Kündigungsgrund in der Probezeit?

11 Antworten

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Für die Kündigung in der Probezeit braucht der Arbeitgeber eigentlich keinen Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass auch in der Probezeit und im Kleinbetrieb ein sog. Mindestkündigungsschutz gelten muss. Dies heißt wohl, dass eine Kündigung grundsätzlich möglich ist, wenn irgendein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Daran sind sehr geringe Anforderungen zu stellen. In der Probezeit reicht es regelmäßig aus, wenn der Arbeitgeber vorträgt, dass sich das erforderliche Vertrauen nicht aufbauen konnte. Mehr dazu findest Du auch hier: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/08/31/kundigung-wahrend-der-probezeit-was-ist-zu-beachten/

Das liegt ganz allein bei deinem Chef. Du kannst dir vorab nur schon einmal im Klaren sein, dass du für den entstandenen Schäden NICHT aufkommen musst/ haftest. Abwarten ob er Menschlichkeit beweist, oder nicht...

In der Probezeit, braucht er keinen Kündigungsgrund." Probezeit ". Frohes Fest und guten Rutsch.

Innerhalb der Probezeit kann jeder (sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber) mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen kündigen.

Dein Chef könnte dir auch kündigen, wenn ihm deine Frisur nicht passt, genau dafür ist die Probezeit da, dass man sich ein Bild machen und sich entscheiden kann.

Wenn dein Chef dir wirklich deswegen kündigen wird, kannst du nicht viel dagegen machen........

lenzing42  23.12.2014, 12:37
mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen kündigen.

Wie kommst du auf eine Kündigungsfrist von einer Woche?

Familiengerd  23.12.2014, 17:43
@lenzing42

DAS habe ich mich auch gefragt - aber manche Frage stellt man wohl vergeblich ...

Im Prinzip kann man in der Probezeit ohne einen Grund jemanden Kündigen. Aber in der Regel, wer einen unerfahrenen Mitarbeiter alleine lässt muss auch damit rechnen das nicht alles zu 100% immer hinhaut. Würde mir daher keinen großen Kopf darüber machen.