Kündigen ohne sperre?

5 Antworten

....kündigen und ich wollte mir mal etwas urlaub gönnen um mal endlich zu entspannen.

Tja aber nicht auf Kosten "der Allgemeinheit" sprich der Arbeitslosenversicherung.

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig bist, so erhältst Du von Deinem Arzt eine AU-Bescheinigung.

Kannst Du in Deinem Beruf nicht weiterarbeiten, so kann Dir Dein Arzt ein entsprechendes Attest erstellen. Dies kann er auch, wenn Du wegen Mobbing in dem Unternehmen nicht weiter arbeiten kannst.

Ansonsten - Eigenkündigung weil Du Dich in der Firma nicht mehr wohl fühlst oder glaubst Du benötigst eine "Auszeit" - die kannst / darfst Du Dir leisten, wenn Du über genügend Rücklagen verfügst, um die ( regelmäßig ) 12-wöchige ALG I Sperre zu überbrücken. Allerdings lässt Dich auch während dieser Sperre das AA nicht einfach nur wurschteln und / oder Du darfst einfach einen lauen Lenz schieben.

Du kannst gar keine Sperre bekommen weil du gar kein Arbeitslosengeld bekommst. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben bist, so stehst du dem Arbeitsmarkt gar nichts Vorführung und bekommst dementsprechend auch gar kein Arbeitslosengeld.

Mein Vorschlag, lasse dich vom Arzt krankschreiben.

Da ginge nur mit einem eindeutigem Attest, z.B. dass Du aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf nicht mehr ausüben sollst.

und bin sehr unzufrieden mit meiner Arbeit und möchte deswegen kündigen und ich wollte mir mal etwas urlaub gönnen um mal endlich zu entspannen.

Ich bin überzeugt dass es Deine Unzufriedenheit ist die Dich kränkeln lässt; das ist auch meine persönliche Erfahrung.

Ich habe schon seit längerer Zeit einen sehr guten Job der auch gut bezahlt wird und mir macht das Arbeiten wirklich Spaß. Bis auf eine leichte Erkältung hatte ich nichts.

Früher bei anderen Firmen hatte ich ständig etwas und war auch sehr unzufrieden; da geht man mal eben öfter zum Arzt und gönnt sich eine Pause.

Du wirst garantiert eine Sperre bekommen.

Also bleibt Dir nur Dich zu bewerben und ggf. dass Du Dich krank schreiben lässt.


Mit einer Bescheinigung vom Arzt kann von einer Sperrzeit abgesehen werden. Dies solltest du vorher durch eine Leistungsberatung durch die Agentur für Arbeit klären.

Wer Leistungen, sprich Arbeitslosengeld beziehen möchte, der muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (mind. 15 Stunden/Woche). Du kannnst Urlaub (heißt bei der Agentur für Arbeir Ortsabwesenheit (OAW)) nehmen. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch darauf. OAW ist für 21 Tage pro Kalenderjahr möglich. Wenn du also eine längere Auszeit haben möchtest wirst du wahrscheinlich kein ALG erhalten.

Wenn Du gesundheitsbedingt arbeitsunfähig bist, schreibt Dich der Arzt "krank" (arbeitsunfähig).