Kündigung in der Probezeit vom Arbeitnehmer

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Hallo,

in jedem Fall würde ich an deiner Stelle fristgerecht kündigen, also die zwei Wochen gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Aber schau bitte in den Arbeitsvertrag, wie dort die Kündigungsfristen während der Probezeit geregelt sind. Im Zweifel formulierst du "zum nächstmöglichen Termin" Wenn du noch Anspruch auf Resturlaub hast, solltest du mit deinem Arbeitgeber absprechen, ob du diesen Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen kannst.

Je nachdem, wie lange du dort beschäftigt warst, steht dir auch mind. ein einfaches Zeugnis zu, ggf. auch ein qualifiziertes Zeugnis. Du weisst nie, wie du es später mal wieder benötigst. Deshalb solltest du darauf nicht verzichten, auch wenn deine Zukunftspläne momentan anders aussehen.

Wichtig ist, dass du einen sauberen Schnitt dort machst und nicht einfach in den Sack haust. Arbeit, die einen überfordert, kann zur Qual werden. Sprich mit deinem Chef, ob du bis zum Kündigungszeitpunkt (letzter Arbeitstag) nicht andere, also weniger anfordernde Tätigkeiten ausüben kannst.

LG vom Polarfuchs

jdadcon 
Fragesteller
 08.01.2012, 20:59

vielen dank für deine Antwort.

Wie lange muss ich den beschäftigt gewesen sein um ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (ich denke ich werde ein einfaches nehmen, da ich keinen glänzenden Eindruck hinterlassen habe/werde). Eingestellt bin ich seit dem 01. September 2011.

Leider befinde ich mich momentan im Urlaub seit Jahresbeginn(Resturlaub des letzten Jahres).. Daher denke ich nicht dass das möglich ist Daher wäre es eventuell klüger von mir gewesen schon vorher zu kündigen.

Eine einfachere Tätigkeit einzuführen ist wohl kaum möglich. Ich arbeite in einem Beratungs- Dienstleistungsunternehmen.

polarfuchs  09.01.2012, 06:23
@jdadcon

Dannn wirst du wohl nach deiner Rückkehr kündigen müssen und dann auch die zwei Wochen zur Arbeit gehen müssen, wenn du keinen Resturlaub mehr hast.

Wenn du kein gutes Zeugnis erwartest, dann solltest du das einfache Zeugnis verlangen. Dieses dient mehr dazu zu dokumentieren, dass du dort gearbeitet hast. Und dein Eindruck, den du dort hinterlassen hast, reichte zumindest dafür aus, bisher vom Arbeitgeber nicht gekündigt worden zu sein.

polarfuchs  20.02.2012, 10:53
@polarfuchs

Danke für's Sternchen;)

Du kannst innerhalb der Probezeit mit der 14-tägigen Kündigungsfrist zu jedem beliebigen Termin kündigen. Wofür brauchst Du einen Aufhebungsvertrag? Red mit Deinem Chef ob Du den Urlaub (wenn Du noch hast) und/oder falls vorhanden, Überstunden noch nehmen kannst. Du weisst aber schon dass Du eine Sperre vom Arbeitsamt wegen Eigenkündigung bekommst.

jdadcon 
Fragesteller
 08.01.2012, 21:02

hallo,

denke für deine aussage bezüglich der Kündigungsfrist. Ich dachte mit einem Aufhebungsvertrag hätte man die Möglichkeit "sofort" (also ohne 14 Tage) zu gehen. Leider komme ich gerade aus dem Urlaub (Resturlaub vom Letzten Jahr) und morgen ist mein erster Arbeitstag wieder.. Überstunden werden bei uns auch nicht aufgeschrieben..man geht wenn die Arbeit erledigt ist..:(

Kündigen und die 2 wochen noch arbeiten vielleicht brauchst deinen jetzigen chef doch noch irgendwann würde da versuchen sauber rauszugehen . Wie sagt man man sieht sich immer zweimal im leben. Wenn es wirklich unerträglich ist kündigen und krank schreiben lassen aber nur wenn es wirklich keine alternative gibt.

Hexle2  08.01.2012, 20:40

Warum sollen junge, gesunde Menschen sich auf unser aller Kosten krankschreiben lassen?

Flensburger2  08.01.2012, 20:49
@Hexle2

naja wie gesagt wenn es keine alternative gibt, hatte damals chefs die meinten wenn man kündigt kann man die nochmal richtig ausbeuten und hat dann die schlimmsten arbeiten machen lassen als denkzettel...

jdadcon 
Fragesteller
 08.01.2012, 21:08

Ich hab auch Interesse daran Sauber rauszugehen. Ich werde dem Chef dann auch Sagen das mich die Arbeit überfordert hat (es ist meine erste Arbeitsstelle nachdem ich eine Schulische Ausbildung Genossen hatte) .und das ich noch Studieren werde.

Zu Not werde ich mich auch krankschreiben lassen aber ich finde es auch besser wenn es mit Weißer Weste geht.

Dazu ist die Probezeit ja da, dass man sich kurzfristig wieder umorientieren kann. Also gib deine Kündigung ab. Einen Aufhebungsvertrag in der Probezeit gibt es sicherlich nicht.

jdadcon 
Fragesteller
 08.01.2012, 20:37

mir graut es halt ein wenig dann noch die 2 Wochen hinzugehen? Was spricht gegen einen Aufhebungsvertrag in der Probezeit (Es könnte doch nur drinstehen "Der AN und AG einigen sich auf eine Sofortige Aufhebung des Vertrages ohne Fristen")

Oder übersehe ich das was beim Aufhebungsvertrag?

jdadcon 
Fragesteller
 08.01.2012, 20:40
@jdadcon

Ich frage mich jetzt was gilt, Kündigung zum Monatsende oder 14 Tage.

Hexle2  08.01.2012, 20:44
@jdadcon

14 Tage Kündigungsfrist zu beliebigem Datum innerhalb der Probezeit

krustyderklown  08.01.2012, 20:47
@Hexle2

Du musst auch den 1. Absatz von § 622 BGB beachten. Dort steht zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Mit der Kündigungsfrist von 14 Tagen bleibt dir Ende Januar als frühester Termin.

Auf ein paar Tage hin oder her wird's doch nicht ankommen. Und Urlaub kannst du ja auch noch nehmen, wenn du noch Kontingent hast.

ralosaviv  08.01.2012, 22:54
@krustyderklown

Du musst § 622 Abs. 3 beachten! Da steht Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Und damit ist jeder x-beliebige Zeitpunkt gemeint. Zum 15. oder zum Monatsende gilt nach der Probezeit!

Urlaub nehmen, dann kündigen ;-)

jdadcon 
Fragesteller
 08.01.2012, 20:40

das Problem ist ich befinde mich noch um Urlaub (seit Jahresbeginn). Ich denke nicht ob der Chef das Genehmigen würde..

Ich frage mich jetzt was gilt, Kündigung zum Monatsende oder 14 Tage.