Kündigung nach Elternzeit?
Hallo,
ich brauche eure Hilfe zu folgendem Fall:
Arbeitnehmerin ist seit 10 Jahren bei Unternehmen beschäftigt. Sie wird schwanger & geht 3 Jahre in Elternzeit. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit arbeitet sie nur noch Teilzeit (20h/Woche). Einen Monat nach ihrer Rückkehr wird ihr betriebsbedingt gekündigt. Die Faustregel 1/2 Monatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre wird im Abfindungsvertrag angewendet.
Nun meine Frage: Welches Monatsgehalt wird hier angesetzt? Das letzte aus der Teilzeit oder das Gehalt vor der Elternzeit & Teilzeit? Ich habe leider widersprüchliches hierzu im Internet gefunden .. Danke
2 Antworten
Grundsätzlich das Gehalt, welches durch die Kündigung entfallen würde. Das wäre das Teilzeitgehalt.
Ich gehe davon aus, dass die Teilzeittätigkeit auf Wunsch der Arbeitnehmerin erfolgte und damit auch das verringerte Einkommen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es dabei nicht.
Auf eine Abfindung besteht kein Rechtsanspruch. O und in welcher Höhe sie gezahlt wird, ist daher Verhandlungssache. Wenn du das bei den Verhandlungen über die Abfindung nicht genau hast definieren lassen, würde ich hier erst mal von dem aktuellen Gehalt ausgehen.