Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV trotzdem überführen Wie hoch ist die strafe?

9 Antworten

 An ein kurzzeitkennzeichen zu kommen ohne gültigen TÜV ist zwar kein Problem jedoch ist es nur für die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt im selben Landkreis vorgesehen.

Nicht immer benötigt man dafür ein Kurzzeitkennzeichen:

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

machhehniker  09.03.2016, 04:41

Das ist ja nicht das Problem, das Problem ist was völlig Anderes!

Erst lesen, dann antworten!!!!

Apolon  09.03.2016, 11:44
@machhehniker

Mein lieber Machhehniker,

so macht man sich keine Freunde.

Mein Hinweis sollte nur darauf hinweisen, dass nicht immer ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist.

In Zukunft erst mal über eine gegebene Antwort nachdenken.

Ansonsten wünsche ich dir noch viel Spaß hier im Forum.

Von mir werden auf Fragen von dir keine Antworten mehr folgen.

Gruß N.U.

machhehniker  11.03.2016, 09:53
@Apolon

Dann bin ich offenbar zu doof dazu, über die Antwort hab ich nun eine Weile nachgedacht und hab nirgendwo einen Bezug zur gestellten Frage gesehen.

Ich möchte mir auch keine Freunde machen, das hab ich ausreichend. Falls Du hier in diesem Forum meinst sind es hier schonwieder zu Viele geworden weil ich dann doch Freundschaftsanträge annehme wenn schwerwiegende Probleme vorliegen.

Ob von Dir schon Fragen von mir beantwortet wurden weiss ich gar nicht, aber wenn die Antworten gleicher Qualität wie Diese hier waren nehme ich das gerne in Kauf, abgesehen davon frage ich nur äusserst selten hier.

Ansonsten wie gehabt zuerst lesen, dann denken und wenn man hilfreich sein kann antworten und nicht Überschrift überfliegen und in Hoffnung die Frage zu beantworten Irgendwas hinschreiben das grade zur Überschrift einfällt.

Apolon  11.03.2016, 11:59
@machhehniker

Bei gestellten Fragen, sind meist auch andere User hier im Forum dankbar über Antworten die fehlerhafte Informationen vom Fragesteller berichtigen.

Ich wünsche dir trotz deiner überheblichen Hinweise weiterhin viel Spaß hier im Forum.

Ende!

machhehniker  12.03.2016, 05:29
@Apolon

Der Fragesteller hat nichtmal fehlerhafte Angaben in seiner Frage gemacht, wenn hätte ich Dich nicht kritisiert.

Spaß in diesem Forum hätte ich mehr wenn ich weniger Antworten lesen würde die nur den ersten Gedanken zur Überschrift und den ersten Zeilen (die man in der Liste der gestellten Fragen noch lesen kann) wiedergeben. Daher mache ich Leute die dies machen darauf aufmerksam dass deren Antwort unpassend ist, schliesslich ist das hier nicht Facebook.

Apolon  12.03.2016, 11:31
@machhehniker

 Der Fragesteller hat nichtmal fehlerhafte Angaben in seiner Frage gemacht, wenn hätte ich Dich nicht kritisiert.

Dies ist deine Meinung.

zur Klarstellung:

 An ein kurzzeitkennzeichen zu kommen ohne gültigen TÜV ist zwar kein Problem jedoch ist es nur für die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt im selben Landkreis vorgesehen

Und für die Fahrt zum Tüv benötigt man kein Kurzzeitkennzeichen, wenn ein Kfz-Schild am Auto angebracht ist.

Wenn du etwas mehr Kenntnisse hättest, hätten wir uns diese Diskussion ersparen können.

Lies einfach in den entsprechenden Gesetzen nach, auch du kannst dann noch etwas lernen.

machhehniker  16.03.2016, 09:31
@Apolon

 An ein kurzzeitkennzeichen zu kommen ohne gültigen TÜV ist zwar kein
Problem jedoch ist es nur für die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt im
selben Landkreis vorgesehen

Du stellst es dar als wäre es falsch, dies aber ist richtig!

Kommen wir zu Deinem Einwand dazu

Und für die Fahrt zum Tüv benötigt man kein Kurzzeitkennzeichen, wenn ein Kfz-Schild am Auto angebracht ist.

Nicht ein Kfz-Schild, es muß schon das letzte Kennzeichen sein mit dem es zugelassen war. Darüber hinaus steht der Wohnwagen in 120Km Entfernung, weiters aus der Fragestellung ersichtlich nicht im und auch nicht angrenzenden Zulassungsbezirk des Fragestellers. War dieser Wohnwagen zuletzt auf den Fragesteller zugelassen darf der den Wohnwagen da nicht mit dem letzten Kennzeichen im Strassenverkehr bewegen weil es ausserhalb des Bereiches ist in dem man dies darf!

Es gibt aber in der ganzen Frage keinen Hinweis ob dieses Kennzeichen existiert und wo es ansässig wäre.

Wenn du etwas mehr Kenntnisse hättest, hätten wir uns diese Diskussion ersparen können.


Lies einfach in den entsprechenden Gesetzen nach, auch du kannst dann noch etwas lernen.

Die Diskussion fing nicht an weil wir unterschiedliche Kenntnisse über Gesetze haben (haben wir ja nichtmal), sondern weil Du nicht auf das Problem des Fragestellers eingegangen bist.

Besorge dir ein Kennzeichen für die Überführung.

Denn wenn etwas passiert,bist du nicht versichert,und das kann ganz böse ausgehen.Von der Strafe ganz zu schweigen..

m0wLL 
Fragesteller
 08.03.2016, 03:22

Na ein Kennzeichen und Versicherungsschutz habe ich ja über das kurzzeitkennzeichen jedoch darf man damit nicht mehr weiter raus fahren als im Umkreis und nur zum TÜV/Werkstatt sofern man keine gültige HU vorlegen kann, die Frage ist was ist die Strafe wenn man trotzdem eine Überführung macht also nicht nur zum TÜV/Werkstatt fährt 

machhehniker  08.03.2016, 05:56

Genau das will der Fragesteller ja eigentlich machen, das Problem ist aber dass man kein Kennzeichen zur Überführung mehr bekommt wenn keine gültige HU vorliegt!

Ich verstehe dein Problem nicht ganz.

Du kriegst Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung/TÜV. Allerdings wird dann in den Schein/ZULA 1 als Auflage eingetragen, dass nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk durchgeführt werden dürfen.

Du fährst nun also zum TÜV und was willst du dort für eine Bescheinigung außer dem Prüfbericht?

Kommst du durch, dann kannst du überall hin fahren, trotz entgegenstehender Eintragung. Allerdings ist der Prüfbericht mitzuführen.

Kommst du nicht durch, dann darfst du nur zur nächstgelegenden Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk fahren. Bei verkehrsunsicherem Kfz ist die Fahrt aber sofort beendet, die Zwangsentstempelung durch die Verwaltungsbehörde sollte durchgeführt werden. Bei vielen Prüfstellen kommt das Fahrzeug dann nur mittels Abschlepper (auf deine Kosten) vom Prüfgelände.

Wird eine Nachuntersuchung fällig, hast du keine gültige HU und die Fahrtbeschränkung im Zulassungsbezirk bleibt. Es ist dann eine Nachuntersuchung im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk durchzuführen. Es fallen nur Kosten für die Nachuntersuchung an.

Kuppelst du einfach an und fährst außerhalb dem zulässigen Bereich, so liegt ein Verstoß nach § 16a Abs. 1 Satz 3 und 4 FZV vor. Zusätzlich als Halter eventuell ein Verstoß nach § 31 Abs. 2 StVZO. Das Fahrzeug ist aber weiterhin zugelassen und versichert, bis es von Amtswegen außer Betrieb gesetzt wird oder das Kurzzeitkennzeichen seine Gültigkeit verloren hat.

Da das Fahrzeug ohne gültige HU außerhalb der zulässigen Bereiche unterwegs wäre, müsste die Polizei dir die Weiterfahrt bis zur Klärung der Verkehrssicherheit des Anhängers polizeirechtlich untersagen. Sofern der Anhänger nicht abgestellt werden kann, wird dieser mittels Abschleppunternehmen sichergestellt und die Kosten trägst du.

Oder die Polizei zerrt deinen Anhänger mittels Abschlepper direkt zur nächsten Prüfstelle und lässt auf deine Kosten ein Gutachten über die Verkehrssicherheit des Anhängers (auf Anordnung der Verwaltungsbehörde) erstellen.

Dann gibt es anschließend wegen der festgestellten Mängel noch eine zusätzliche Ordnungswidrigkeitenanzeige, die erhöht wird, da du vorsätzlich/wissentlich mit einem nicht verkehrssichern Anhänger unterwegs warst (sonst wäre eine Prüfplakette bei der ersten Vorführung ja erteilt worden).



machhehniker  08.03.2016, 10:14

Ich verstehe dein Problem nicht ganz.

Was gibt es daran denn nicht zu verstehen? Der Fragesteller besitzt einen Wohnanhänger der abgemeldet und ohne gültige HU in 120Km Entfernung (ziemlich sicher in einem völlig anderen Zulassungsbezirk) steht zu sich nach Hause überführen.

Dies würde er gerne mit Kurzzeitkennzeichen machen, die aber würde er ja nur für die Fahrt zu einer Prüforganisation im oder angrenzenden Zulassungsbezirk erhalten.

Dass er heimfahren dürfte wenn er die HU besteht war ohnehin bereits klar, nur war die Frage wie es aussieht wenn die HU nicht bestanden wird.

Logischerweise würde der die Mängel beheben, aber nicht in dieser fremden Umgebung sondern bei sich zuhause. Mit Mängeln wäre dieser Wohnwagen auch nicht gleich verkehrsunsicher, daher könnte man annehmen dass auch dann eine Heimfahrt erlaubt wäre.

Mich hätte dies nun auch interessiert, bin auch der Meinung dass eine Verkehrssicherheit auch bei nichtbestandener HU bescheinigt ist wenn auf den dazugehörigen Prüfbericht nicht eine Verkehrsunsicherheit aufgeführt ist.

Leider widersprichst Du Dir in dieser Antwort selbst, bzw um den Brei herum. Daher sind die Angaben hier nicht wirklich glaubwürdig.

siggibayr  08.03.2016, 10:55
@machhehniker

Es gibt beim TÜV folgende  Bewertungsleitlinien: keine Mängel, geringe Mängel, erhebliche Mängel und gefährliche Mängel.

Wenn erhebliche Mängel vorliegen wird keine Prüfplakette erteilt, ebenso wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher (gefährliche Mängel) ist. Eine Wiedervorführung wird in diesen Fällen erforderlich.

Das Gesetz (§ 16a FZV) schreibt vor, dass nur dann außerhalb der Bezirke gefahren werden darf, wenn eine HU- Plakette erteilt wird  (auf Kurzzeitkennzeichen gibt es keine Prüfplaketten). 

Würde -theoretisch- eine Plakette erteilt, so können nur max. geringe Mängel vorliegen. Diese sind dann schnellstmöglich zu beseitigen (auch außerhalb der Bezirke möglich). Das ist möglich, da eine bestandene HU- Untersuchung mittels Prüfbericht nachgewiesen werden kann (auch mit festgestellten und dokumentierten geringen Mängel).

Alle anderen Mängel (erheblich/gefährlich) müssen im Bezirk oder angrenzenden Bezirk beseitigt werden, da die HU nicht bestanden wurde (also nix mit 120 km heimfahren).

Was ich nicht verstehe ist, was er sich für eine Bescheinigung abholen möchte. Es kann doch eigentlich nur einen Prüfbericht bei der Untersuchungstelle erhalten, auf dem der Zustand des Anhängers dokumentiert wird.



machhehniker  09.03.2016, 04:40
@siggibayr

Da Du nur mit Paragraphen um Dich wirfst statt die entsprechende Stelle einzufügen hab ich mir nun die Mühe gemacht selbst danach zu suchen.

Demnach darf nur eine Überführungsfahrt gemacht werden wenn in Form einer HU eine Mängelfreiheit bestätigt wird, also nichtmal die HU mit geringen Mängeln bestehen reicht aus.

Ich hätte es nun nach Menschenverstand (was man bei Behörden ja leider nicht erwarten darf) für Möglich gehalten dass eine Bescheinigung ausreicht dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, ein HU-Prüfbericht das keine Verkehrsunsicherheit bescheinigt wäre dies ja.

siggibayr  09.03.2016, 08:17
@machhehniker

Ich gebe machhehniker Recht. Nach dem Buchstaben des § 16a Abs. 1 Satz 4 FZV ist eine -absolute- Mängelfreiheit für die Überführungsfahrten nachzuweisen.  Allerdings entspricht diese Regelung nicht dem Sinn der Vorschrift und widerspricht der HU- Richtlinie. Aus diesem Grunde ist vom Gesetzgeber beabsichtigt, den erst kürzlich eingeführten § 16a FZV zu überarbeiten und Widersprüche zu beseitigen. Nach der HU-Richtlinie, die Ausfluß einer EU- Richtlinie ist (2009/40/EG i.d.F. von 2010/48/EU)  wird nämlich auch bei geringen Mängeln eine Prüfplakette erteilt.

Sorry, da hatte ich mal schon wieder zuviel Hintergrundwissen, das ich noch gar nicht verwenden durfte.

Die Paragrafen führe ich deshalb immer wieder an, da Viele fragen, "wo steht das" und wo kann ich das nachlesen. Im Zeitalter des Computers ist es dann für Jedermann leicht, die Rechtsvorschrift zu finden und selbst nochmals nachzulesen.

Bei machhehniker hat es ja auch geklappt.

Der Anhänger gilt in dem Fall als nicht zugelassen und versichert. Das ist ein Sraftatbestand und wird mit Geldstrafe und Punkten geandet. Im Falles eines Unfalls mußt du den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Ohne TÜV bekommst du kein Kurzzeitkennzeichen! Setze dich mit dem STVA in Verbindung und frage nach einer Lösung. Ansonsten einen Trailer mieten und das Fahrzeug zum TÜV bringen.

siggibayr  08.03.2016, 09:28

Sorry, aber falsche Antworten bringen den Fragesteller nicht weiter. Mach dich kundig und lese nach in § 16a FZV. Natürlich kriegt er auch ohne TÜV die Kurzzeitkennzeichen, allerdings mit Auflagen.