Kündigung einer dynamischen Lebensversicherung

13 Antworten

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Wenn ich diese Antworten hier alle lese, schleicht sich automatisch der Verdacht ein, hier antworten nur Versicherungsvertreter und Makler, die nicht wollen, dass irgendjemand seinen Vertrag kündigt. Ich kann dazu nur sagen:"kündigen-kündigen-kündigen". Warum will ich auch sagen:"Je länger Sie warten, desto weniger werden Sie bekommen. Seit Jahren korrigieren die Versicherungsunternehmen ihren Garantiezins nach unten. Und da eine Gewinnbeteiligung nicht garantiert wird, bleibt es nur ein Versprechen, mehr nicht. Wir haben in Deutschland eine Staatsverschuldung von 4481 Euronen pro Sekunde. Bildet sich denn noch irgendjemand ein, dass unsere Steuerzahler das jemals stemmen? Es ist rein mathematisch unmöglich. Der Staat muss sich entschulden und die Geschichte Deutschlands hat gezeigt, wer darunter leidet. Wenn Sie noch drei oder vier Jahre warten mit der Kündigung, kann es sein, das alles Geld schon verbrannt ist. Setzen Sie die Versicherung unter Druck, das Ihre Rückzahlung den neuen rechtlichen Bedingungen entsprechen. Wenn Sie wollen schicke ich Ihnen ein Musterschreiben. Ich habe meine Kündigung nicht bedauert. Meine E-Mailadresse finden Sie im Profil.

r0bert0 
Fragesteller
 20.02.2010, 23:08

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte auf jeden Fall kündigen, die Gründe hierfür haben Sie sehr schön und deutlich formuliert.

JR0903  22.02.2010, 14:59

Mich schaudert, das ist genau so eine Argumentation wie bloß keine Altersvorsorge in Geld, die wird später mal auf Harz 4 angerechnet.Lieber jetzt verprassen und nix sparen wenn Ihr Ziel sowieso Harz 4 im Lebensabend ist.Die nächste Generation wird Euch schon finanzieren.

wallkyre  22.02.2010, 16:33
@JR0903

Verehrter JR0903

Genau das Gegenteil ist der Fall. Jeder sollte vorsorgen, aber niemand sollte es mit einer Kapital-Lebensversicherung machen. Es gibt viele andere Möglichkeiten. Welche für wen die richtige ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Bei dem derzeitigen Garantiezins (vom Sparanteil wohlgemerkt), der unterhalb der Inflation liegt, muss mir mal jemand erläutern worin da die Vorsorge besteht. Kennen Sie jemanden, der dank seiner Kapital-LV einen sorgenfreien Lebensabend hat. Wenn ja, dann jemand der seine LV in den 80iger Jahren ausbezahlt bekommen hat und dem es auch ohne eine LV gut gegangen wäre(rein steuerliche Gründe). In der heutigen Situation ist das unmöglich. Die einzigen die dabei noch profitieren sind die Gesellschaften und deren Vertreter selbst.

Gockeline  27.02.2010, 09:36

Es lohnt sich nicht mehr eine Lebensversicherung anzusparen.Die Versicherungen rechnen ihren Kunden alles schön,die Wahrheit kommt später.Wer sie kündigt verliert so viel Geld dass ihm die Tränen kommen.Hat er es geschafft sie zu Ende zu bezahlen,werden Sozialabgaben fällig 1 1/120 mtl. von der Gesamtsumme 10 Jahre lang. das rechnet den Kunden niemand vor.Die Krise hat nur eine geringe Rendite gebracht.Der Rest vertilgt die Sozialabgaben in einer unverschämter Höhe.Eine Einmalzahlung hätte dies auch getan. Wer macht solche Gesetze??

Assecurancius  09.07.2012, 16:23
@Gockeline

Ihre Argumentation ist nicht schlüssig, Valkyrie. Was hat die Staatsverschuldung mit Lebensversicherungen zu tun? Es gibt genügend Statistiken, die belegen,. dass die Lebensversicherung immer noch die sicherste Form der Geldanlage ist - und zwar teilweise WEGEN der Staatsverschuldung. Aber darum geht es hier nicht. Ich bin übrigens kein Versicherungsmakler. Aber wenn ich mir die Frage anschaue, erwarte ich eine hilfreiche Antwort und keine Polemik.

wallkyre  10.07.2012, 14:38
@Assecurancius

Für ALLE die es noch nicht geschnallt haben und auch für Sie Assecurancius

Das hier ist mehr als schlüssig!

Staatlich gedeckter Betrug?

Das wohl fragwürdigste Gerichtsurteile, das es in einem angeblichen Rechtsstaat jemals gab und von dem die Massenmedien bisher kaum zutreffend berichteten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.10.2005 (IV ZR 162/03) die intransparenten Kostenklauseln in Kapital-Lebensversicherungs-Verträgen zwar beanstandet, jedoch hat er nicht die erforderlichen Konsequenzen daraus gezogen.

Bürgerliches Gesetzbuch § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Damit wäre ein solcher Vertrag „schwebend unwirksam“ und müsste von Beginn an aufgehoben werden. Das würde bedeuten, es werden alle gezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückerstattet.

Wie urteilt der BGH: Aus diesem Urteil, sei nun die Konsequenz zu ziehen, dass die Konzerne ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens die Hälfte der Beiträge zurückzahlen müssen... Wie bitte? Ein Trickbetrug mit rechtswidrigen Kostenklauseln wird höchstrichterlich bestätigt – und „zur Strafe“ muss der Täter nur die Hälfte seiner Beute zurückgeben? Hat man so etwas schon jemals gehört? Und dabei handelt es sich auch noch um die Hälfte, die er ohnehin hätte zurückgeben müssen! Das ergaunerte Vermögen wird ihm trotzdem fast komplett zugesprochen!

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Bei Kündigung machst Du Verlust. (Punkt) Warum willst Du sie kündigen? Wenn Du die Kohle brauchst, dann hast Du den Vertreter "fett gefüttert" und Dein Geld zu einem Teil verbrannt. (leider) Geht Dir nur die Dynamik auf die Nerven, dann kannst Du die gesondert kündigen. Ach ja: und rechne mit einem: immer wenn Du etwas verändern willst, was keine Erhöhung ist, wird Dich der Vermittler anlabern!!! Denn: 10 - 20 Monatsbeiträge hat er als Provision eingestrichen (oder sein Strucki mit ihm) und ggf. muss er einen Teil davon zurückzahlen.

Gehen wir die Sache doch einmal systematisch durch: Bei Kündigung zahlt Dir die Versicherung den ausgewiesenen Rückkaufswert abzüglich Stornokosten. Unterm Strich machst Du also bei einer Kündigung auf jeden Fall Nasse. Wenn Du also noch mit einer positiven Rendite aus der Sache herauskommen willst, dann warte, bis Du einen Rückkaufswert von 10.000 EUR angespart hast. Erst dann wird Dein Vertrag für die Policenankäufer interessant. die zahlen Dir nicht nur den Rückkaufswert, sondern sogar noch ein bis zwei Prozent mehr für deine Police. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz dann teilweise noch erhalten. Das Geheimnis, warum jetzt Minus machst und in ein paar Jahren Plus nennt sich übrigens Zillmerung: Junge Verträge sind unterbewertet, weil in dieser Zeit sämtliche Abschlusskosten getilgt werden. Erst danach beginnt der Wert der Police zu setigen. Die kritische Menge liegt bei 10.000 EUR. Deswegen kaufen Policenhändler meist erst ab diesen Wert. Wer seine Police also unter 10.000 EUR verkauft, macht in der regel immer Verluste.

In den ersten 3 Jahren erhälst Du bei den meisten Gesellschaften keinen Rückkaufswert. Erst nach dem 3. Jahr. Es gibt einige Ausnahmen. Dazu zählen zum einen die folgenden Gesellschaften: - Hannoversche - Cosmos - WGV Dabei handelt es sich um Direktversicherer. Eine weitere Ausnahme ist nach meinem Kenntnisstand: - Debeka und bei einigen Gesellschaften auch ungezillmerte Tarife. Hier werden die Abschlußkosten auf die gesamte Laufzeit verteilt. NACHTEIL hierbei: Die Auszahlung am Schluß ist niedriger, weil die ausgezahlten Rückkaufswerte bei den im Abrechnungsverband vorhandenen gekündigten Verträgen ja höher in der Auszahlung war. FAZIT für Dich: Frage bei der Gesellschaft folgendes an: 1. Höhe des Rückkaufswertes zum 1.5.2010 2. Höhe der Auszahlung wenn: a) der Vertrags jetzt beitragsfrei gestellt wird und auf die Laufzeit von - 10 Jahre - 12 Jahre - 15 Jahre - usw reduziert wird b) der Vertrag weiter bezahlt wird und die Laufzeit auf die Gesamtlaufzeit von - 10 Jahre - 12 Jahre - 15 Jahre - usw reduziert wird.

Anschließend kannst Du aufgrund dieser Werte ermitteln, ob es Sinn macht, den vertrag: - zu kündigen - beitragsfrei zu stellen - weiter zu zahlen.

Auf jeden Fall würde ich folgende Vertragsteile sofort entfernen: 1.) Unfalllzusatzversicherung 2.) Dynamik Beide Vertragsteile sind Gewinnbringer - aber nur für die Gesewllschaft in diesem Fall

Eine Aussage über die Höhe der Rückzahlung kann dir nur die Gothaer geben. Es ist nämlich davon abhängig welchen Tarif du gewählt hast. Sehr wahrscheinlich ist jedoch, daß der größteTeil deiner bisher eingezahlten Beiträge für Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten verwendet wurde. Zu 99% kannst du davon ausgehen, daß zur Zeit kein großer Rückkaufswert (So nennt man den Geldwert der dir bei Kündigung ausgezahlt wird) angesammelt ist. Warum willst du den Vertrag kündigen? Falls du den Beitrag in der bisherigen Höhe nicht mehr zahlen kannst, hast du verschiedene Möglichkeiten. Z.B. Terminverschiebung: Den Beginn und Ablauf des Vertrages für einen Zeitraum von z.B. 6 Monaten verlegen. So wird mathematsich davon ausgegangen, daß du das nächste halbe Jahr bereits bezahlt hast. So gewinnst du ein halbes Jahr Beitragszahlung. (Ist nur für kurze finanzielle Engpässe sinnvoll). Beitragsfreistellung: Der gesamte Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Aus dem bisher angesammelten Rückkaufswert errechnet dir die Versicherung die Absicherung, die Sie dir bis zum Laufzeitende gewährt. Am Ende der Vertragslaufzeit bekommst du noch etwas Geld aus dem Vertrag ausgezahlt. Dies wird rechnerisch sinnvoller sein, als die Kündigung. (Falls du die Kohle jetzt brauchst auch keine Alternative). Dynamikablehnung: Falls du einfach nicht mehr die Dynamik mitmachen möchtest, weil dir der Beitrag zu hoch wird, dann widerspreche einfach formlos der nächsten Dynamik. Dieses Recht steht dir bei jeder Dynamikerhöhung zu. Es ist dein Recht aber keine Pflicht eine Dynamik mit zu machen. Beleihung: Falls du jetzt Geld benötigst, kannst du bei der Versicherung erfragen wie hoch der Betrag wäre, den dir die Versicherung bereits auszahlen kann. Dies ist quasi ein günstiges Darlehen, daß dir die Versicherung gibt. Je nach Tarif hast du die Möglichkeit dieses Darlehen bei besseren Zeiten wieder zurück zu zaheln, ansonsten wird der Darlehensbetrag mit eventuell anfallenden Zinsen einfach mit der Ablaufleistung verrechnet. Vertragskürzung: Du kannst zum Beispiel mit der Gothaer eine Halbierung deines bestehenden Vertrages vereinbaren. Damit zahlst du keine erneute Provisionen und Abschlussgebühren. Der Beitrag und die Absicherung wird halbiert. Steuerlich hat diese Änderung überhaupt keine Wirkung. Und die bisher investierte Zeit von 2005 bis jetzt ist auch nicht verloren. Schließlich hattest du ja doch irgendeinen Grund diesen Vertrag ab zu schließen.