Kunde zahlt nicht Rechnungssplit?
Hallo zusammen,
Folgende Problematik gehen wir davon aus man stellt einem Kunden eine Rechnung als Beispiel 1000 Euro für 10 Stunden arbeit.
Der Kunde ist damit nicht einverstanden und will nur 500 Euro zahlen, was aber viel zu wenig ist. Nach hin und her droht der Kunde dem Unternehmer garnicht zu zahlen also entweder er nimmt die 500 Euro oder er bekommt Garnichts.
Darf der Unternehmer einen Rechnungssplit Durchführen also die ursprüngliche Rechnung zum Schutz vor Total Schaden auf Rechnung 1 und 2 damit er wenigstens schonmal die 500 Euro bekommt und die 2. Rechnung dann durch Inkasso eintreiben.
Der Kunde denkt er hat nun 500 Euro für alles gezahlt obwohl der Unternehmer aber nur einen Split durchgeführt hat um sich selber zu schützen.
Mündlicher Vertrag. Preis wurde nicht ausgemacht.
2 Antworten
Wenn er der Herabsetzung auf 500 Euro zustimmt ist dies ersteinmal bindend.
Bei dem Vorgehen des Kunden könnte man aber annehmen das die Erklärung des Unternehmers, er wäre mit 50% einverstanden, wegen Drohung, anfechtbar und damit nichtig ist. Es bliebe dann also beim ursprünglichen Vertrag mit den 1000 Euro. Vorausgesetzt dessen Anspruch besteht auch wirklich und der Kunde hat nicht tatsächlich einen Anspruch auf Minderung zb wegen Mängel
Nein.
Es gibt einen Vertrag. Der Unternehmer erbringt eine Leistung und erhält dafür eine Gegenleistung von 1000. Das ist die Ausgangslage.
Wenn der Kunde jetzt mit dem Preis nicht mehr einverstanden ist, und nur noch 500 Euro zahlen will, wäre dies eine Änderung des ursprünglichen Vertrags. Stimmt der Unternehmer diesem zu ist das dem Grunde nach so bindend. Die Erklärung der Zustimmung könnte der Unternehmer aber wegen der (widerrechtlichen) Drohung des Kunden gar nicht zu zahlen anfechten. Dann wäre sie unwirksam und es besteht wieder der ursprüngliche Vertrag mit den 1000 Euro Gegenleistung. Darüber, ob eine Anfechtung wirksam wäre oder nicht, könnte man sich dann separat streiten.
Vielen Dank aber nein es wurde keine Summe ausgemacht es wurde lediglich mündlich ausgemacht dass der Auftrag durchgeführt werden muss.
Die Summe ist auf der Ausgangsrechnung zu finden. Die dann aufgesplittet wurde auf die einzelnen Tage wo der Dienstleister vor Ort war.
Aus dere Fragestellung geht nicht hervor, ob die 1.000 € vertraglich vereinbart waren. was ich auch bezweifle.
Das hier ergibt eine Diskussion auf Kindergartenniveau.
Siehe dazu meine Antwort und Kommentare darauf.
100 € Stundenlohn?
In diesem Fall würde ich meinen, daß der Unternehmer sich entweder mit dem Kunden auf 500 € einigt oder die 500 € als Teilzahlung annimmt und die verbleibenden 500 € im Wege der gängigen Mahnverfahren vom Kunden einfordert.
Splitten muß man da m.M.n. nichts.
Der Kunde darf nach Zahlung der 500 € jedoch nicht darüber getäuscht werden, daß die Rechnung dann vollständig bezahlt ist, falls dem nicht so ist.
Brauchst Du das für die Schule?
Nun ja es geht ja explizit darum dass der Unternehmer sich schützen möchte vor garkeiner Zahlung.
Wenn also der Unternehmer die Ursprungsrechnung einfach auf die Tage die er dort war Splittet also Tag 1 und Tag 2 und der Kunde denkt er hätte nun mit 500 Euro alles gezahlt obwohl halt nicht so.
und der Kunde denkt er hätte nun mit 500 Euro alles gezahlt obwohl halt nicht so.
Ganz üble und fast schon kriminelle Nummer. Wie bereits erwähnt.
Wende Dich mit Deiner Frage an einen Betriebswirt und/oder an einen Steuerberater. Etwaigenfalls an einen Anwalt.
Das heißt der Unternehmer kann sagen ich hatte Angst dass überhaupt keine Zahlung eingeht also habe ich mich für 500 Euro entschieden aber nicht für beide Tage sondern Nur für einen Tag ?