laminat schaden durch vasenwasser

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Eine generelle "Wasserschaden"-Versicherung gibt es nicht, nur eine Leitungswasserversicherung - und nur eine solche können Sie damals abgeschlossen haben. Diese leistet jedoch nur dann Ersatz, wenn das Wasser "bestimmungswidrig aus den Zu- und Ableitungen der Kalt- und Warmwasserversorgung sowie Heizungsrohren des Gebäudes austritt".

Einen durch eine umgestoßene Vase verursachter Schaden ist hierüber keinesfalls gedeckt - weder über die Hausrat- noch Gebäudeversicherung.

Es heißt LEITUNGSWASSER-Versicherung.

Das wären Schäden die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungen.

Solche Planschwasser-Schäden wären nur in einer Mietwohnung als Mietsachschaden über die Haftpflicht versichert.

Es handelt sich um einen sog. Eigenschaden durch eigenes Verschulden.