Lärmbelästigung durch Musik aus Ladenlokal hinnehmen?

6 Antworten

Nicht hinnehmen. Wenn es über eine bestimmte dba anzeige geht. Kann der Laden wegen Lärmbelästigung aneklagt werden. Mach einfach eine Anzeige wegen Lärmbelästigung. Es wird ein Gutachten angestellt,. Fordere auch schadensersatz, weil du nciht richtig schlafen konntest. Also dein Umfeld wurde gestört.

mia2004 
Fragesteller
 09.04.2011, 19:36

Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt ! Es handelt sich um ein Geschäft das Mode verkauft, kein Ladenlokal !

Der Laden existierte schon bevor ich die Wohnung angemietet hatte. Jedoch wurde erst kürzlich der Vertrag von dem Laden erneuert (ein neuer Vertrag, gleiche Mieter). Vorher lief der Vertrag auf jemand anderen und der Laden wurde untervermietet. Jetzt sind die gleichen Mieter da, haben jedoch einen neuen, eigenen Vertrag.

 

Ich wohne jetzt über ein Jahr in der Wohnung und nie gab es Belästigung durch Musik / Bass. Vor eine Woche haben die Ladenbesitzer sich eine neue Anlage zugelegt, seit dem ist die Belästigung erheblich! Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass es nicht primär um die Lautstärke (db) geht sondern um den tiefen nicht so lauten Bass.

 

Da helfen selbst kein „Ohrstöpsel“ ….

Na ja, ist schwierig.

Wenn Du " vor" dem Lokal die Wohnung bezogen hast, kannst Di dich beim Vermieter beschweren oder sogar Mietminderung beantragen.

Wenn du " nach" dem Lokal die Wohnung bezogen hast, siehts schlecht aus!

Frag mal nen Anwalt zu dem Thema.

Wenn Du keine Rechtschutzvers. hast, kannst Du dir auch beim Gericht einen " Beratungsgutschein" holen der die kosten abdeckt.

Kommt auf deine finanzielle Situation an.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt ! Es handelt sich um ein Geschäft das Mode verkauft, kein Ladenlokal !

Der Laden existierte schon bevor ich die Wohnung angemietet hatte. Jedoch wurde erst kürzlich der Vertrag von dem Laden erneuert (ein neuer Vertrag, gleiche Mieter). Vorher lief der Vertrag auf jemand anderen und der Laden wurde untervermietet. Jetzt sind die gleichen Mieter da, haben jedoch einen neuen, eigenen Vertrag.

 

Ich wohne jetzt über ein Jahr in der Wohnung und nie gab es Belästigung durch Musik / Bass. Vor eine Woche haben die Ladenbesitzer sich eine neue Anlage zugelegt, seit dem ist die Belästigung erheblich! Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass es nicht primär um die Lautstärke (db) geht sondern um den tiefen nicht so lauten Bass.

 

Da helfen selbst kein „Ohrstöpsel“ ….

musst mal schauen wie viel dezibel an lärm das sind und dann schauen ab wie viel dezibel gilt es als lärmbelästigung. dann würd ich die polizei bzw das ordnungsamt infpormieren. sonst hilft nur fragen/bitten obs auch leiser ginge...............

 

frag doch mal nachbarn, ob die sich auch gestört fühlen...

Falls die Kneipe bereits da war als du eingezogen bist, dann bist du im Klartext mehr oder weniger auf das Entgegenkommen des Wirts angewiesen, weil der Rechtsweg sich garantiert über Jahre ziehen würde. Außerdem steht es dir frei, die Polizei und das Ordnungsamt anzurufen und eine Ruhestörung anzuzeigen. Ob und inwiefern die reagieren - muss nicht sein, weil die Vorschriften nicht Bundeseinheitlich sind und viele Städte auch noch eigeneRegelungen treffen.