ladendiebstahl, flasche eingesteckt und dann wieder zurückgelegt

8 Antworten

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Die meisten Antworten stimmen hier leider nicht so ganz:

Es scheitert schlichtweg am objektiven Tatbestand - an der Tathandlung, dieser setzt nämlich Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams voraus, dies ist hier nicht gegeben. In Betracht kommt jedoch ein versuchter Diebstahl nach §§ 242, 22, 3 I, II StGB, jedoch liegt hier ein Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 I StGB vor und die Person bleibt straffrei. Die Person ist nicht strafbar.

user3096  24.05.2013, 05:08
Irrtum

Hier wurde keine Sache weggenommen. Der Eigentümer hat seine Macht über diese Flasche nicht verloren, da diese Flasche ja im Verkaufsraum für Jedermann ersichtlich stand.

Hier kommt nicht einmal versuchter Diebstahl in Betracht.

Versuchter Diebstahl käme wenn nur dann in Betracht, wenn der Ladendetektiv gewissenhaft seinen Job gemacht hätte und die Verdächtige im Laden angehalten hätte und die Flasche verdeckt getragen wurde.

So aber kommt nur in Betracht, dass sich der Ladendetektiv strafbar gemacht haben könnte, da er hier unberechtigt Jemanden eines Ladendiebstahles bezichtigt hat. Dies kann für ihn bzw. dem Supermarkt sehr teuer werden.

Haglaz  30.06.2013, 00:39
@user3096

Nein, das stimmt leider absolut gar nicht. Der Ladendetektiv hat damit rein gar nichts zu tun, und wie bereits dargelegt handelt es sich um einen Versuch, jedoch mit Rücktritt vom Versuch.

Der Ladendetektiv hat sich natürlich nicht strafbar gemacht.

user3096  30.07.2013, 03:25
@Haglaz

Ich weiß zwar nicht woher du diese Weißheit dir hergeholt hast.

Aber deine Antworten sind allesamt falsch!

Glaube mir, ich mache diesen Job in jeglicher Hinsicht schon ein paar Jahre.

Wenn ein Kollege so einen Fehler macht, so hätte er eine Abmahnung sicher.

Dies habe ich bereits schon mal bei einem ähnlichen Fall veranlasst, worauf auch eine wasserdichte Abmahnung erfolgte.

Denk doch mal nach.

Eine verdächtigte Person die nichts zugibt, stellt eine Flasche, die es ohne Videobeweis irgendwo trug, an einer Kasse ab. Es behauptet es hätte doch nicht soviel Geld dabei gehabt um diese Flasche zu bezahlen. Dann bezichtigt ein Ladendetektiv so eine Person eines versuchten Dienstahls.

Vielleicht behauptet der Ladendetektiv, der Verdächtige hätte die Flasche verdeckt getragen. Der Anwalt desjenigen behauptet aber, dass die Flasche halt nur seitlich getragen wurde und der Detektiv dies daher nicht sehen konnte.

Was sagst du nun?

Die Folge könnte sein, dass so eine des Diebstahls bezichtigter Person den Ladendetektiv anzeigt und zwar wegen falscher Verdächtigung.

So sieht die Realität aus und nicht anders.

Die Realität ist auch diese, dass kein Geschäft es wünscht negative Presse über sich ergehen zu lassen.

Real wäre es auch, dass das Wachunternehmens den Auftrag vom Supermarkt gekündigt bekommt, bei einem derartigen Fehlverhalten eines Mitarbeiters, denn so etwas kann sehr geschäftsschädigend sein. .

Erzähle mir bitte nicht wie die Realität aussieht. Ich kenne sie!

Also ich verstehe das jetzt so, dass du also eine Flasche kaufen wolltest, welche du irgendwo hineingesteckt hast.

Als du dann an der Kasse angekommen bist, hast du diese Flasche dann deshalb im Laden gelassen, weil du es dir mittlerweile anders überlegt hast diese Flasche zu kaufen. Vielleicht weil du festgestellt hast, dass du zuwenig Geld dabei hattest.

Ein windiger Ladendetektiv hat sich dann diese abgestellte Flasche genommen und behauptet nun, dass du diese stehlen wolltest oder gestohlen hättest, obwohl diese noch im Verkaufsraum stand und hat dich hierfür angezeigt?

Dies finde ich sehr suspekt, da hier kein Diebstahl oder Diebstahlsversuch vorlag.

Vielmehr unterstelle ich, dass es sich hier um einen übereifrigen Ladendetektiv handeln könnte, der seinen Chef mit Anzeigen beeindrucken will und sich dafür sogar illegaler Maßnahmen bedient.

Wäre ich an deiner Stelle, so würde ich hier den Ladendetektiv anzeigen.

Laut deiner Schilderung wurde hier keine Sache weggenommen. Der Eigentümer hat seine Macht über diese Flasche nicht verloren, da diese Flasche ja im Verkaufsraum für Jedermann ersichtlich stand.

Da dem so ist, so empfehle ich dir dringlich zu einem/einer Rechtsanwalt/in zu gehen und dich entsprechend beraten zu lassen.

also man hat mir gesagt das es auch kameraaufnahmen gibt, aber im laden gab es keine kameras und sie wollten mir auch keine aufnahmen zeigen. wenn sie dann keine beweise haben können sie mir dann etwas tun? ich war auch mit zwei freunden unterwegs das heist dann hätten sie auch nicht mehr zeugen als ich

doch ich hatte anfangs vor diese fladche zu stehlen, jedoch habe ich an der kasse nochmal über die situation nachgedacht und da war mir das ganz zu riskant und bin zurückgelaufen und habe sie abgestellt, dann wurde ich eben darauf angesprochen.

Klare Sache: Wenn Du den Ladendiebstahl nicht begangen hast, hast Du ihn nicht begangen. In solchen Fällen sollte man in immer die Polizei hinzuziehen und sich auch nicht von dem Ladendieb durchsuchen lassen. Dem muss es erst mal reichen, wenn Du ihm sagst, dass Du nichts geklaut hast, glaubt er Dir nicht kann er die Polizei rufen.

Wie Du die Flasche im Laden transportierst ist letztlich Deine Angelegenheit, zumindest wenn es keine gekühlte oder gar tiefgekühlte Ware ist. Allerdings ist das wohl nicht ganz so schlau, denn der Anfangsverdacht, dass Du sie klauen willst, ist ja nun mal gegeben. Mehr aber eben nicht, denn wenn Du sie vor der Kasse wieder heraus nimmst und entweder bezahlst oder einfach irgendwo ablegst, war das wegen des Verdachts eventuell keine besonders gute Idee, aber eben keine Straftat.

Dein Problem wird es nun jedoch sein, das zu beweisen, denn nun steht Aussage gegen Aussage. Wenn Du einen Zeugen hättest wäre das gut, ohne leider eher schlecht. Wenn das allerdings Deine erste »Tat« war, Du noch im jugendlichen Alter bist und das nicht gerade eine Pulle Champagner für 300 € war, stehen Deine Chancen relativ gut, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden könnte ;-)