Kündigung einer Wohnung durch Angehörige?

7 Antworten

Wichtig wäre zu wissen was die Ärzte imKrankenhaus dazu sagen.

Lässt es der Gesundheitszustand der Oma zu, dass sie nochmal nach Hause gehen kann?

Einfach so dürfen die Töchter die Wohnung nicht kündigen und räumen. Dummerweise gelingt das Angehörigen aber immer wieder auch ungerechtfertigt.

Wenn die Töchter der notwendigen Betreuung nicht mehr nachkommen können, nächtliche Anrufe etc. , ist das eben auch ein Grund zu handeln.

Setzt euch zusammen an einen Tisch und besprecht die Situation, auch mit den Ärzten.

Ein Patient kann eben auch nicht seine Angehörigen zu überfordernden Leistungen zwingen.

Die Alternative wäre die Oma allein verwahrlosen zu lassen. Das will aber sicher auch niemand.

Du siehst, so einfach ist das nicht. Man kann die Oma, je nach Meinung der Ärzte, durchaus unter Druck setzen selber zu kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gute Frage ! Wie es in Österreich rechtlich geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

In Deutschland wird es so geregelt : Nur der Mieter kann die Wohnung kündigen, in dem Fall die Großmutter und davon ausgehend, dass sie den MV unterschrieben hat.

Die Tanten könnten es nur, wenn sie eine Betreuungsvollmacht oder dgl. hätten.

Eine E - Mail zur Kündigung würde hier nicht reichen, dies müsste mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten per Einschreiben geschehen.

Zu bedenken ist auch, dass die Angelegenheit mit enormen Kosten verbunden ist. Eine Wohnung - die der Großmutter - zu bezahlen sowie das Pflegeheim.

Allein das Pflegeheim kostet hier in Deutschland ca. 2.000 €. Das ist der Eigenanteil den deine Großmutter aus eigener Tasche bezahlen müsste. Dann noch die Kosten der Miete. Hier kämen Kosten von ca. 2.700 € auf einen zu. Wenn man eine super Rente hat, okay. Normal aber unmöglich.

Wie erwähnt, ich kenne eure Formalien nicht und rede nur über die Gegebenheiten in Deutschland.

Das ist zum Glück nicht ganz so einfach: ist deine Oma noch zurechnungsfähig? Kann sie noch selber solche Entscheidungen treffen? Hat ein Arzt mal was dazu gesagt? Solange sie offiziell selber entscheiden darf, können deine Tanten nicht einfach ihre Wohnung kündigen. Die einzige Ausnahme wäre, wenn der Mietvertrag auf eine deiner Tanten läuft. Prinzipiell kann nur die Person einen Mietvertrag kündigen, die ihn auch unterschrieben hat. Da deine Tanten eine Unterschrift brauchen, ist das nicht so leicht.

Sollte deine Oma nicht mehr selber entscheiden können, stellt sich die Frage, ob es eine Vollmacht gibt. Hat deine Oma geregelt, wer für sie Entscheidungen trifft, wenn sie es nicht kann. (Anmerkung am Rande: sollte es sowas nicht geben, wäre das zu überlegen bei solchen Töchtern. Es geht da auch darum, wer medizinische oder rechtliche Entscheidungen trifft).

Selbst wenn deine Oma nicht mehr selbst entscheiden kann und es keine derartigen Vorsorgen gibt, können deine Tanten dennoch nicht einfach die Wohnung kündigen. Das muss erst entschieden werden, wer in Zukunft die Entscheidungen für dein Oma trifft.

Übrigens: es reicht zwar eine Email, aber die Kündigung muss unterschrieben und eingescannt werden. Wenn deine Tanten die Unterschrift fälschen, machen sie sich strafbar. Solange deine Oma es nicht unterschreibt, können sie gar nichts tun.

Hi,

ein Mietverhältnis kann neben dem Vermieter nur der Mieter selbst kündigen; keine Fremden. Es sei denn diese sind für derlei Dinge bevollmächtigt...

Gruß

Die Tanten können nicht einfach die Wohnung kündigen. Die Großmutter sollte sich aber überlegen, wie ihre Versorgung sicher gestellt wird.

Wollen Angehörige kündigen, benötigen sie eine entsprechende Vollmacht.