Ladendiebstahl unter 18 Jahren?
Ich hab gestern im Rewe für 100€ geklaut .natürlich das erste mal und wurde auch erwischt . Hab eine Anzeige bekommen und naja ist gestern Abend passiert und meine Eltern wissen noch nix ? Und was wird weiter passieren ? Geld Strafe oder sozial Stunden ? Bib 16, noch nie eine Anzeige oder sowas gehabt das war das erste mal jetzt ... und ich muss wissen was weiter sein wird Hilfe !
5 Antworten
Von Rewe gibt's ein Hausverbot für bestimmte Zeit, eventuell ein Jahr? könnte auch für alle Rewe-Märkte bundesweit gelten
Von der Staatsanwaltschaft gibt's Post, du wirst zusätzlich einen Strafbetrag zahlen, da du Schüler ist, vermute ich das du Sozialstunden aufgebrummt bekommst? Musst mal nachfragen, oder deine Eltern zahlen den Betrag
Die Anzeige wird wohl dem Jugendamt mitgeteilt und Deine Eltern informiert.
So macht man sich die Zukunft kaputt. Rede mit deinen Eltern, denn sie werden es eh rausbekommen.
Jugendgericht, Sozialstunden denke ich.
Lass Dir das eine Lehre sein !
Ja, da bin ich sicher. Hast es auch nicht anders verdient...
Tja, darüber hättest du natürlich VOR dem Diebstahl nachdenken sollen. Nun mußt du mit den Konsequenzen deines Handelns leben!
Du wirst Sozialstunden aufgebrummt bekommen und von deinen Eltern hoffentlich ein richtiges großes Donnerwetter!
Du kannst den Richter milde stimmen, indem du dich bei Rewe entschuldigst und den Schaden ganz schnell gutmachst. Nimm dein Taschengeld und bezahle Rewe die € 100!
Wenn er erwischt wurde werden die den 100€ Artickel zurück haben wozu sollte er dann noch bezahlen
Wenn es so ist, dann natürlich nicht. Er könnte Rewe aber anbieten, kostenlos ein paar Stunden dort Regale einzuräumen. Das käme beim Richter auch gut an.
Ich hab ja Hausverbot da. Was passiert denn wenn ich dahin gehe und mich entschuldige?
Es ist viel besser, wenn du dich schriftlich enschuldigst und als Wiedergutmachung anbietest, dort einige Stunden kostenlos zu arbeiten.
"Es ist viel besser, wenn du ... als Wiedergutmachung anbietest, dort einige Stunden kostenlos zu arbeiten..."
Ganz und gar nicht! Geht 1. bei einem Hausverbot nicht, denn jedes Wiederbetreten des Ladens während des Hausverbots wäre strafbarer Hausfriedensbruch! 2. wäre es Schwarzarbeit, weil kostenlos und 3. man hat gestohlen und will kostenlos eine Arbeit ausführen, die den vertrauensvollen Umgang mit zu bezahlender Ware erfordert??? Ähm, ja klar...
Also was bringt das denn eigentlich wenn ich mich schriftlich entschuldige ? Bzw soll ich dahin gehen und das zeigen oder wie .. weil das ist alles Zeit das muss schnell erledigt werden
Natürlich ist das Zeit! Den Brief und die Antwort von Rewe kannst du beispielsweise dem Richter zeigen.
Du hast dir ja auch Zeit zum Klauen genommen. Dann nimm dir auch die Zeit für die Wiedergutmachung!
Ja aber ich meine ja ich kann auch dahin gehen mit dem Brief oder ?.
Ich meine ob es etwas an der Anzeige ändern könnte oder n
Reue kommt beim Richter gut an.
Direkt Gericht , bei meiner ersten Straftat ?