Kurabbruch aus medizinischen Gründen
Unsere Mutter-Kind-Kur ( 3 Wochen) mußten wir aufgrund ärztl. Entscheidung durch die Ärzte der Kurklinik nach 2 Wochen mit sofortiger Wirkung beenden, da meine Tochter in der Klinik an Windpocken erkrankt ist. Wer hat Erfahrung, ob und wann man die Kur wiederholen bzw. neu beantragen kann. Muß man dazu bestimmte Fristen einhalten oder Regeln beim Antrag beachten ? DANKE für Eure Hilfe !!
3 Antworten
Hallo! Wenn der Abbruch von der Klinik und dem Arzt gewollt war,hatten Sie zwar die "kritische Grenze" von 14 Tagen erreicht, aber bei dieser Erkrankung dürfte keine Krankenkasse diese Maßnahme als "abgeschlossen" ansehen! Das heißt, die Gründe für die Genehmigung der Kur haben weiter Bestand,also auch die "Kostenübernahmeerklärung" und Sie können in der Regel sehr schnell Ihre Kur antreten! Wenn Sie zu lange warten (etwa ab 8 Wochen) könnte es Probleme geben,weil die Unterlagen, die Sie bei der Beantragung eingereicht haben nicht mehr aktuell sind und Sie müssen die ganze Prozedur von neuem beginnen. Ratsam ist es, falls Sie Probleme bekommen oder auch grundsätzlich, eine der 1400 Kurberatungsstellen als Unterstützung zu nehmen! MfG gsundi58
Wie gesagt,wenn Sie die Kur erst wieder in den nächsten Sommerferien antreten können,werden Sie komplett neu beantragen müssen.Im Kurbericht müßte aber auch der Grund für den Abbruch klar benannt sein, das würde dann zumindest bei dem neuen Antrag berücksichtigt werden.Ansonsten müßten Sie zeitnah (innerhalb von 12 Wochen)eine neue Kur antreten!Ich würde Ihnen empfehlen eine der Kurberatungsstellen zu Hilfe zu nehmen.Die nächste gelegene finden Sie im Internet beim Müttergenesungswerk oder zum Beispiel auch bei der Arbeiterwohlfahrt unter Mutter - Kind Kuren!
Sie können die Kur sofort neu beantragen. Ich würde aber so lang warten, bis sie den Arztbericht ihrer Klinik in Händen haben, dann ist man auf der sicheren Seite. Bei manchen KK braucht man nur nachfragen und garnicht neu beantragen. Fragen Sie mal nach. Fristen und Regeln braucht man nicht einhalten, da es sich um eine Folge,- oder Wiederholungskur handelt.
Man bekommt auf jedem Fall noch einen aiusführlichen Kurbericht nachgeschickt. Das kann einige Wochen dauern. Der Arzt der die Kur beantragt hat, bekommt diesen Kurbericht. Ich kenne auch Fälle das man eine Kurwiederholung nach einem Jahr gemacht hat. Es wurde auf den Bericht hingewiesen und die Kur wurde genehmigt. Ich würde allerdings schon jetzt mit ihrer KK Rücksprache halten, dass sie die Kur aus medizinischen Gründen abbrechen mussten und kein kurerfolg stattfand. Dann ist die Chance eine vorzeitige oder Wiederholungskur genehmigt zu bekommen, sehr gut.
Ich habe so was ähnliches wie ein Entlassbericht bekommen, aber nicht wirklich aussagekräftig, weil ja die Abreise so überstürzt war. In welchem Zeitraum muß die Wiederholungskur dann angetreten werden ? Im Geschäft war es eh schon schwierig genug, die Vertretung zu organisieren. Da kann ich nicht schon wieder fehlen. Und es ginge ja eh nur in den gr. Sommerferien !?