Kündigung per Einschreiben mit Rückschein im Postfach seit 2 Wochen?

4 Antworten

also da man als firma und privatperson verpflichtet ist; seine post (auch mails) regelmäßig und zeitnah zu lesen, sollte die kündigung als zugestellt gelten.

gleiches gilt ja auch für knöllchen wenn man 3-4 wochen im urlaub ist. da erwartet der staat/die behörde dann auch; dass man jemanden hat; der die post öffnet, wenn wegen des urlaubs fristen verstreichen.

DerCaveman  06.01.2019, 12:04

Der Unterschied zu deinem Beispiel liegt aber darin, dass das Schreiben noch gar nicht in den Machtbereich des Empfaengers gelangt ist. Somit ist es bislang auch nicht zugegangen.

Allerdings koennte hier u.U. eine Zugangsvereitelung durch den Empfaenger erfolgt sein und eine sog. "Zugangsfiktion" erfolgen.

SonTypHaltHH  06.01.2019, 12:06
@DerCaveman

natürlich. es wird ja das postfach des empfängers sein.

wenn der chef seine sekretärin oder wen auch immer nicht losschickt um die post zu holen ist das nicht das problem des fragestellers.

ist übrigens wie mit mails im spamfilter... diese verschwinden in der regel aber nach 14 tagen unwiederbringlich....

DerCaveman  06.01.2019, 12:12
@SonTypHaltHH

Aendert alles nichts daran, dass das Schreiben bislang nicht in den Machtbereich des Empfaengers gelangt und somit nicht zugegangen ist (das Postfach in der Postfiliale liegt ausserhalb dessen Machtbereich).

anitari  06.01.2019, 12:10
also da man als firma und privatperson verpflichtet ist; seine post (auch mails) regelmäßig und zeitnah zu lesen, 

Wo steht das?

anitari  06.01.2019, 12:15
@SonTypHaltHH

Der Artikel beginnt mit "Man muss nicht alles lesen, was im Briefkasten landet." Also keine Pflicht seine Post zu lesen, geschweige überhaupt aus dem Briefkasten zu nehmen.

SonTypHaltHH  06.01.2019, 12:16
@anitari

hast du auch mal 3 absätze weiter gelesen?

anitari  06.01.2019, 12:19
@SonTypHaltHH

Habe ich. Da geht um Fristversäumnisse etc. Der AG des FS versäumt aber keine Frist wenn er das ES nicht abholt.

SonTypHaltHH  06.01.2019, 12:27
@anitari

naturlich versäumt er es. es gilt als zugestellt. auch in SEINEM postfach. wenn er es nicht abholt und liest ist das nicht das problem des fragestellenden.

anitari  06.01.2019, 13:03
@SonTypHaltHH

In seinem Postfach ist lediglich eine Benachrichtigung, nicht das Schreiben selbst. Davon abgesehen muß ab Mitte Dezember damit rechnen das Leute längeren Urlaub machen oder Firmen Betriebsferien. Zu unterstellen das der Empfänger das ES mit Absicht nicht abholt ist ziemlich weit hergeholt.

SonTypHaltHH  06.01.2019, 13:11
@anitari

ich behaupte nicht dass er es bewusst nicht tut.

ich sage lediglich dass er genauso wie alle anderen die pflicht hat seine post abzuholen und zu lesen. und WENN er es nicht tut, ist das nicht das verfehlen des fragestellenden/versenders.

das wurde vor gerichten oft genug so entschieden.

Moeglicherweise liegt hier eine Zugangsvereitelung durch den Empfaenger vor. Der Arbeitgeber sollte als regelmaessig am Geschaeftsleben Teilnehmender dazu verpflichtet sein, Moeglichkeiten zum regelmaessigen Zugang wichtiger Geschaeftskorrespondenz sicherzustellen. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, ein externes Postfach regelmaessig zu leeren.

Dies scheint er aber nicht getan zu haben (bzw. er hat den darin befindlichen Benachrichtigungsschein ignoriert). Hier koennte somit die sog. "Zugangsfiktion" greifen. Das wird dann aber wohl gerichtlich geklaert werden muessen.

Im Postfach liegt nur die Benachrichtigung das für den Empfänger ein Einschreiben bei der Post liegt.

So lange er das nicht in den Händen hält und lesen könnte gilt es nicht als zugestellt.

Mit Sicherheit wird das ES in den nächsten zu dir zurück kommen.

Das nächste mal per Einwurfeinschreiben oder persönlich kündigen und dir den Empfang bestätigen lassen.

alarm67  06.01.2019, 11:57

Korrekt!! 👍