Kurzzeitkennzeichen beantragen mit kopie?

5 Antworten

Nur Originale: Zul.-Bescheinigungen und HU-Bericht.

Die EVB-Nummer hingegen kannst Du dem Sachbearbeiter in der Zul.-Stelle mündlich sagen.

deine Frage wurde ja schon ausreichend beantwortet.

In der Fahrzeugzulassungsverordnung findet man aber noch einen Hinweis, der bei vielen Usern scheinbar nicht bekannt ist.

§ 16a FZV - Einzelnorm

(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde

oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde

bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen.

Bedeutet man kann auch am Standort des Fahrzeugs ein Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Gruß Apolon

Eine Kopie reicht aus. Allerdings muss das Fahrzeug abgemeldet sein. Ist es noch zugelassen, bekommst du dafür kein Kurzzeitkennzeichen.

avdfdd 
Fragesteller
 02.09.2017, 18:17

ok danke schonmal. Und wad ist wenn ich von der Versicherung meine evb bekomme. Muss ich sie am selben tag bei der zulassungsstelle "einlösen" oder kann ich ab den tag wo ich evb bekommen hab auch 2 oder 3 tage danach zur zulassungsstelle gehen? Vielen Dank schon mal

peterobm  02.09.2017, 21:08
@avdfdd

die eVB ist genau 6 Monate gültig

Du brauchst nur das Überführungskennzeichen...

benötigen tust du folgende dinge

Die eVB-Nummer - diese Nummer bekommst du bei deiner Versicherung

Eine gültige TÜV-Bescheinigung

Deinen  Ausweis oder Reisepass

Den Fahrzeugschein oder alternativ den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)

Fertig.

Den Schein könnte er dir per Mail schicken... als PDF zum Ausdrucken...

Ob die Zulassungstelle denn so animmt mußt du mal nachfragen...

Denke aber schon - wer schickt den schon das Original . ?

peterobm  02.09.2017, 19:36

Deinen  Ausweis oder Reisepass

mit RP wird auch eine Meldebestätigung gefordert

Den Fahrzeugschein oder alternativ den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)

nix alternativ - es wird BEIDES gefordert

joeysfalsa  02.09.2017, 20:09
@peterobm

Stimmt leider nicht ganz .. hab noch mal beim Straßenverkehrsamt hier bei mir nachgeschaut - -  Die wohlen Tatsächlich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 haben...

Aber sie schreiben auch das eine Kopie davon angenommen wird.

Wie das jetzt in deiner Region aussieht weiß ich nicht - kann ja von LAND zu LAND unterschiedlich sein...

Ja mit dem Ausweis oder Reisepass muß man sich natürlich ausweisen - - können.

du benötigst Orginale - Kopien kann jeder anfertigen