Kündigung per E-Mail oder Post?

9 Antworten

Bei der Kündigung ist Schriftform zwingend vorgeschrieben, und das bedeutet mit eigenhändiger Original-Unterschrift auf Papier.

Alles andere (mündlich, Fax, SMS oder Email) ist unwirksam.

Am besten gibst du die Kündigung persönlich ab und lässt dir den Empfang auf einer Kopie quittieren. Per Post ist die sinnvollste Variante das Einwurf-Einschreiben.

Ich meine was für Arbeitsbeträge gilt, gilt auch für Ausbildungsverträge.

Die Kündigung ist nur in Schriftform zulässig/wirksam. E-Mail oder Fax sind Textform, keine Schriftform.

Schriftform heißt auf Papier geschrieben/gedruckt und mit eigenhändiger Originalunterschrift.

Zustellung per Post (Einwurfeinschreiben), persönlich übergeben, persönlich in den Briefkasten werfen oder durch einen Boten einwerfen lassen etc.

Da gibt es keine Vorschriften. Wichtig ist das man den fristgerechten Zugang nachweisen kann.

Roquetas  10.06.2016, 13:12

Danke für die Bestätigung meiner Antwort. ;-)

Ich würde am besten einen Brief persönlich abgeben und anschließend verschwinden wenn du keine Lust auf eine Diskussion hast. Im Brief steht alles drin, somit gibt es im normal Fall nicht mehr viel zu klären... Deine Gründe dafür weiß ich nun zwar nicht, aber falls es damit was zu tun hat das der Betrieb dich ausnimmt, wie es ja in den meisten Fällen so ist, dann würde ich wirklich nicht aufeine Diskussion eingehen, bzw deine Eltern mit nehmen.

Viel Erfolg

Nein.

 Eine Kündigung per E-Mail wahrt  die Schriftform nicht.

Also per Einschreiben auf dem Postweg. Das ist die sicherste Lösung.