Kündigung der Mietwohnung per Einschreiben, welches Datum zählt?

2 Antworten

Wenn du nicht per Einwurfeinschreiben gekündigt hast (was auch bei längerer Abwesenheit des Empfängers als zugestellt gilt sobald es sich im BK befindet), hast du Pech gehabt. Es gilt dann der Tag der Zustellung mit der Folge, dass die Kündigung zum 31. Juli wirksam erfolgt ist. Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung.

Du bist im Recht, wenn es sich so verhält, wie Du geschrieben hast.

Teile dies dem Vermieter noch einmal mit.

Selbst wenn der Vermieter die Post 4 Monate liegenließ, so hast Du dennoch fristgerecht gekündigt!

albatros  01.07.2019, 14:17

Nein, dass ist falsch. Es zählt der Tag, an welchem die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Hier konnte ein Einschreiben persönlich oder mit Rückschein nicht zugestellt werden. Wäre das als Einwurfeinschreiben erfolgt, hättest du Recht gehabt. Sobald dieses in den BK geworfen wurde, gälte es als beweissicher zugestellt.