Kündigungsfrist wie richtig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja - die kurzen römisch-dekadenten Kündigungsfrist in der Zeitarbeit...

Was Arbeitstage sind und was nicht, kannst du im Vertrag erkennen - zu 99% ist es Montag bis Samstag, auch wenn du an einem Samstag nicht arbeiten würdest - eben was halt im Vertrag vereinbart ist. Machst du bspw Vollschicht, dann wäre auch der Sonntag ein Arbeitstag.... ein Tag, an dem gearbeitet wird!

Mit dem Losschicken ist so eine Sache - ich würde dir hier ein Einwurfeinschreiben empfehlen, dann gilt es als zugestellt, auch wenn am Samstag keiner im Büro wäre, was ja oft der Fall ist - alles andere wäre zu schwammig. Zwar gilt ein Brief als in den persönlichen Bereich zugestellt wenn er in Briefkasten liegt - doch den Leihbrüdern kann man nicht trauen.

ANTWORT VON VustigerLogel - Es wird allerdings zum Einschreiebn mit Rückschein geraten.

das kann nach hinten losgehen - wird ein Einschreiben mit Rückschein hinterlegt zur Abholung, so gilt es nicht als zugestellt und gelangt nicht in den persönlichen Bereich des Empfängers und die Kündigung wäre dann nicht mehr fristgemäß, daher nur als Einwurfeinschreiben, das wird in den Kasten geschmissen und gilt als zugegangen. Daher ist das Einschreiben mit Rückschein nicht immer die bessere Wahl bei einer Kündigung. Wenn es nur um den " Beweis " geht - ein Einschreiben ist eh kein Beweis vor einem Gericht - es ist bestenfalls ein Anschein des Beweises.

Für eine Kündigung gilt, der Tag der Abgabe zählt nicht zur Kündigungsfrist - so mehrfach schon entschieden, daher ist es ratsam immer einen Tag mehr für die Abgabe einzurechnen - vor allem, wenn man sie mit der Post schickt.

pulsportspass 
Fragesteller
 09.11.2012, 08:14

Mensch, vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort schon mal!

Um nochmal ganz sicher zu gehen frage ich hier lieber nochmal direkt: Meine Arbeitstage sind Mo bis Sa, somit fällt der Sonntag raus. Würde ich meine Kündigung per Einwurfeinschreiben heute noch losschicken, würde er morgen (Samstag) ankommen. Dann müsste ich Montag und Dienstag noch arbeiten und wäre dann wieder frei?

Ich bedanke mich nochmal.

VustigerLogel  11.11.2012, 23:40

Stelari, so wusste ich das auch nicht. Vielen Dank von mir.

Die Frist beginnt einen Tag nach Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber. Bei einer zweitaegigen Kuendigungsfrist (sicher, dass die wirklich nur 2 Tage betraegt?) und einem Zugang am 10.11. endet das Arbeitsverhaeltnis mit Ablauf des 12. November (Montag). Montag waere dann also dein letzter Arbeitstag.

Geht die Kuendigung aber erst am Montag beim Arbeitgeber ein, ist Mittwoch dein letzter Arbeitstag.

Es kommt nicht darauf an, wann du die Kuendigung abgeschickt hast sondern einzig darauf, wann sie beim Arbeitgeber zugeht.

DerCAM  09.11.2012, 00:47

Ergaenzung: Du schreibst, die Frist betrage bei dir 2 Arbeitstage. Bist du dior ganz sicher, dass ausdruecklich Arbeitstage und nicht einfach nur Tage vereinbart wurden? Das waere zumindest recht ungewoehnlich.

Wenn es aber wirklich Arbeitstage sind und du eine 5 Tage Woche Mo. bis Fr. haben solltest, wuerde dies bedeuten, dass eine am Samstag beim Arbeitgeber zugehende Kuendigung erst zum Dienstag naechster Woche wirken koennte (Dienstag letzter Arbeitstag), also Zugangstag (Samstag) plus 2 Arbeitstage (Montag und Dienstag). Geht die Kuendigung erst am Montag zu, ist Mittwoch dein letzter Arbeitstag.

pulsportspass 
Fragesteller
 09.11.2012, 01:03
@DerCAM

Vielen Dank erstmal. Ja, es sind zwei Arbeitstage:

" 2.2 MTV-iGZ bestimmt in den ersten vier Wochen der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Arbeitstagen, (...)" www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/537.htm

Bin ja jetzt nicht mal seit einer Woche dabei, von daher gilt dies für mich. Ist halt IGZ.

Meines Wissens ist der Sonntag kein Arbeitstag und geht somit in die Berechnung nicht mit ein...also wird es Montag+Dienstag werden, wenn der Brief am Samstag eingeht - stimmts?

Und ich weiß auch gar nicht ob meine Zeitarbeitsfirma am Samstag offen hat und somit meine Kündigung annehmen kann, auch wenn ich an meiner eigentlichen Arbeitsstelle am Samstag arbeiten muss....Mensch, ist das alles kompliziert.......

Freitag ist heute. Also wäre es samstag montag.

Die Absendung gilt. Es wird allerdings zum Einschreiebn mit Rückschein geraten.

Nicht mehr hin gehen!!!! suchst du neue arbeit?