Kurzfristiger Arbeitseinsatz. Samstags arbeiten nach Urlaub?
Hallo! Ich habe eine Situation, bei der ich gerne wüsste, wie da die Rechtslage aussieht.
Der Arbeitnehmer (Fahrer eines Speditionsunternehmens, Nahverkehr, Möbel und div. Neuwahre) hat sich Urlaub genommen. Zwei Wochen am Stück. Der Arbeitgeber schreibt den AN am Freitag an, dass er am Samstag (nächster Tag) arbeiten soll (Andere eingeplante Kollegen weigerten sich. Zudem sind ein paar andere Kollegen krank). Der AN hat sich diverse Vorhaben vorgenommen und den Samstag vollkommen für private Zwecke verplant und hat schlicht keine Zeit. Zudem ist er bei der Samstagsplanung eine Woche später schon eingeplant und hat sich darauf auch verlassen.
Der Arbeitsvertrag sagt u.a.:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers bei betrieblichem Bedarf Mehrarbeit, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsurlaub zu leisten".
"Die Arbeitseinteilung erfolgt über den Einsatzplan und wird dem Mitarbeiter rechtzeitig bekannt gegeben. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf die Zeit von Montag bis Samstag zu verteilen."
"Der Mitarbeiter erhält kalenderjährlich einen Urlaub von 25 Arbeitstagen (montags bis freitags). Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen".
Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsschein mit Datum bis zum Sonntag eingereicht und unterschrieben bekommen.
Die Frage ist jetzt: Ist der Arbeitnehmer jetzt rein rechtlich verpflichtet am Samstag zur Arbeit zu erscheinen, oder gibt es dort bestimmte Regelungen bzw. Ausnahmsregelungen?
6 Antworten
Du schreibst der AN hat einen Urlaubsschein mir Datum bis zum Sonntag eingereicht und unterschrieben bekommen, das heißt dass Samstag für den AN auch noch als "Urlaub" zählt und der AN nicht arbeiten muss.
Selbst wenn ein AN sich bis Freitag im Urlaub befindet, in dem er nicht erreichbar für den AG sein muss ist es zu kurzfristig und eben nicht rechtzeitig bekannt gegeben.
Deinen Angaben aus dem AV folgend wurde das nicht rechtzeitig mitgeteilt, demnach muss er nicht am Samstag zur Arbeit antreten, sondern so wie es normal ist.
Dem entgegen steht dann immer die Gefahr seinen Arbeitsplatz zu riskieren, bzw. ich Notfall vor das Arbeitsgericht ziehen zu müssen. Das sollte man bedenken, falls man einen verständnisbefreiten Chef hat.
Ich weiss was Du meinst. Nutzen - Kosten. :)
Ist der Arbeitnehmer jetzt rein rechtlich verpflichtet am Samstag zur Arbeit zu erscheinen,
Nein, ist er nicht.
Hier gibt es sogar mehrere Ansatzpunkte.
Der Urlaub wurde schriftlich genehmigt und somit ist der AG eindeutig bis einschließlich Sonntag freigestellt.
Prof. Dr. Peter Wedde sagt zum § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz im Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Der AG ist grundsätzlich an seine Freistellungserklärung gebunden. Ein Widerruf der Freistellungserklärung vor Urlaubsantritt oder gar ein Rückruf aus dem Urlaub ist unzulässig.
Urlaub kann nicht unter Vorbehalt gewährt, eine einmal abgegebene Freistellungserklärung nicht rückgängig gemacht werden (BAG 16.3.1999 - AZR 428/98)."
Aber selbst wenn der AN nur bis heute Urlaub genommen hätte, könnte der AG ihn nicht so kurzfristig für morgen einplanen.
Hier gibt es zwar kein spezielles Gesetz, die Rechtsprechung orientiert sich aber am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Arbeit auf Abruf). Da steht im Abs. 2:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."
Die Einteilung des AG für den nächsten Tag ist somit auch nicht zulässig. Er kann den AN fragen, er darf das aber nicht anordnen.
Im Arbeitsvertrag steht ja auch etwas von "rechtzeitiger Bekanntgabe" und die ist hier weit und breit nirgends zu sehen.
Davon mal abgesehen dass ein AN im Urlaub keine Telefonate des AG entgegennehmen oder Mail, SMS usw. lesen muss.
@blackforestlady,
ich halte es für sinnvoller, Du hältst Dich aus dem Arbeitsrecht raus.
Wenn man Deine Antworten auf Arbeitsrechtfragen liest, fragt man sich ob Du selbst AG bist, selbst nicht arbeiten gehst oder zu den "Duckmäusern" gehörst, für die der Chef immer Recht hat.
Hier hat niemand nach der persönlichen Meinung gefragt sondern nach der Rechtslage. Fragen dazu sollte man dann auch so beantworten und nicht nur seine eigenen Befindlichkeiten und Meinungen ohne Rechtswissen schreiben.
Wenn ich die Rechtslage erkläre, kann sich der Fragesteller selbst entscheiden, wie er handeln möchte. Bei manchen Dingen kann es sinnvoll sein, nicht auf sein Recht zu bestehen. Wenn das aber alle AN so machen, hat der AG einen Freibrief. Da braucht man dann auch keine Gesetze, Arbeitsverträge, Gewerkschaften und Betriebsräte mehr.
Mal abgesehen davon dass ein Betrieb der pleite geht, weil ein AN der Urlaub hat am Samstag nicht arbeiten möchte (muss er auch nicht), sowieso schon so gut wie dicht ist.
"Aus diesem Grund sollte man zwei Handys haben, eins für private Zwecke und eins für den Beruf, dann wäre der Fragesteller nicht in Bedrängnis."
Da gibt es doch auch Handys mit so Doppel-Sim-Karten. Hab' ich gehört.
Geht das auch? Wegen dem Chef!
... will er seinen Job behalten, dann muß eben das Mobiltelefon ausbleiben.
.... will er seinen Job verlieren, dann sollte er fehlen können.
Viel Glück.
Du bist doch im Urlaub. Somit nicht erreichbar. Du hast gar keine Kenntnis von dem Schreiben erhalten.
Wo ist das Problem, oder ist das nur rein theoretisch?
Bei Rechtsbeistand übers Netz wird grundsätzlich einer fiktiven dritten Person geholfen. Alles andere wäre rechtlich bedenktlich ;) Nein, der AN hat eine Whatsapp Nachricht bekommen, wobei der Disponent ja sieht, dass diese auch gesehen wurde.
Er sieht also mit diesem Sch...ß wo Du gerade bist. Auf Sylt, Malle, oder im Bordell?
Tolle Sache und gut das ich das nicht brauche.
Pech für Dich.
Nur so nebenbei:
Bei Rechtsbeistand übers Netz wird grundsätzlich einer fiktiven dritten Person geholfen. Alles andere wäre rechtlich bedenklich
Nein, das wäre nicht "bedenklich".
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz RDG § 2 "Begriff der Rechtsdienstleistung" Abs. 3 Nr 5 handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, wenn es - wie hier - um "die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien" geht.
Sollte kein Danke werden. Der AN hat nur bis Freitag Urlaub, also sollte er unbedingt am Samstag an seinem Arbeitsplatz erscheinen.
Der Kandidat hat bis Sonntag Urlaub eingereicht und unterschrieben bekommen.
Er kehrt Sonntagabend aus seinem Urlaub zurück.
Ende aus Applaus.
Aus diesem Grund sollte man zwei Handys haben, eins für private Zwecke und eins für den Beruf, dann wäre der Fragesteller nicht in Bedrängnis. Chef sieht doch das sein Mitarbeiter die Nachricht gelesen hat. Da zur Zeit ein Personalmangel droht wird er wohl müssen oder er riskiert seinen Job. Da interessiert den Chef herzlich wenig was ein Rechtsanwalt schreibt. Oder er macht es wie der Rest der Kollegen und weigert sich. Dann muss der Chef mit der Situation leben und kann in einigen Monaten seine Firma dicht machen, aufgrund von Auftragsrückgang. Somit wären die Angestellten alle arbeitslos. Entweder man kooperiert oder man sucht schon mal eine neue Arbeitsstelle.