Lärmbelästigung durch schreiende und trampelnde Kinder über uns, vor 6.00 h morgens?

12 Antworten

Vermieter kontaktieren, wenn der Einsatz der Polizei bei nächtlicher Ruhestörung (22-6 Uhr) keine Wirkung zeigt, Lärmanzeige beim Ordnungsamt stellen.

Die ausufernden Bußgelder werden vermutlich schnell für Ruhe sorgen.

rotsternchen 
Fragesteller
 23.02.2013, 11:10

Danke für die Antwort - den Vermieter werden wir kontaktieren - doch die Polizei um 5.20 h anzurufen - um dann 10 Minuten später keinen Lärm mehr nachweisen zu können, weil derjenige bereits das Haus verlassen hat, halte ich für sinnlos. Ob eine Lärmanzeige beim Ordnungsamt vernünftig ist, weiß ich noch nicht - werde es überlegen.... lieben Gruß

wenn es eine Mietwohnung ist dann kann man nur mit deren Vermieter darüber reden

Versuch wirklich sie zu nerven - gib nicht auf oder sags gleich dem Vermieter das muss echt schlimm sein...

rotsternchen 
Fragesteller
 23.02.2013, 11:20

leider ist das so..... den Vermieter werden wir jedenfalls kontaktieren. schönen Tag

kiaraserafine  20.08.2013, 18:32
@rotsternchen

Die armen vermieter als wenn sie selber die Deppen sind naja wie wär es die da oben mal zu ärgern ?? Klingele nachts bei denen wenn die Schlafen und stell deine Klingel dafür ab. Wenn die mal schlafen (warscheinlich aber Pc Nächte ) dann trampel hoch und wieder runter am besten mit Stöckelschuhe rauf und runter. Ich weiß wie grauenhaft das ist das kenn ich von ""Trampel"" das ist das Klappergestell neben mir die höre ich schon bevor sie das Wohnhaus betritt.

Auf den Hausflur hat die Mutter zu achten. Ansonsten kann man da nicht viel machen, denn Kinderlärm gilt nicht als Lärm!

Kann es einerseits verstehen das sich andere Leute gestört fühlen, andererseits habe ich eine fast 1 jährige Tochter die grade laufen lernt, dementsprechend trampelt und auch gerne laut erzählt in ihrer Babysprache was sie denn schon alles kann :) Was soll man dagegen tun? Dem Kind den Mund und das laufen verbieten? Wohl eher nicht :)

Wir waren doch alle mal Kinder

maeusezahn7  22.02.2013, 13:03

also ein knapp 1jähriges kind das laufen lernt und auch spricht ist auch nicht mit einer lärmbelästigung von einem 5 und 9jährigen kind zu vergleichen... das ist ein komplett anderer lärmpegel... und vor 6 uhr morgens haben die eltern sehr wohl dafür zu sorgen, daß es ruhig bleibt... gegen ein weinendes baby sagt ja keiner was... aber bei größeren kindern sollte dann schon die erziehung greifen...

makazesca  22.02.2013, 13:38
@maeusezahn7

der meinung bin ich aber auch --hatte selber 3 kinder und sowas kam nicht vor ,obwohl wir allein lebten .

rotsternchen 
Fragesteller
 23.02.2013, 11:16

Nun kann ich wohl verstehen, wenn Sie als Mutter eines 1-jährigen hier Einspruch erheben, jedoch wenn ihr Kind die Augen öffnet und dann - weil es nicht mehr schlafen kann, oder mag, durch die Wohnung rennt und schreit und so laut ist, dass ich regelmäßig davon wach werde, ist dies sicher nicht zu tolerieren. Auch wir haben Kinder groß gezogen und sind selbst in einem Mehrfamilienhaus aufgewachsen, aber uns wurde beigebracht, dass andere Menschen evtl. noch schlafen oder auch lautes Schreien die Nachbarn beeinträchtigen könnte. Ich stelle mich auch nicht hin und unterbinde den ganzen Tag den Kinderlärm und das dazugehörige Getrampel...... in der Hoffnung, dass Ihr kleiner Spatz die Rücksicht auf andere Menschen von Ihnen vorgelebt bekommt wünsche ich Ihnen alles Gute.

kiaraserafine  20.08.2013, 18:30

....Ähm achten ````die Mutii von heute sültzt die Kinder nur mit irgendeinen Mist voll was die nicht verstehen bla bla bla sie labern und labern. Erziehen kann heute keine Mutter mehr.

Hallo, das ist kein Kinderlärm, das ist nächtliche Ruhestörung und entspricht ganz sicherlich nicht sozialadäquatem Verhalten. Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht, die Leute waren uneinsichtig und unbelehrbar. Am Besten den Vermieter der Familie schriftlich kontaktiern, Frist zum Abstellen der Störung setzen. Ggf. in der Eigentümerversammlung thematisieren. Im Extremfall auf Unterlassung klagen. Abes reicht auch eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt nach OWiG §117. kann teuer werden.

rotsternchen 
Fragesteller
 23.02.2013, 11:05

Dankesehr, das werden wir wohl machen - witziger Weise ist mein Mann in unserem Haus Hausverwalter..... freundliche Grüße