendete man das defekte Notebook dem Paar zu.
Nun die Frage. Wem gehört das defekte Notebook. Der Partnerin, die es schließlich selbst kaufte oder dem Partner, der es kaputt gemacht hat, aber durch seine Versicherung für mehr als adäquaten Ersatz gesorgt hat. Das neue Laptop ist halt neu und nicht 1 Jahr gebraucht.
5 Antworten
Genau deswegen werden solche Geräte normalerweise "entsorgt" Man will ja vermeiden, dass das gleiche Geräte dann dem nächsten Versicherer als Schaden angemeldet wird.
Der Versuch dazu ist übrigens als Betrugsversuch strafbar.
Ich denke, rein rechtlich gehört das Gerät der Versicherung, diese hat es scheinbar der Partnerin geschickt, denn diese hat sich um die Rücksendung gekümmert?
Laptop beschädigt, Ersatz durch Versicherungsleistung - Wem gehört das defekte Gerät?
Der ersetze Laptop dem Versicherer.
Die Daten darauf aber der Geschädigten.
Es gehört weiterhin der bisherigen Eigentümerin, da die Versicherung nur den Differenzwert ersetzt hat.
Sollte sich aber herausstellen, dass hier Versicherungsbetrug votliegt und das Gerät mit Absicht beschädigt wurde, gehört den Beteiligten die daraus resultierende Strafe gemeinsam!
Rein rechtlich gehört es der geschädigten Person (der es ja auch schon vor dem Schadenfall gehört hat).
Hast Recht - aber die Versicherung hat es ja an die Geschädigte zurückgegeben, also sozusagen ihr Eigentum abgetreten. Damit gehört es nun der Geschädigten.
Wenn der Versicherer den Zeitwert erstattet hat, geht das Eigentum an dem Gerät auf den Versicherer über.
Er hat es ja praktisch mit dem Restwert "bezahlt"