Kurzarbeit? Fixgehalt+Provision?
Hallo,
Ich benötige Euer Schwarmintelligenz😉
Folgende Situation:
Wegen Corona hat unserer AG Kurzarbeit beantragt! Wir sin eine reine Vertriebsorganisation mit 10 Angestellten.
Jeder AN hat Kurzarbeit zum 1. April zugestimmt in Form eines Nachtrags zum Arbeitsvertrag (Änderung der wöchentlichen Stunden von 40 auf 24!)
Unser Monatsgehalt ist immer ein Fixum zzgl. Provision! (z. B. Jan. 2500+800, Feb. 2500+0, März 2500+1300)
Wie wird in diesem Fall Kurzarbeitergeld berechnet?
Welches Gehalt wird bei der Berechnung zugrunde gelegt - Durchschnitt der letzten 3 Monate?
Auf der Seite der Agentur für Arbeit habe ich folgende Info gelesen:
Lässt sich das Soll-Entgelt nicht hinreichend feststellen, ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat, wiederum vermindert um Entgelt für Mehrarbeit.
Angestellter erhält Fixum v. €2.500 zzgl Provision:
Jan. +800, Feb. +0, März +1300
Ergibt Durchschnittsgehalt letzten 3 Monate €3200
Wie wird in diesem Fall Kurzarbeitergeld berechnet?
2 Antworten
hmmm...die frage ist, ob du angestellter oder selbständiger bist? also ich vermute mal, dass das netto-fixum veranschlagt wird....also nicht die 2500.- brutto! da deine provision ja permanent schwankt glaube ich nicht, dass die berücksichtigt wird, da du sie ja auch zukünftig (bei erfolg) ausbezahlt bekommst!
eine gute antwort kann ich dir leider nicht geben, da ich dies lediglich, auf meine eigene erfahrung...vor über 20 jahren stütze! :-/ und die gesetzeslage ändert sich ja permanent!
Die "Schwarmintelligenz" hier wird Dir nicht viel nützen, da Deine Frage wohl nur jemand zuverlässig beantworten kann, der entweder schon als Angesteller auf Provisionsbasis gearbeitet und danach Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bezogen hat oder ein Sachbearbeiter der Leistungsabteilung bei der Agentur für Arbeit.
Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist immer das durchschnittliche Netto der vorangegangenen 3 Monate, was bei Kurzarbeitergeld m.W.n. genauso ist.
Ich gehe also mal davon aus, daß das komplette Netto, was Du ausgezahlt bekommen hast, mit in die Berechnungsgrundlage einfließt.
Bin Angestellter!