Kündigen lassen - Sperrfrist umgehen und Gründungszuschuss beantragen

8 Antworten

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, bekommst du auf jeden Fall die 12 Wochen Sperre. Auch ein Aufhebungsvertrag wird dir da nicht helfen. Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung muss der Arbeitgeber seine Kündigung begründen. Da wird er sicher keine "Gefälligkeitsbescheinigung" erteilen.

DerHans  25.10.2014, 14:46

Um eine Existenzgründungshilfe beantragen zu können, hättest du das sowieso alles sauber in der richtigen Reihenfolge erledigen müssen. Trickserei zahlt sich da keineswegs aus

so ist das eben - du willst aus freien Stücken gehen und da liegt es eben an dir, zu kündigen. Wie wäre es, wenn du deinem AG vorschlägst deine Stelle in eine Teilzeitstelle umzuwandeln? Oder du arbeitest eben noch ein paar Monate und legst dir in dieser Zeit etwas beiseite. Die Sperrfrist gibt es eben nicht umsonst und du bist ja momentan nicht darauf angewiesen, dich auf Kosten des Steuerzahlers durchzuhangeln

SamuelDing 
Fragesteller
 24.10.2014, 14:29

Ich arbeite bereits nur noch Teilzeit und decke damit so gerade alles ab. Damit fällt das Beiseitelegen ebenfalls flach. Das hab ich alles schon durchgespielt. Ich suche einfach nach einer Möglichkeit, die meinen AG dazu bringt mich zu kündigen. Keine weiteren Optionen - ich hab weitere Optionen, nur ist diese hier beschriebene die effektivste, sofern sie denn eine ist.

ganz abgesehen von der Frage der möglichen Sperrzeit, glaube ich , dass bei Dir ein erheblicher Irrtum hinsichtlich des Gründungszuschuß vorleigt

... den Gründungszuschuss nach § 93 SGBIII kannst Du m.E. gar nicht bekommen ....

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai444940.pdf

weil:

  1. es eine Ermessensleistung "Kannleistung" ist, die eine gründliche Vorprüfung voraussetzt - Arbeitsvermittlung (in abhängige Arbeit) hat immer Vorrang ... (Zitat: Der Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berücksichtigen - Sind zum Zeitpunkt der Beantragung eines Gründungszuschusses auf dem für die Kundin oder den Kunden erreichbaren Arbeitsmarkt keine (!) Stellenangebote möglich, sind die Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und das Ermessen auszuüben. )

  2. gefördert wird nur die Neuausübung (!) einer selbständigen Tätigkeit (Zitat: Die Aufnahme - !!! - einer selbständigen Tätigkeit)

das heißt Du kämst für eine Förderung nach § 93 SGBIII gar nicht in Betracht, weil die Selbständigkeit schon längst besteht ...

was Du suchst ist eine Anschubfinazierung - dafür ist die Agentur für Arbeit aber nicht zuständig ...

lies z.B. mal hier

existenzgruender.de/gruendungswerkstatt/checklisten-uebersichten/finanzierung/index.php

.....

Insgesamt ist dieser Weg ungeeignet.

Zu den Gründen:

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist meines Wissens nach immer ein Sperrgrund.

Es kann höchstens sein, dass Du aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit bei Deinem Arbeitgeber nicht mehr nachgehen kannst. Oder dies eine Gefährdung für Deine Gesundheit wäre. Frage Deinen Arzt und erkundige Dich aber noch einmal genau. Möchte da hinterher nicht hören, weil sich da was geändert hat...

Grundsätzlich hat das Arbeitsamt keinen Grund einem Arbeitslosen einen Gründungszuschuss zu geben. So lange dort geglaubt wird, dass es möglich ist Dich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln hast Du schlechte Karten.

Bewerbung die keine Chance haben angenommen zu werden, die führen auch zu Sperren. Immer mehr Arbeitgeber teilen solche Dinge auch mit.

Neben der Arbeitslosigkeit darf man natürlich selbständig oder gewerblich tätig sein. Nur jenseits einer Zeitgrenze (ich meine von 10 oder 15 Stunden) steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Dazu kommt: Dein Gewerbe existiert bereits. Ob eine Erweiterung ausreichend ist um dieses als Neu gefördert zu bekommen scheint tatsächlich von den Sachbearbeitern unterschiedlich gehandhabt zu werden. Es wurde auch schon unter der Hand gesagt, dass man abmelden sollte und wieder anmelden. Sauber ist diese "Lösung" nicht.

Solltest tatsächlich aus gesundheitlichen Risiken kündigen können, dann geht aber beim Amt ein anderes Problem los. Wieso sollen die meinen, dass Du das Gewerbe ausführen kannst? Also werden für diese Diskussionen Monate ins Land gehen.

Auch die Antragspapiere sind anspruchsvoll, insbesondere dann, wenn dort jemand ist, der sich mit Businessplänen auskennt. Da kann man dann nämlich einige Wochen in Vollzeit daran arbeiten.

Hast Du Pech und es dauert alles zu lange, dann kommst Du in Hartz4. Vorteil ist die Krankenversicherung bleibt erhalten so lange Du Anspruch auf Leistungen hast, die Höhe ist egal.

Nur geht da der Kampf um das Gewerbe unter Umständen richtig los. Auch kann man vermuten, dass die Diskussionen um Förderung von vorne beginnen.

Zu Deinem Gewerbe möchte ich gar nichts wissen, denn da wäre ich sozusagen beruflich als Unternehmensberater gefragt. Aber genau aus der Sicht ein paar Hinweise.

Der Übergang könnte genau da liegen. Es ist nicht bekannt in welcher Zeit Dein Unternehmen jetzt gewachsen ist. Unter Umständen könnte jetzt die Zeit für eine Konsolidierungsphase sinnvoll sein. Das bedeutet organisatorische Abläufe auf Effektivität kontrollieren. Abläufe schaffen, die Dich von Arbeit entbinden. Dieses könnte in Teilen auch eine Vorbereitung auf eine neue Wachstumsphase sein. Wäre aber in der Regel nicht sinnvoll. Besser das man die übernächsten Abläufe bereits findet um dann in der nächsten Wachstumsphase schnell umstellen zu können. Betriebsausgaben analysieren. Preisverhandlungen und Tarifänderungen ins Auge fassen.

Die Meisten wissen nicht, dass ein unternehmerisches Wachstum tatsächlich grob mit Zellwachstum verglichen werden kann. Ein mehrjähriges Wachstum führt in aller Regel zu einem krebsartigen Wachstum. Dabei ohne Beschädigung für den Bestand des Unternehmens die eingewachsenen Fehler zu korrigieren ist eine hochanspruchsvolle Operation. Da häufig auch nicht so genau geschnitten werden kann, dass für die Kunden angenehme Dinge so weiter laufen. Es gibt, je länger man wartet immer mehr solcher Gefährdungen. Auch Ärger mit Lieferanten kann entstehen oder anderen Dienstleistern.

Daher ist es immer sinnvoll planvoll zu wachsen. Zielgröße bestimmen. Wenn die erreicht ist, dann kommt natürlich die letzte Konsolidierungsphase. Man wechselt dabei zwischen Wachstum im Rahmen einer sinnvollen organisatorischen und finanziellen Struktur. Diese wird umgebaut um die neue Wachstumsphase ohne interne Störungen durchlaufen zu können. Bis eben die Zielgröße übersprungen ist.

Das ist vermutlich jetzt - wo Du noch über die Arbeitsstelle abgesichert bist - der sinnvollste zu erreichende Zeitpunkt dieses zu tun. Konsolidieren und Wachstumsplanung.

Ich kann nicht einschätzen wie hoch das Potential ist, dass in der nächsten Wachstumsphase sinnvoll erreicht werden kann. Vielleicht reicht es für eine saubere Abtrennung und damit einen sauberen Umstieg. Als der Umstieg vom Arbeitnehmer zum Vollzeitunternehmer.

In der Förderung stecken viele Risiken. Nicht nur das man sie nicht bekommt. Sondern auch, dass von dort nach der Genehmigung viele Anforderungen kommen - jedenfalls bei den Jobcentern eine oft gemachte Beobachtung. Wenn die Ämter nämlich immer wieder Unterlagen nachfordern ist die Förderung ein schlechter Stundenlohn.

Auch das Arbeitslosengeld ist ja nur ein Bruchteil von dem, was Du jetzt zur Verfügung hast. Diese 300 Euro beim Arbeitslosengeld I decken ja nicht einmal die freiwillige Krankenversicherung. Zu der Du ja verpflichtet bist.

Es sprechen viele Anzeichen dafür, dass Dein Lösungsweg eben keine Lösung erreicht. Ein Umsteuern hat Vorteile. Viel Erfolg.

Hallo,

  • so einfach wie du dir das vorstellst wird es garantiert nicht.

  • Eine Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss ist z.B. dass der Antrag hier vor der Gründung zu erfolgen hat.

  • Und deine jetziger AG wird eine Kündigung auch begründen

  • Also 1+1 kann die Arge sich auch zusammenrechnen.

Was spricht dagegen wenn das du alles so laufen lässt wie bisher?