Kündigung wegen Anzeige (Körperverletzung)?

7 Antworten

Da Du so wenig Angaben gemacht hast, können wir gar nicht wissen, was genau vorgefallen ist.

Vermutlich reict schon eine Beteiligung an einer Schlägerei aus, um Dich zu verurteilen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/231.html

Warum schwere Körperverletzung?

Am besten verzichtest Du darauf zur Polizei zu gehen, mache keine Aussage. Als Beschuldigter bist Du nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen. Du bist auch nicht verpflichtet auszusagen und Dich selbst zu belasten, auch nicht vor Gericht.

Sollte diese Schlägerei im Zusammenhang mit Deiner Ausbildung stehen, dann geht zum Ausbildngsberater der Handwerkskammer / Handelskammer.

Alles Gute

Pass auf. Ich gebe dir ganz genau einen Rat:

Wenn die dich als Beschuldigten vernehmen oder du den Eindruck hast, dass du durch deine Aussage zu einem werden könntest, dann sagst du denen außer deinen persönlichen Daten gar nicht. Da hältst du schön die Klappe. Am besten gehst du vor dieser Vernehmung zum Anwalt. Der wird dich beraten und das ist auch der einzige, der dir helfen kann. Das kostet zwar ein paar Euros, ist aber immer noch billiger als das, was ihne Anwalt passiert.

Und veklopp nicht andere Menschen.

"...werde ich beschuldigt, dass ich jemanden zusammengeschlagen hätte, obwohl ich meiner Erinnerung nach einmal aus Notwehr zugeschlagen habe, der Rest waren andere"

... oha ... mensch so glaubhaft klingts nichtma für mich, was soll die polizei dazu sagen ?

naja und ja deswegen kannste deine stelle verlieren !

walterdealeman  06.10.2012, 02:51

naja und ja deswegen kannste deine stelle verlieren ! Was soll denn dieser Quatsch?

Ellwood  06.10.2012, 04:12
@walterdealeman

Anhand der unzureichenden Angaben ist diese Antwort leider möglich, wieso daher "Quatsch"?
Mag sein, dass es nur bei einigen, wenigen unglücklichen Kombinationen passiert. Da wir aber nichts näheres wissen, ist dies hier keine sachlich falsche Antwort, wenn auch etwas "einseitig".

Derzeit läuft die Ermittlungsphase.

Das kann jedem widerfahren, also keine Panik.

Auch im Falle einer Verurteilung erfährt der Ausbildungsbetrieb nichts, woher denn auch?

Wirst Du aber eingebuchtet und kannst deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen, dann kann alles mögliche passieren.

100% sichere antworten kannste gleich vergessen.

die sache vor dem gericht ist abhängig vom richter und zeugen. darüber wissen wir garnichts.

verlust der lehrstelle ist unwahrscheinlich, es sei denn, du lernst in einem derart sensiblen beruf bei dem derartiges ein no go ist. wissen wir auch nicht.

prinzipiell - mal abwarten und die aufgeregtheit deiner mutter als übliche elterliche sorge einordnen. kopf hoch!!!